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Datengrundlage zu Vogel- und Fledermausvorkommen bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten

Kleine Anfrage „Datengrundlage zu Vogel- und Fledermausvorkommen bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten“ herunterladen (PDF, 162 KB)

(Nr. 1600 – Benjamin Raschke und Heide Schinowsky) Aktuell erfolgt in einigen Regionalen Planungsstellen die Fortschreibung der Teilregionalpläne für Windenergienutzung. Bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten sind die Vorkommen (Rastplätze, Brutplätze und Nahrungshabitate) einer Reihe von Vogel- und Fledermausarten zu berücksichtigen. In die Regionalplanung sollten alle verfügbaren Daten hierüber einfließen. Wissenslücken können punktuell durch naturschutzfachliche Gutachterbüros geschlossen werden. Diese führen – auch im Auftrag der Windenergieunternehmen – ein Monitoring durch. Die Daten dürfen zunächst nur zur Überprüfung der Windenergieeignung der Gebiete verwendet werden.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Aus welchem Anlass und in welchem Umfang werden artenschutz- oder naturschutzfachliche Gutachten im Auftrag von Windenergieunternehmen von den regionalen Planungsstellen herangezogen, um die Eignung von Gebieten für die Windenergienutzung zu untersuchen, noch bevor diese Gebiete offiziell als Windeignungsgebiete ausgewiesen wurden?
2. Findet diese Zusammenarbeit zwischen Planungsbehörden und Windprojektierern auf Initiative der Regionalen Planungsstellen oder auf Initiative von Investoren statt?
3. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass zur Bereitstellung der artenschutzbezogenen Informationen privatrechtliche Verträge zwischen den Planungsbehörden und den Inhabern der Rechte (Windenergieunternehmen bzw. Gutachterbüros) abgeschlossen werden?
4. Trifft es zu, dass Windenergieunternehmen Informationen über den Bestand geschützter Tierarten vorliegen, noch bevor diese den Planungsstellen zugänglich gemacht wurden? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diesen Umstand?
5. Wie bewertet die Landesregierung die Verlässlichkeit der artenschutzrechtlichen Aussagen der Regionalplanung angesichts der Tatsache, dass Teile der naturschutzfachlichen Informationen Gutachten entstammen, die von Windenergieunternehmen beauftragt wurden?
6. Wie bewertet die Landesregierung die Nachvollziehbarkeit der Regionalplanung angesichts der Tatsache, dass in den privatrechtlichen Verträgen teilweise festgelegt ist, dass die Öffentlichkeit keine Einsicht in die Daten nehmen kann?