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Auswirkungen der geplanten Schweinemastanlage in Haßleben auf das Schutzgebiet Kuhzer See

Kleine Anfrage „Auswirkungen der geplanten Schweinemastanlage in Haßleben auf das Schutzgebiet Kuhzer See“ herunterladen (PDF, 140 KB)

In Haßleben in der Uckermark beabsichtigte ein niederländischer Unternehmer ursprünglich eine Mastanlage für rund 80.000 Schweine zu errichten. Das Landesamt für Umwelt hatte 2013 eine Anlage für rund 37.000 Schweine genehmigt. Gegen die Genehmigung legten Umwelt- und Tierschutzverbände Widerspruch ein, welcher von der Behörde abgelehnt wurde. Am 16.10.2017 kam das Verwaltungsgericht Potsdam zu dem Urteil, dass die 2013 erteilte Genehmigung bauplanungsrechtlich unzulässig ist.

Während der mündlichen Gerichtsverhandlung am 16.10.2017 wurde zudem bekannt, dass der im FFH-Gebiet liegende Kuhzer See in der Nähe der Mastanlage ein weitaus empfindlicherer Lebensraumtyp ist als zuvor vom Landesamt für Umwelt (LfU) angenommen wurde. Bislang ist offen, ob der Investor und das LfU Berufung gegen das Gerichtsurteil einlegen werden (siehe Antwort auf die Mündliche Anfrage 1061 vom 10.11.2017).

Ich frage die Landesregierung:

Derzeitige Zuordnung des FFH-Gebietes Kuhzer See

1. Welchem FFH-Lebensraumtyp ist nach Ansicht der Landesregierung der Kuhzer See aus heutiger Sicht zuzuordnen?

2. Gab es in der Vergangenheit Veränderungen dieser Zuordnung? Wenn ja, in welcher Form, wann und warum? Wenn nein, wie stellt sich der oben genannte Sachverhalt am 16.10.2017 aus Sicht der Landesregierung dar?

3. Welcher FFH-Lebensraumtyp für den Kuhzer See wurde der Genehmigung der Schweinemastanlage zu Grunde gelegt?

4. Welche Umweltbelastungen für das FFH-Gebiet Kuhzer See durch die geplante Schweinemastanlage wurden in der 2013 erteilten Genehmigung angenommen? Stehen diese Belastungen einer Genehmigung aus heutiger Sicht entgegen? Falls nein: Worauf bezog sich der gemeinsame Vorschlag des Investors und des LfU während der mündlichen Gerichtsverhandlung am 16.10.2017, Änderungen der Filter-anlagen vorzunehmen und neue Berechnungen zu erstellen?

Frühere Erkenntnisse zur Empfindlichkeit des FFH-Gebietes Kuhzer See

5. Ist es richtig, dass in den vom Antragsteller eingereichten Antragsunterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung mit Datum vom 31.01.2005 eine Karte existiert, die den Kuhzer See ausschließlich als den empfindlicheren und selteneren Lebensraumtyp LRT 3140 (Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchter-algen) darstellt? Falls ja, wie wurde dies bei der Genehmigung berücksichtigt?

6. Was war das Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung?

7. Ist es richtig, dass das LfU aufgrund eigener Untersuchungen (Standarddatenbogen aus dem Juli 2012) der EU-Kommission den Kuhzer See als empfindlicheren Lebens-raumtyp 3140 meldete? Falls ja, wie wurde dies bei der Genehmigung berücksichtigt?

8. Ist es richtig, dass die Erkenntnisse über den empfindlicheren Lebensraumtyp des Kuhzer Sees in gleicher oder ähnlicher Form von den Klägern gegen die Schweine-mastanlage bereits vor Erteilung der Genehmigung vorgetragen wurden? Falls ja, wie wurde dies bei der Genehmigung berücksichtigt?

>> Unsere Kleine Anfrage als pdf-Datei