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Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften in Flüchtlingsunterkünften

Kleine Anfrage „Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften in Flüchtlingsunterkünften“ herunterladen (PDF, 309 KB)

(Nr. 2003 – Ursula Nonnemacher) Einem Zeitungsbericht der Märkischen Allgemeinen vom 20.06.2016 zufolge warnt der Vorsitzende vom Landesverband Brandenburg des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) Matthias Schulze vor „schwarzen Schafen“ in der privaten Sicherheitsbranche in Brandenburg. Es drängten Wettbewerber auf den Markt, die sich nicht an Lohn- und Qualifizierungsstandards hielten. Er kritisiert, dass bei einem einwöchigen Kurs an der Industrie und Handelskammer (IHK) zur Ausbildung als Sicherheitskraft die erfolgreiche Teilnahme nicht abgeprüft werde und zudem gefälschte Teilnahmebestätigungen im Internet kursierten. Zudem gebe es bei der Vergabe der Aufträge zum Betrieb von Unterkünften keine Mindestanforderungen an die Qualifizierung. Auch werde der tarifliche Mindestlohn von 9, 70 Euro unterschritten.

Nordrhein-Westfalen hat aus Anlass von Übergriffen auf Flüchtlinge durch den Wachschutz in einer Unterkunft in Burbach Ende 2014 Sicherheitsstandards erlassen, die in allen Flüchtlingsunterkünften des Landes gelten. Dazu gehören beispielsweise ein Verbot des Einsatzes von Subunternehmen, erforderliche Sicherheitsüberprüfungen und die verpflichtende Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen und Zuverlässigkeitsbescheinigungen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wurden aufgrund der gefälschten Teilnahmebestätigungen, die laut Zeitungsbericht auch der Potsdamer IHK Sprecher bestätigte, Ermittlungsverfahren eingeleitet? Wenn ja, wie viele und wegen welcher Straftatbestände? Wenn nein, warum nicht?
2. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, eine Regelung zu erlassen, die für die Ausstellung einer Bescheinigung im Sinne des § 3 Absatz 2 der Bewachungsverordnung neben der Teilnahme am Unterricht auch das erfolgreiche Bestehen einer Prüfung voraussetzt?
3. Welche Mindestanforderungen sind wo mit dem für die Erstaufnahme zuständigen Wachschutz vereinbart oder vorgeschrieben (z. B. in Bezug auf
Qualifikation, Aus- und Weiterbildung, interkulturelle Kompetenz, Sprachkenntnisse)?
4. Welche einheitlichen Mindestanforderungen stellt die Landesregierung an den Wachschutz, der in den kommunalen Flüchtlingsunterkünften tätig ist oder plant die Landesregierung einzuführen (z. B. in Rechtsverordnungen o. Ä.)?
5. Welche Vergabekriterien existieren im Land Brandenburg bei der Vergabe von Sicherheitsaufgaben in Flüchtlingsunterkünften (Erstaufnahme und kommunale Unterkünfte)?
6. Wie bewertet die Landesregierung eine Vorgabe an die Landkreise und kreisfreien Städte, dass diese den Betrieb der Unterkunft und die Vergabe von Sicherheitsaufgaben gesondert ausschreiben und vereinbaren müssen bzw. ein Verbot der Vergabe an Subunternehmen wie es in NRW landesweit existiert?
7. Sind der Landesregierung seit Beginn des Jahres 2015 Straftaten und Übergriffe auf Flüchtlinge durch Wachschutzkräfte in den Unterkünften bekannt geworden? Wenn ja, wie viele und ggf. wegen welcher Straftatbestände? (bitte differenzieren nach Vorfällen in der Erstaufnahme und in den kommunalen Unterkünften)
8. Müssen in Brandenburger Flüchtlingsunterkünften (Erstaufnahme und kommunale Unterkünfte) beschäftigte Sicherheitskräfte in Flüchtlingsunterkünften ihr Einverständnis zu einer Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) abgeben? Wenn nein, warum nicht?
9. Müssen alle in Brandenburger Flüchtlingsunterkünften (Erstaufnahme und kommunale Unterkünfte) beschäftigten Sicherheitskräfte
a) eine Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes,
b) ein polizeiliches Führungszeugnis und
c) eine Eigenerklärung vorlegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist?
Wenn nein, warum nicht? Bitte für a), b) und c) separat beantworten.
Gibt es in Bezug auf die Punkte a)-c) regelmäßige Vorlagepflichten? Wenn nein, warum nicht?
10. Wird in den Brandenburger Flüchtlingsunterkünften (Erstaufnahme und kommunale Unterkünfte) ausschließlich Wachschutz- Personal mit der Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung eingesetzt? Wenn nein, warum nicht? Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag einer verpflichtenden Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung (vgl. auch die Sicherheitsstandards aus NRW)?
11. Über wie viel Personal verfügen die Brandenburger Industrie- und Handelskammern zur Abnahme der Sachkundeprüfungen? Wie bewertet die Landesregierung die Personalsituation?
12. Gibt es mit Landesmitteln geförderte Einrichtungen, die Sicherheitskräfte in den Flüchtlingsunterkünften weiterbilden? Wenn ja, welche? Wie viele Fort- und Weiterbildungen haben bereits stattgefunden mit wie vielen TeilnehmerInnen?