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Vereinbarung mit Berlin über die Aufnahme von Flüchtlingen im Brandenburg

Kleine Anfrage „Vereinbarung mit Berlin über die Aufnahme von Flüchtlingen im Brandenburg“ herunterladen (PDF, 250 KB)

(Nr. 2279 – Ursula Nonnemacher) Die Landesregierung hat sich mit dem Land Berlin darauf geeinigt, 995 Flüchtlinge, die derzeit noch in Berliner Flüchtlings(not)unterkünften leben, in der brandenburgischen Erstaufnahme am Standort Wünsdorf aufzunehmen. Aktuellen Presseberichten zufolge gibt es bei der geplanten vorübergehenden Unterbringung der Flüchtlinge in Brandenburg für maximal 6 Monaten Probleme. So seien seit Inkrafttreten der Vereinbarung bisher erst 37 Flüchtlinge nach Wünsdorf umgezogen. Grund für die schleppende Umsetzung der Vereinbarung seien die dort festgelegten Kriterien.

Ich frage die Landesregierung:
1.Welche Rechtsnatur hat die Vereinbarung mit Berlin und ist diese öffentlich einsehbar? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?
2.Wie viele Flüchtlinge aus den Berliner Unterkünften sind aktuell am Standort Wünsdorf untergebracht?
3.Befinden sich unter diesen Flüchtlingen auch Kinder? Wenn ja, wie werden diese Kinder beschult? Wurden die Kinder zuvor in Berlin beschult?
4.Wie viele Hausbetreuer/innen, wie viele Sozialberater/innen und wie viel medizinisches Personal stehen den „Berliner Flüchtlingen“ in der Brandenburger Unterkunft zur Verfügung? Wer ist für diese Aufgaben verantwortlich, Berlin oder Brandenburg und welcher Betreiber wurde mit den Aufgaben beauftragt?
5.Was geschieht mit dem bisherigen Personal am Standort Wünsdorf?
6.Welche Kriterien bestehen für die Aufnahme „Berliner Flüchtlinge“ in der Brandenburger Unterkunft in Wünsdorf?
7.Welche dieser Kriterien sorgen für die schleppende Umsetzung der Vereinbarung?
8.Welche weiteren Gründe gibt es ggf. für die schleppende Umsetzung der Vereinbarung?
9.Inwiefern werden Flüchtlinge in die Entscheidung, ob Sie für maximal 6 Monate in Wünsdorf leben möchten, einbezogen?Welche Anreize bestehen für Flüchtlinge, nach Wünsdorf zu kommen, wenn Sie nach 6 Monaten Brandenburg wieder verlassen müssen? Wäre die Möglichkeit eines dauerhaften Verbleibes der Flüchtlinge aus Berlin in den Brandenburger Kommunen aus Sicht der Landesregierung nicht sowohl für die betroffenen Flüchtlinge als auch für die Brandenburger/innen wünschenswert?
10.Gibt es Kommunen, die sich in Brandenburg freiwillig gemeldet haben, da sie gerne weitere Flüchtlinge aufnehmen möchten? Hat die Landesregierung diesabgefragt?
11.Beabsichtigt die Landesregierung, die Vereinbarung mit Berlin über die Aufnahme von 995 „Berliner Flüchtlingen“ mit dem jetzt neu gebildeten Berliner Senat nachzujustizieren? Wenn ja, inwiefern?