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Förderung der Neu-/ Jungimkerei im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Förderung der Neu-/ Jungimkerei im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 198 KB)

(Nr. 3986 - Benjamin Raschke) Für die Sicherung der Bienenpopulation ist die Ausbildung von Jung-/NeuimkerInnen entscheidend. Schätzungsweise gibt es im Land Brandenburg rund 4000 ImkerInnen, wovon ca. 2600 ImkerInnen im Landesverband Brandenburgischer Imker e. V. organisiert sind1. In den letzten 10 Jahren hat die Imkerei auch in Brandenburg wieder mehr Zulauf. Die Im-kerei wird laut Internetseite des Landwirtschaftsministeriums wie folgt gefördert: „Die För-derung der Erstausstattung von Neuimkern realisiert der Landesverband Brandenburgi-scher Imker e.V. auf Grundlage der Anweisung zur Durchführung der Förderung von Neu-imkern. Gefördert wird der Neukauf von Ausrüstungsgütern für die Imkerei mit bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten, insgesamt mit maximal 1.000 Euro je Zuwendungsempfänger.“
Unklar ist bislang, ob gegebenenfallsweitere Förderungsmöglichkeiten bestehen und ob diese ausreichend sind.

Ich frage die Landesregierung:

statistische Daten

1. Wie viele gemeldete Imkerinnen gibt es nach letztem Stand in Brandenburg? Wie viele sind davon im Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. organisiert? Wie viele NeuimkerInnen kommen jährlich dazu?

2. Wie viele Imkereien im Land gelten nach Definition des Landes Brandenburg als „erwerbsorientiert“? Wie viele Bienenvölker werden in Brandenburg erwerbsorientiert gehalten?

3. Wie vieler Bienenvölker bedarf es nach Einschätzung der Landesregierung in Brandenburg um eine ausreichende Bestäubung für Kultur-und Wildpflanzen zu gewährleisten? Wie viele Bienenvölker gibt es derzeit in Brandenburg?

4. Wie viele NeuimkerInnen müssten nach Einschätzung der Landesregierung jährlich ausgebildet werden, um im Land die angestrebte Zahl an ImkerInnen zu erreichen?

5. Gibt es außer der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs-und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse vom 24. August 2016 weitere Fördermaßnahmen für NeuimkerInnen? Wenn ja, welche?

6. Aus welchen Haushaltstiteln werden die in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Fördermaßnahmen jeweils finanziert? In welcher Höhe standen für diese Fördermaß-nahmen in den vergangenen zehn Jahren jeweils Fördermittel zur Verfügung (Bitte um jährliche Auflistung)? Bis zu welcher Höhe wurden diese jährlich ausgeschöpft (Bitte um Auflistung)? Durch welche Kriterien wurde die Höhe der Fördermittel bemessen?

7. In welchem Verhältnis (absolut und relativ) steht die direkte finanzielle Förderung der Neuimkerei zu anderen „Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs-und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse“?

8. Wie hoch ist die jährlich durchschnittliche Fördersumme pro NeuimkerIn seit Inkrafttreten des Förderprogramms?

9. Wie viele Förderanträge sind beim Land jährlich seit Inkrafttreten des Förderprogramms eingegangen und wie viele wurden genehmigt? Welche drei Hauptgründe führten zur Ablehnung von Anträgen?

10. Wie viele Lehrbienenstände konnten seit Inkrafttreten der Zuwendungsmaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse in Brandenburg in welchem Umfang gefördert werden und welchen Umfang hatte die Förderung von Lehrbienenständen bisher relativ und absolut zu den anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs-und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse?

11. Kann durch den bisherigen Zuwendungsumfang für Neuimkereien erreicht werden, dass alle NeuimkerInnen die das Land gewinnen will, eine Förderung von bis zu 1000€ erhalten?

12. Wird mit der Förderung von Neuimkereien eine gleichmäßige Verteilung der Neuimkereien/Bienenvölker im Land Brandenburg angestrebt und gewährleistet? Wenn ja, wie wird diese erreicht? Wenn nein, wie ließe sich diese erreichen?

13. Wie viele ImkerInnen können mit den Imkerkursen im Land, die nach der Verwaltungsvorschrift vom 24. August 2016 anerkannt sind, um die Zuwendungsberechtigung zur Förderung von Neuimkereien zu erfüllen, jährlich ausgebildet werden?