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Impfungen geflüchteter Menschen durch Gesundheitsämter

Kleine Anfrage „Impfungen geflüchteter Menschen durch Gesundheitsämter“ herunterladen (PDF, 232 KB)

(Nr. 2021 – Ursula Nonnemacher) Beschäftigte des Gesundheitsamtes des Landkreises Havelland nahmen bis mindestens Ende Mai dieses Jahres keine gemäß Ständiger Impfkommission (STIKO) empfohlener Impfungen an geflüchteten Menschen vor. Als Begründung wurden haftungsrechtliche Bedenken genannt. Es bestand die Sorge, dass die geflüchteten Menschen aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht in ausreichendem Maße über Sinn und Nebenwirkungen der Impfungen informiert werden könnten.

Die Fachaufsicht liegt bei beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) bzw. dem ihm nachgeordneten Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Auf Nachfrage erklärten Ministerin Golze sowie ein Mitarbeiter des MASGF dazu im Sozialausschuss, dass die Bedenken der Beschäftigten des Gesundheitsamtes unbegründet seien. Zum einen werde bereits im Rahmen der Erstuntersuchung in der Erstaufnahme eine Impfberatung durchgeführt, auch wenn dort noch nicht die Impfung erfolge. Zum anderen gebe es Bögen zu einer ausreichenden Impfaufklärung des Robert-Koch-Institutes in 13 Sprachen. Weiterhin bestehe die Möglichkeit, eine SprachmittlerIn hinzuzuziehen, sofern diese Informationen nicht sicherstellend zur Impfberatung geeignet seien.

Ich frage die Landesregierung:
1. Verfügt das MASGF bzw. das LAVG über aktuelle Daten zu Impfungen bzw. Impfsprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften? Bitte für alle Landkreise und kreisfreie Städte angeben. Wenn nein, warum nicht?
2. Haben das MASGF bzw. das LAVG im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht Informationen darüber, dass von Seiten der Gesundheitsämter von der STIKO empfohlene Impfungen bei Geflüchteten nicht durchgeführt werden? Womit wird diese Weigerung begründet? Bitte vollständig und unter Angabe des Landkreises, der kreisfreien Stadt angeben. Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Maßnahmen ergreifen das MASGF bzw. das LAVG, um ein flächendeckendes Impf- bzw. Impfsprechstundenangebot für geflüchtete
Menschen in den Kommunen sicherzustellen? Welche Interventionen plant die Landesregierung, damit ein ausreichendes Impfangebot durch die kommunalen Gesundheitsämter erfolgt?
4. Gibt es in den Landkreisen und kreisfreien Städten zusätzliche Impfangebote, wenn ja, durch wen?
5. Wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten der Erstaufnahmeeinrichtung und denen in den kommunalen Gesundheitsämtern bei der Impfberatung geflüchteter Menschen? Wie wird dargestellt, ob eine ausreichende Impfberatung durchgeführt wurde, und wie, ob bereits Impfungen durchgeführt wurden, insbesondere wenn mehrere Impfstoffdosen verabreicht werden müssen?
6. Sind die fremdsprachlichen Aufklärungsbögen des Robert-Koch-Instituts in ausreichendem Maße sowohl in der Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den Gesundheitsämtern verfügbar?
7. Sind die MitarbeiterInnen der kommunalen Gesundheitsämter aus Sicht der Landesregierung ausreichend über das Verfahren des Hinzuziehens einer/eines SprachmittlerIn informiert? Gibt es aus Sicht der Landesregierung ausreichend SprachmittlerInnen, die im Bedarfsfall zu einer Impfberatung in den Kreisen und kreisfreien Städten hinzugezogen werden können? Wenn nein, bitte angeben, welche Abhilfemöglichkeiten die Landesregierung vorsieht.
8. Hat die Landesregierung eine Übersicht darüber, wie viele Geflüchtete nicht im Rahmen der Erstuntersuchung in der Erstaufnahmeeinrichtung geimpft werden? Wenn möglich, bitte für dieses und das vergangene Jahr aufgeschlüsselt nach Erwachsenen/Kindern sowie einzelnen Impfungen angeben. Wenn nein, warum nicht?
9. Sind aus Sicht der Landesregierung Impflücken bei geflüchteten Menschen entstanden? Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diese zu schließen?