Zum Inhalt springen

Betriebsaufgaben in der Brandenburger Schweinehaltung aufgrund des Magdeburger Kastenstand-Urteils

Kleine Anfrage „Betriebsaufgaben in der Brandenburger Schweinehaltung aufgrund des Magdeburger Kastenstand-Urteils“ herunterladen (PDF, 233 KB)

In der Antwort auf die Mündliche Anfrage zur Umsetzung des Kastenstandurteils (Drucksache 6/8271, Mündliche Anfrage 1220) teilt die Landesregierung mit, dass der Bund noch keine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erzielt hätte, um dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt bzw. des Bundesverwaltungsgerichtes zu entsprechen. Nach Auffassung der Landesregierung, sind die Landwirte als auch die Veterinärämter damit mit einer unklaren Rechtslage konfrontiert.

Die kurzfristige Maßnahme, nur jeden zweiten Kastenstand zu belegen, entspräche nach Auffassung der Landesregierung, dem Urteil zum Schutz des Tieres, doch wären diese Maßnahmen aufgrund hoher finanzieller Einbußen dauerhaft nicht tragbar. Die Landesregierung trifft die Aussage, dass einige Landwirte aufgrund der finanziellen Einbußen durch die Nutzung nur jeden zweiten Kastenstandes ihren Betrieb einstellen mussten.

Weiterhin teilt die Landesregierung mit, dass ihr im Rahmen seiner Fachaufsicht über die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter die Überwachungsdaten, wie z.B. zur Umsetzung des Kastenstandurteils der Betriebe nicht vorliegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Betriebe mit wie vielen Tierplätzen haben in den letzten fünf Jahren (bitte jährlich angeben) die Schweinehaltung im Land Brandenburg aufgegeben?

2. Bei wie vielen Betrieben mit wie vielen Tierplätzen ist der Landesregierung bekannt, dass die Berücksichtigung des Magdeburger Urteils bspw. durch Nutzung jedes zweiten Kastenstandes zur Einstellung des Betriebs geführt hat?

3. Welche weiteren Gründe sind der Landesregierung bekannt, die zur Schließung von Schweinehaltungsbetrieben geführt haben?

4. Wie hat sich die Anzahl der Schweinehaltungsbetriebe und die Anzahl der Tierplätze in den vergangenen fünf Jahren insgesamt im Land entwickelt?

5. Wie beurteilt die Landesregierung das Interesse von betroffenen Schweinehaltungs-betrieben, in moderne tiergerechte Haltungssysteme zu investieren?

6. Wie groß ist das derzeitige Interesse von Schweinehaltungsbetrieben, Fördermöglich-keiten des Landes im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung zu nutzen, um Ställe zu modernisieren?

7. Welche Hemmnisse bestehen bei den Schweinehaltungsbetrieben, diese Förderung in Anspruch zu nehmen?

8. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten plant die Landesregierung, um betrof-fene Betriebe beim Ausstieg aus der Kastenstandhaltung zu unterstützen?