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Förderung für Legehennenanlagen in Oranienburg

Kleine Anfrage „Förderung für Legehennenanlagen in Oranienburg“ herunterladen (PDF, 175 KB)

Im Beschluss des Landtages Brandenburg zum Volksbegehren „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ im April 2016 (Drucksache 6/3855-B) fordert der Landtag die Landesregierung u.a. auf, bei der Agrarinvestitionsförderung den Fördermittelanteil auf 600.000 € für Stallbauten der Schweinemast- und Geflügelhaltung zu begrenzen. Die Firma Vortallen Legehennenbetrieb und die Firma Zehlendorfer BioEi GbR, beide mit Anschrift in der Weststraße 7 in Haren/Wesuwermoor (Landkreis Emsland), planen an einem Standort die Errichtung von zwei unmittelbar nebeneinanderliegenden Legehennenanlagen in Oranienburg. Die geplanten Legehennenanlagen liegen in der Gemarkung Zehlendorf, Flur 6 mit Flurstück 9a und 9b. Jede Legehennenanlage ist mit einem Stallgebäude von 21.000 Tierplätzen geplant. Laut Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt umfassen die Vorhaben die Errichtung und den Betrieb von je einem Stallgebäude für 21.000 Tierplätze, zwei Futtersilos, einer Packhalle mit Hygieneschleuse, Technikraum, Büro, etc., einer abflusslosen Reinigungsabwassersammelgrube, einem Kadavercontainer, einer Einzäunung der Auslaufflächen, von einem Löschwasserbrunnen (nur von Zehlendorfer BioEi GbR beantragt, gemeinsame Nutzung vorgesehen) und innerbetrieblichen Verkehrsflächen vor. Bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberhavel wurde von der Zehlendorfer Bio Ei GbR die gemeinsame wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Niederschlagwassers von beiden geplanten Tierhaltungsanlagen beantragt. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im September 2019 vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Firma Vortallen Legehennenbetrieb beim Land Fördermittel beantragt? Wenn ja, für welche Anlagen, in welcher Höhe und wann wurden Fördermittel beantragt, bewilligt und/oder ausgezahlt?

2. Hat die Firma Zehlendorfer BioEi GbR beim Land Fördermittel beantragt? Wenn ja, für welche Anlagen, in welcher Höhe und wann wurden Fördermittel beantragt, bewilligt und/oder ausgezahlt?

3. Ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin entsprechend dem Landtagsbeschluss Drucksache 6/3855-B vollumfänglich angepasst worden? Wenn ja, seit wann und mit welchen konkreten Regelungen wurde die Fördersumme pro Schweinemast- und Geflügelanlage auf 600.000 Euro gedeckelt? Wenn nein, für wann ist dies geplant?

4. Wie werden entsprechend der derzeit geltenden Förderrichtlinien zwei Unternehmen mit zwei Anlagen auf dem gleichen Flurstück mit ein und denselben Ver- und Entsorgungseinrichtungen bei der Höhe der Fördermittelvergabe betrachtet, einzeln oder kumulativ?

5. Welche Regelungen stellen sicher, dass mehrere Legehennenanlagen an einem Standort mit Aufteilung auf verschiedene Firmen nicht eine nahezu vollständige Finanzierung ihrer Anlagen anhand von Fördermitteln erreichen?

6. Welche Auswirkungen haben die gleichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen für zwei Tierhaltungsanlagen mit je 21.000 Tierplätzen auf die Tierseuchenhygiene, einen eintretenden Seuchenfall und den Brandschutz?


https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/beschlpr/anlagen/3855-B.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents/ingrid-group_ige-iplug-bb/8E018514-51C9-4BF3-9B6B-8620EC781CE1/Bekanntmachungstext.pdf