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Beteiligung des Landes Brandenburg an Sammelabschiebungen

Kleine Anfrage „Beteiligung des Landes Brandenburg an Sammelabschiebungen“ herunterladen (PDF, 170 KB)

(Nr. 4113 - Ursula Nonnemacher) Brandenburg beteiligte sich in den vergangenen Monaten wiederholt an Sammelabschiebungen. Dabei handelte es sich sowohl um Abschiebungen im Verantwortungsbereich der Bundespolizei als auch um Überstellungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen des Dublin-Verfahrens. Wie die Beteiligung Brandenburgs an den Abschiebungen und der Umgang mit abgeschobenen Personen aus Brandenburg in jüngerer Zeit konkret aussahen, ist unklar.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Im November 2018 wurde mindestens eine Person aus Brandenburg im Rahmen einer Sammelabschiebung nach Afghanistan gebracht. Wie viele Afghaninnen und Afghanen wurden aus Brandenburg in 2018 nach Afghanistan abgeschoben? (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)

2. Wie wurde bei diesen Abschiebungen sichergestellt, dass der Beschluss des Landtags aus dem März 2017 (DS 6/6143-B) Berücksichtigung fand?

3. Pressemitteilungen zufolge fand am 19. November 2018 eine Sammelabschiebung vom Flughafen Berlin-Tegel in die Russische Föderation statt.

a. Wie viele Personen aus Brandenburg wurden im Rahmen dieser Maßnahme abgeschoben? (Bitte nach Landkreisen und Alter der abgeschobenen Personen aufschlüsseln)

b. Wie viele Familien wurden im Rahmen dieser Abschiebung getrennt und aus welchen Gründen fand gegebenenfalls eine Trennung statt?

c. Wie viele Personen wurden direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung abge-schoben?d.Bei wie vielen Personen konnte die Abschiebung nicht durchgeführt werden?

e. Bei wie vielen abgeschobenen Personen lag ein besonderer Schutzbedarf vor?

f. Weshalb wurden Personen mit besonderem Schutzbedarf gegebenenfalls trotz ihres Status abgeschoben?

4. Pressemitteilungen zufolge fand am 6. November 2018 eine Sammelabschiebung von Berlin nach Rom statt. Wurden im Rahmen dieser Sammelabschiebung auch Personen aus Brandenburg abgeschoben? (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)

5. Im Rahmen einer Dublin-Sammelabschiebung von Berlin-Schönefeld nach Madrid am 6. Juni 2018 wurden fünf Personen aus Brandenburg abgeschoben. Laut Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin kam es im Rahmen dieser Abschiebung zur „Ausübung unmittelbaren Zwangs“.

a. Welche Erkenntnisse hat das Ministerium des Innern und für Kommunales zur Ausübung unmittelbaren Zwangs gegenüber den abgeschobenen Personen?

b. Kam es bei abgeschobenen Personen aus Brandenburg zu einer Ausübung unmittelbaren Zwangs durch die Bundespolizei?

c. Wurden abgeschobene Personen aus Brandenburg durch Ausübung unmittelbaren Zwangs verletzt? Falls ja, welcher Art waren die Verletzungen?

d. Wurden abgeschobenen Personen aus Brandenburg sedierende Medikamente im Vorfeld oder während der Abschiebung verabreicht?

e. Wurden abgeschobene Personen aus Brandenburg während des Verlaufs der Abschiebung gefesselt?