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Zugang zur Datenbank EUDISYS

Kleine Anfrage „Zugang zur Datenbank EUDISYS“ herunterladen (PDF, 91 KB)

(Nr. 1670 – Michael Jungclaus) Mit Schreiben vom 15. Februar 2016 hat sich die Landtagspräsidentin an den Ministerpräsidenten gewendet mit der Bitte, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative einzubringen, die einen gleichberechtigten Zugang der Landesparlamente zu EUDISYS sicherstellen soll. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 19. Juni 2012 (2 BvE 4/11) mit dem Begriff der Integrationsverantwortung die Anforderungen an die innerstaatlichen Beteiligungsverhältnisse von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in EU Angelegenheiten konkretisiert. In Ergänzung zum Bund hätten auch die Länder eine originäre Integrationsverantwortung, die von Landesregierung und Landesparlamenten gleichermaßen wahrgenommen werde.

Um diese Integrationsverantwortung auch ausüben zu können, sind die Landesparlamente auf den gleichberechtigten Zugang zur EUDISYS-Datenbank angewiesen.

Der Ministerpräsident hat das Anliegen der Landtagspräsidentin mit Schreiben vom 9. Februar 2016 mit einem pauschalen Verweis auf Bedenken rechtlicher, technischer und finanzieller Art abgelehnt. Die Landtagspräsidentin hatte bereits in ihrem Schreiben vom 15. Februar 2016 deutlich gemacht, dass diese Schwierigkeiten niemals konkret dargelegt wurden.

Ich frage die Landesregierung:
Welche konkreten rechtlichen, technischen und finanziellen Bedenken stehen einem gleichberechtigten Zugang der Landesparlamente zur Datenbank EUDISYS entgegen?