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Gewässerunterhaltung im Spreewald: Was taugt das „Pilotprojekt Entschlammung“?

Kleine Anfrage „Gewässerunterhaltung im Spreewald: Was taugt das „Pilotprojekt Entschlammung“?“ herunterladen (PDF, 322 KB)

(Nr. 1874 – Benjamin Raschke) Während der Spreewaldkonferenz im Mai 2015 stellte Umweltminister Jörg Vogelsänger Ansätze zur Gewässerunterhaltung im Spreewald vor. Dabei ging es vor allem um Probleme und Lösungsansätze zur effektiveren Entschlammung der Spreewaldfließe (pdf-Datei). Seit 2015 ist das Pilotprojekt „Entschlammung des Spreewalds“ auf den Weg gebracht. Das Pilotprojekt hat in Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden, dem Biosphärenreservat Spreewald und weiteren Beteiligten das Ziel:

a) exemplarisch praktikable und aufwandsmindernde Verfahrensabläufe für zukünftige Entschlammungsmaßnahmen im Spreewald zu erarbeiten, und
b) klare Rahmenbedingungen für die Entscheidungen der Genehmigungsbehörden für eine zügige Entscheidungsfindung zu schaffen.

Die Ziele des Projektes sind zu begrüßen, Kritik gibt es jedoch an der Umsetzung. Bislang blieb die Landesregierung insbesondere Aussagen zur Zusammensetzung des Schlamms schuldig. Offen ist, welche human- und ökotoxischen Stoffe der Schlamm enthält, welche Bedeutung diese sowohl für den Nahrungskreislauf der Lebensmittelproduktion als auch für die Flora und Fauna der Flächen haben, auf die der Schlamm versprüht wird.

Ich frage daher die Landesregierung:

I. Analyseansatz des Pilotprojektes „ Entschlammung des Spreewaldes“

1. Auf Grundlage welcher Recherchen wurde die Parameterliste der untersuchten Stoffe für das Pilot-Teilprojekte am Brodg, dem Peterkanal und am Lübbener Stadtgraben ausgewählt?
2. Welche Stoffe wurden untersucht, welches Parameterspektrum wurde zum Test der Schlämme herangezogen?
3. Welches Labor hat die Probenahme und Analytik durchgeführt? Ist dieses Labor für die Probenahme und die Analytik für diese Schlamm-Matrix akkreditiert und zertifiziert?
4. Hat das untersuchende Labor mit Referenzmaterialien gearbeitet, um die Matrixeffekte zu erkennen?
5. Wurden laboranalytische Verfahren eingesetzt, die eine Bewertung des bioverfügbaren Anteils zulassen?
6. Wurden auch organische Parameter, z.B. Antifoulingverbindungen, welche etwa durch Schutzanstriche von Booten in die Sedimente gelangen können, untersucht?
7. Welche chemischen Analyseverfahren wurden bei der Analytik des Was-serkörpers angewandt?
8. Welche Methoden wurden zur Festlegung der notwendigen Anzahl von repräsentativen Probenahmepunkten eingesetzt?
9. Wie viele Probeentnahmen gab es an den drei Pilotstrecken jeweils zu welchem Zeitpunkt?
10. Wurde das ablaufende Wasser aus den Geotubes am Stadtgraben Lübben analysiert? Wenn ja, was waren die Ergebnisse und wo sind diese einsehbar?
11. Welche Testergebnisse ergaben die Analysen der Schlämme und der Auf-bringungsflächen an den drei Pilotstrecken?
12. Gab es vor Aufbringung der Schlämme ein bodenkundliches und pflanzenernährungsspezifisches Gutachten, das anhand der Bodenkennwerte eine Prognose zum ökochemischen Verhalten der Schadstoffe zulässt?
13. Zu welchen Ergebnissen kommt die Bilanzierung der Stoffmengen bei der Schlammaufbringung hinsichtlich der Überschreitung der Grenzwerte nach Bundesbodenschutzgesetz und Verordnung? Zu welchen Ergebnissen kommen die einzelnen Schutzgutbetrachtungen (Boden-Mensch, Boden-Pflanzen, Boden-Grundwasser)?
14. Welche Aufgaben wurden im Rahmen des nachsorgenden Monitorings bereits umgesetzt und zu welchen Ergebnissen kommt das Monitoring?
15. Welche Verwertungsmöglichkeiten für die entnommenen Schlämme hat das Pilotprojekt geprüft? Zu welchen Ergebnissen kommt das Pilotprojekt hinsichtlich zukünftiger Verwertungsmöglichkeiten?
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung auf Grundlage der Analyseergebnisse hinsichtlich der Zielstellung des Pilotprojektes?

II. Kosten des Pilotprojektes „Entschlammung des Spreewaldes“

17. Bitte geben Sie eine Aufschlüsselung (Planung, Schlammentnahme, Ausbringung/Lagerung, Analyse, etc.) der geplanten und tatsächlich entstan-denen Kosten an den drei Pilotteilstrecken?
18. Welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung auf Grundlage der Kostenstruktur aus dem Pilotprojekt für eine zukünftige Förderung der Ent-schlammung der Spreewaldfließe?

III. Verfahrensabläufe des Pilotprojektes „Entschlammung des Spreewaldes“

19. Welche Behörden waren für die jeweiligen Pilot-Teilstrecken zur Entschlammung involviert?
20. Welche behördlichen Entscheidungen mussten an den Pilotteilstrecken getroffen werden?
21. Welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung auf Grundlage der behördlichen Verfahrensabläufe aus dem Pilotprojekt für eine zukünftige Förderung der Entschlammung der Spreewaldfließe?
22. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung im Jahr 2016, um die Ergebnisse des Pilotprojektes zu veröffentlichen?
23. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung bis 2019, um die Ergebnisse des Pilotprojektes mit den Behörden und Interessensgruppen zu thematisieren und praktikable und aufwandsmindernde Verfahrensab-läufe von Entschlammungsmaßnahmen im Spreewald umzusetzen?
24. Beabsichtigt die Landesregierung die Ergebnisse des Pilotprojektes auf der nächsten Spreewaldkonferenz vorzustellen und weitere Maßnahmen mit den Interessensgruppen und -behörden vor Ort zu planen?

IV. Baggergutrichtlinie

25. In der 7. Sitzung des Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (Juni 2015) wurde die Überarbeitung der sogenannten Baggergutrichtlinie durch Herrn Augustin mit einer ersten Vorlage bis zum Ende des Jahres 2015 angekündigt. Wie ist der momentane Stand der Überarbeitung der sogenannten Baggergutrichtlinie?
26. Welche wesentlichen Änderungen ergeben sich in der Überarbeitung?
27. Inwieweit trägt die überarbeitete Baggergutrichtlinie zu einer verbesserten Gewässerunterhaltung des Spreewaldes bei und verhindert einen Stau in der Unterhaltung der Spreewaldgewässer, wie im Mai 2015 auf der Spreewaldkonferenz festgestellt?
V. Weitere Sanierungsmaßnahmen der Spreewaldfließe
28. Welche weiteren Maßnahmen aus der Prioritätenliste des Tourismusverbandes sind für die Jahre 2016 und 2017 geplant?
29. Welche alternativen Ansätze zur Entschlammung der Spree sind der Landesregierung bekannt und wie bewertet die Landesregierung diese?
30. Welche weiteren Schritte wird die Landesregierung bis 2019 unternehmen bzw. vorschlagen, um praktikable und aufwandsmindernde Verfahrensabläufe für eine zukunftsfähige Entschlammung im Spreewald sicher zu stellen und klare Rahmenbedingungen für die Entscheidungen der Genehmigungsbehörden für eine zügige Entscheidungsfindung zu schaffen?
31. Der „Masterplan Spree“ des Landes Brandenburg enthält für die fünf wesentlichen Spreeabschnitte die wesentlichen Bausteine zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für den Spreewald ist u.a. der Schwerpunkt „Anschluss und Entschlammung von Altarmen und Stichgräben“ (pdf-Datei) benannt. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich hinsichtlich des Masterplanes Spree und den Ergebnissen des Pilotprojektes „Entschlammung des Spreewaldes“?