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Eisenhydroxid: Entschlammung der Spreegewässer

Kleine Anfrage „Eisenhydroxid: Entschlammung der Spreegewässer“ herunterladen (PDF, 133 KB)

(Nr. 3957 - Benjamin Raschke, Heide Schinowsky) Seit Jahren führen die Spree und ihre Zuflüsse vermehrt Eisenhydroxid und färben sich dadurch rostbraun. Das sogenannte Eisenocker ist eine Folge des jahrzehntelangen Braunkohlenbergbaus in der Lausitz. Es setzt sich als Schlammin den Gewässern ab und führt hier zum Absterben der Tier-und Pflanzenwelt. Der Brandenburger Landtag hat 2015 beschlossen, einen strategischen Gesamtplan für den Umgang mit der durch den Braun-kohle-Bergbau bedingten Belastung der Spree mit Eisenocker und Sulfat aufzustellen. Trotz der klaren Aufforderung des Landesparlamentes liegt bis heute der Gesamtplan nicht vor. Unklar ist weiterhin, wo der ausgebaggerte Ockerschlamm gelagert werden soll. Die EU-Kommission hat festgestellt, dass der Eisenschlamm als Bergbauabfall einzustufen ist (vgl. Antwort der EU-Kommission auf die Anfrage der EU-Abgeordneten Ska Keller: E-00533 http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2017-005335&language=DE5/2017).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wer ist für die Ausbaggerung der von der Verockerung betroffenen Gewässer im Einzugsgebiet der Spree verantwortlich bzw. von wem werden die Maßnahmen umge-setzt? Bitte aufschlüsseln nach Gewässerabschnitten.

2. An welchen Gewässerabschnitten wurde seit 2015 eine Ausbaggerung des abgelagerten Eisenhydroxidschlamm (EHS) durchgeführt und welche Mengen sind jeweils angefallen? Bitte einzeln tabellarisch auflisten.

3. An welchen Gewässerabschnitten ist bis 2020 eine Ausbaggerung des abgelagerten Eisenhydroxidschlamm (EHS) geplant? Bitte einzeln tabellarisch auflisten.

4. Auf welche Stoffe wird das EHS-Baggergut untersucht und wie viele Schlammproben wurden pro Gewässerabschnitt bisher untersucht (bitte auflisten)?

5. Werden bei allen Gewässerabschnitten identische Untersuchungsparamater erhoben? Wenn nein, warum nicht?

6. Wurden dabei potentiell gesundheitsgefährdende Elemente (wie Aluminium, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kupfer, Magnesium, Mangan, Nickel, Quecksilber, Se-len, Uran, Zink, Nitrat, Sulfat) festgestellt? Wenn ja welche und in welcher Höhe (bitte auflisten unter Angabe des Gewässerabschnittes, Koordinaten des Beprobungsstan-dortes, Datum der Probenahme und der Messwerte)?

7. Auf welchen Rechtsgrundlagen, Verordnungen und Grenzwerten wird die Beurteilung des Baggergutes vorgenommen? Inwieweit wird die EU-Bergbauabfallrichtlinie (RICHTLINIE 2006/21/EG) zur Entscheidung über die Entsorgung des EHS-Bagger-gutes berücksichtigt?

8. Wie erfolgt die Entsorgung des EHS-Baggergutes und wohin? Bitte Zeitraum ab 2015 und Mengen auflisten und unterscheiden zwischen Endlagerung und Zwischenlage-rung.