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Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf Frage drei der Kleinen Anfrage „Lottogeld für soziale Projekte“

Kleine Anfrage „Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf Frage drei der Kleinen Anfrage „Lottogeld für soziale Projekte““ herunterladen (PDF, 222 KB)

(Nr. 2031 – Axel Vogel und Benjamin Raschke) Die Antwort auf die Frage ob und wenn ja welche Projekte mehrfach Gelder aus den Lottomitteln (Kapitel 20 020 Titel 684 59) bekommen haben, wurde nur im Hinblick auf das Jahr 2015 beantwortet. Das MLUL teilt auf seiner Internetseite mit, die Förderung durch Lottomittel sei auf die einmalige Unterstützung von Projekten gerichtet, die im weitesten Sinne auf das Gemeinwohl gerichtetes Handeln widerspiegeln und die in diesem Zusammenhang beispielgebend sowie identitäts- und sinnstiftend wirken. Projekte werden demnach also vom MLUL nur einmal mit Lottomitteln gefördert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es für die Einschränkung des MLUL auf eine einmalige Förderung von Projekten durch Lottomittel eine rechtliche Grundlage? Wenn ja, welche?

2. Was versteht das MLUL in diesem Zusammenhang unter „Projekt" und wie wird diese einmalige Förderung genau definiert?

3. Gilt diese Einschränkung auch in allen anderen Ministerien oder wurden in den letzten drei Jahren aus Lottomitteln Projekte auch mehrfach gefördert? Wenn ja, welche?

>> Die Kleine Anfrage 1868 „Lottogeld für soziale Projekte“ und Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)