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Unabhängige Beratung in der Abschiebehaft

Kleine Anfrage „Unabhängige Beratung in der Abschiebehaft“ herunterladen (PDF, 368 KB)

(Nr. 2267 – Benjamin Raschke und Ursula Nonnemacher) Seit dem 1.8.2016 bietet der Flüchtlingsrat Niedersachsen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hannover-Langenhagen eine Beratung für Abschiebungsgefangene an. Eine entsprechende Vereinbarung haben Vertreterinnen und Vertreter der JVA und des Flüchtlingsrats Niedersachsen unterzeichnet. Das Projekt wird durch das Niedersächsische Justizministerium unterstützt.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Personen befanden sich in der Abschiebehafteinrichtung in Eisenhüttenstadt? (Bitte für die Jahre 2012-2016 aufschlüsseln)
2. Wie viele der in der Antwort auf die Frage 1 genannten Personen waren
a) besonders schutzbedürftig?
b) minderjährig?
3. Wie viele Haftplätze stehen welchen anderen Bundesländern seit wann aufgrund welcher Verwaltungsvereinbarung in der Abschiebehafteinrichtung in Eisenhüttenstadt zur Verfügung? Wie waren diese Plätze bisher ausgelastet?
4. Wie lange beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Abschiebehafteinrichtung?
5. Erwartet die Landesregierung einen Anstieg der Anzahl von Abschiebungsgefangenen in Brandenburg? Wenn ja, warum?
6. Aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlagen erfolgte in der Vergangenheit am häufigsten eine Inhaftierung von Flüchtlingen in der Abschiebehafteinrichtung in Eisenhüttenstadt?
7. Von wem werden Haftanträge gestellt (Ausländerbehörde, Polizei etc.)? Wer stellt diese in der überwiegenden Anzahl der Fälle?
8. Wie viele Personen befinden sich in Brandenburg auf Grundlage des § 2 Abs. 15 Satz 2 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der sog. Dublin-III-Verordnung in Haft? (Bitte für die Jahre 2015-2016 aufschlüsseln)
9. Wie viele Personen wurden aus der Haft heraus abgeschoben bzw. im Rahmen der Dublin-III-Verordnung überstellt? In welche Länder erfolgten die Abschiebungen und Überstellungen?
10. Wie viele Personen wurden auf Grund einer unrechtmäßigen Inhaftierung in den vergangenen Jahren aus der Haft entlassen? (Bitte für die Jahre 2012-2016 aufschlüsseln)? Soweit hierüber keine Erkenntnisse vorliegen, wie viele Personen haben die Abschiebehafteinrichtung verlassen ohne dass eine Ab- oder Rückschiebung erfolgte? Welche Kenntnisse oder Einschätzungen liegen zu den Gründen hierfür vor (z.B. freiwillige Ausreise, richterliche Anordnung, Änderung der Sachlage usw.)?
11. Wer führt in der Abschiebehafteinrichtung Eisenhüttenstadt die Rechtsberatung für Abschiebungsgefangene durch? Welche sonstigen Beratungsangebote gibt es für die Inhaftierten?
12. Unter welchen Bedingungen können Inhaftierte besucht werden? Welche Bedingungen gelten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte?
13. Plant die Landesregierung eine mit der niedersächsischen vergleichbare Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Brandenburg oder einer anderen unabhängigen Flüchtlingsberatungsorganisation? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, ab wann?