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Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege – Stand im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege – Stand im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 238 KB)

(Nr. 2242 – Ursula Nonnemacher) Das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet seit dem 30.06.2016 alle ambulant tätigen Pflegedienste, ihre Tätigkeit bei den dort zuständigen Behörden anzumelden. Dies soll eine bessere Kenntnis und Kontrollmöglichkeit über die Pflegedienste geben. Ambulante Dienste im Land Brandenburg müssen ihre Daten bisher nur den Pflegekassen vorlegen. Die gegenüber stationären Einrichtungen geringere öffentliche Kontrolle bei ambulanten Pflegediensten wird derzeit aufgrund von Abrechnungsbetrugsfällen öffentlich diskutiert. Auch im Land Brandenburg stehen einzelne Pflegedienste unter dem Verdacht des Pflegebetrugs. Pflegebetrug richtet sich nicht nur gegen die Sozialversicherungsträger, sondern auch gegen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die Kommunen als Träger der Sozialhilfe, und vor allem gegen die Pflegebedürftigen selbst. Gerade pflegebedürftige Menschen sind in höchstem Maße verletzlich. Sie benötigen Strukturen mit einer bestmöglichen Versorgungssicherheit. Die Diskussion um Abrechnungsbetrug birgt zudem die Gefahr, dass kriminelle Ma-chenschaften Einzelner die gesamte Branche in Verruf bringen. In einer Antwort auf die mündliche Anfrage Nr. 478 in der 27. Sitzung des Landtages Brandenburg am 27.04.2016 zu den Möglichkeiten der Landesregierung, über ihre Aufsichtsmöglichkeiten systematischen Abrechnungsbetrug aufdecken zu können, antwortete Ministerin Golze unter anderem, die Landesregierung sei gerne bereit, eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Prüfsystems und der gesetzlichen Grundlagen dafür zu unterstützen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Strafanzeigen wegen Abrechnungsbetrugs oder möglichen anderen Delikten im Zusammenhang mit der ambulanten Hilfe zur Pflege oder Privatpersonen wurden in den letzten fünf Jahren im Land Brandenburg gestellt? Bitte nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. In wie vielen Fällen wurde Anklage erhoben?
2. In wie vielen Fällen
a) kam es zur Kündigung des Versorgungsvertrags durch die Pflegekassen?
b) wurde den Pflegediensten der Betrieb untersagt?
c) kam es nach der Anklage zur Verurteilung der Angeklagten? Bitte aufschlüsseln nach Geld- oder Freiheitsstrafen.
3. Welche Aktivitäten unternimmt das Land Brandenburg insgesamt, um den Leistungsmissbrauch in der ambulanten Pflege zu vermeiden und im Rahmen welcher Maßnahmen werden die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Städte und Gemeinden dabei unterstützt? Welche Maßnahmen sind für die nächsten Jahre geplant? Wenn jeweils nein, warum nicht?
4. Welche Arbeitsgruppen tagen auf Landesebene sowie auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte und der von Städten und Gemeinden regelmäßig rund um die ambulante Hilfe zur Pflege und welche konkreten Ergebnisse haben sie insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung von Missbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege bisher erzielt?
5. Wie haben sich die Ausgaben der Städte und Gemeinden als Träger von SGB XI Leistungen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
6. Wie viele Dienstkräfte sind bei Polizei und Justiz vorrangig mit der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege befasst? Gibt es spezialisierte Abteilungen oder feste Ansprechpartner*innen bei Polizei und Staatsanwaltschaft?
7. Wie ist die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch in der ambulanten Pflege im Land Brandenburg geregelt? Nach welchen Verfahren prüfen die Kassen Betrugsvorwürfe, wie viele Prüfungsanfragen gab es in den letzten fünf Jahren und was waren die Ergebnisse?
8. Was unternimmt die Landesregierung, um auf Bundesebene auf Maßnahmen hinzuwirken, mit denen dazu beigetragen werden kann, Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege vermeiden?