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Verbreitung (halb-)automatischer Waffen in Brandenburg

Kleine Anfrage „Verbreitung (halb-)automatischer Waffen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 162 KB)

(Nr. 1869 – Axel Vogel) Viele Attentate oder Amokläufe werden, wie die jüngsten Ereignisse in Orlando (USA) zeigen, mit halbautomatischen Sturmgewehren wie dem AR 15 verübt. Laut Pressemeldungen werden diese Waffen vom US-Präsidenten als Kriegswaffen eingestuft, deren Verkauf in den USA verboten werden sollte. Im Internet sind in Deutschland ansässige Verkäufer zu finden, die diese Waffen unter anderem im Onlinehandel anbieten. Die Lieferung ist über den Versandhandel mit Identitätsprüfung in Deutschland möglich.

Ich frage die Landesregierung:
1. Unter welchen Bedingungen können halbautomatische Waffen in Brandenburg erworben werden?
2. Wie viele dieser Waffen befinden sich legal in Brandenburg und wo ist der Besitz dieser Waffen dokumentiert.
3. Wer darf diese Waffen wann und bei welchen Gelegenheiten führen?
4. Ist es für einzelne Personen zulässig mehrere dieser Waffen zu besitzen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
5. Dürfen solche halbautomatischen Sturmgewehre zu jagdlichen Zwecken genutzt werden und welche jagdlichen Zwecke sind das?
6. Dürfen solche Waffen von Sportschützen genutzt werden und wenn ja, bei welchen sportlichen Aktivitäten?
7. Welche Schießstände gibt es in Brandenburg in denen mit solchen Waffen geschossen werden darf.
8. Wie viel Munition für diese Waffen darf eine einzelne Person legal besitzen? Ist die Munition für diese Waffen getrennt von den Waffen aufzubewahren?
9. Für den Fall das diese Waffen mit auf eine bestimmte Anzahl von Patronen gesperrten Magazinen ausgeliefert werden, wie kann verhindert werden, dass diese Waffen im Nachhinein mit den original Magazinen nachgerüstet werden?
10. Welche Kontrollrechte haben die Waffenkontrollbehörden gegenüber den Besitzern dieser Waffen und wie werden diese Rechte ausgeübt?