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Aktueller Stand zu illegalen Abfallansammlungen im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Aktueller Stand zu illegalen Abfallansammlungen im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 201 KB)

(Nr. 3603 – Benjamin Raschke) Nach bisherigen Angaben der Landesregierung sind in Brandenburg 149 illegale Abfallansammlungen bekannt, die in die Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt (65), des Landesbergamtes (21) oder der Landkreise (63) fallen (vgl. Drucksachem 6/4338 und 6/7294). Mit Stand vom 30.08.2017 waren von den 65 Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt (LfU) 13 beräumt und 15 teilweise beräumt. Von den 21 illegalen Abfallansammlungen in Zuständigkeit des Landesbergamtes (LBGR) waren zwei saniert. Zu den illegalen Abfallansammlungen, für die die Landkreise verantwortlich sind, konnte die Landesregierung keine weiteren Angaben machen. Verteilt auf die verschiedenen Ressorts wurden im Jahr 2017 4,23 Mio. € und für das Jahr 2018 4,73 Mio. € an Landesmitteln für Untersuchungen, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Kleine Anfrage soll einen aktuellen Überblick über die illegalen Abfallansammlungen im Land Brandenburg, den Stand der Untersuchungen, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung mittlerweile neue illegale Abfallansammlungen bekannt geworden, die im Zuständigkeitsbereich des LfU, LBGR oder der Landkreise fallen? Wenn ja, um welche handelt es sich, welche illegalen Abfälle lagern dort und welche Erkenntnisse zur Gefahr für Mensch und Umwelt liegen der Landesregierung vor?

2. Gab es seit Ende August 2017 neuere Gefährdungsabschätzungen oder Untersuchungen zu den illegalen Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landes und wenn ja, welche sind das und was waren jeweils die Ergebnisse?

3. Gab es Standorte, bei denen ein Grundwassermonitoring seit diesem Zeitpunkt neu eingeführt oder das Monitoring erweitert wurde? Wenn ja, um welche Standorte handelt es sich?

4. Gab es Standorte, bei denen das Grundwassermonitoring bedenkliche Ergebnisse erbracht hat? Wenn ja, um welche Standorte handelt es sich und welche weiteren Maßnahmen wurden veranlasst?

5. Gab es seit Ende August 2017 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Landes, in denen die ehemaligen Anlagenbetreiber mittlerweile haftbar gemacht werden konnten? Wenn ja, um welche handelt es sich?

6. In welchem Umfang und für welche konkreten Maßnahmen wurden die vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmittel in 2017 und 2018 bisher eingesetzt und welche weiteren Ausgaben sind für das Jahr 2018 noch geplant (bitte auflisten)?

7. In welchem Umfang plant die Landesregierung, Haushaltsmittel für die Jahre 2019 und 2020 für Untersuchungen, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen?

8. Wie viele und welche illegale Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt bzw. des Landesbergamtes sind mittlerweile komplett bzw. teilweise beräumt worden? Gibt es hier Änderungen zum Stand von Ende August 2017?

9. Welche Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen laufen derzeit noch und welche sollen im Jahr 2018 noch abgeschlossen werden?

10. Gab es Änderungen bei der Priorisierung der geplanten Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?