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Entschädigung aus Übernahmeanspruch am Flughafen BER, Stand der Dinge

Kleine Anfrage „Entschädigung aus Übernahmeanspruch am Flughafen BER, Stand der Dinge“ herunterladen (PDF, 29 KB)

Wird eine Wohnimmobilie durch den Betrieb des BER in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres tagsüber außen mit einem Dauerschallpegel von mindestens 70 Dezibel belastet, so hat dessen Besitzer einen Anspruch darauf, dass die Flughafengesellschaft seine Immobilie gegen Zahlung des Verkehrswerts übernimmt.

Bezüglich der Verkehrswertermittlung gibt es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2736/08 vom 23.2.2010). Sie besagt, dass als Stichtag für die Wertermittlung nicht der Tag der Antragstellung durch den Grundstückseigentümer in Anschlag gebracht werden darf. Denn ein schwerbetroffenes Grundstück habe zu diesem Zeitpunkt, bedingt durch Flughafenplanung und –Bau, bereits zwischen 50 % und 60 % an Wert verloren. Infolge der Entscheidung des Verfassungsgerichts kam es bezüglich der Wertermittlung zu einem Vergleich zwischen Kläger und Beklagter.

Der jeweils aktuelle Bearbeitungsstand bei Objekten mit Anspruch auf Schallschutz wird in monatlichen Schallschutzberichten veröffentlicht. Nicht so der Stand im Bereich des Übernahmeanspruchs.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo ist der Wortlaut des getroffenen Vergleichs veröffentlicht, bzw. wo kann dieser eingesehen werden?

2. Findet das Ergebnis des Vergleichs für alle Anspruchsberechtigten Anwendung, die ihren Übernahmeanspruch geltend machen?

3. Wie viele bebaute und bebaubare Objekte gibt es jeweils mit Übernahmeanspruch? Bitte aufgeschlüsselt nach Orten und Ortsteilen aufführen.

4. Für wie viele dieser Objekte wurde die Übernahme beantragt?

5. Bei wie vielen dieser Objekte wurde der Vorgang abgeschlossen und die vereinbarte Entschädigung ausgezahlt?

6. Falls es Objekte gibt, bei denen der Vorgang noch nicht abgeschlossen wurde: Was sind die Gründe dafür?

7. Gibt es Fälle, bei denen anstelle der Übernahme Schallschutz beantragt wurde?

8. Falls ja, wie viele sind es und wie ist deren Bearbeitungsstand?

9. Gibt es im Umfeld des BER Baugenehmigungen, die laut Fluglärmschutzgesetz wegen der künftigen Lärmbelastung nicht mehr umgesetzt werden dürfen?

10. Falls für eine Wohnimmobilie im Übernahmegebiet – aus welchem Grund auch immer – keine Baugenehmigung vorliegt: Wie wird bei Antrag auf Übernahme verfahren?