Zum Inhalt springen

Glyphosat in Brandenburg - Rückstände in Lebens- und Futtermitteln, in Grund- und Oberflächengewässern

Kleine Anfrage „Glyphosat in Brandenburg - Rückstände in Lebens- und Futtermitteln, in Grund- und Oberflächengewässern“ herunterladen (PDF, 274 KB)

(Nr. 1787 – Benjamin Raschke) Bei Glyphosat handelt es sich um das meist verkaufte Pflanzenschutzmittel weltweit. Es findet auch in Brandenburg breite Anwendung - im privaten Bereich dürfte sich dies lediglich auf ein Prozent der insgesamt eingesetzten Menge belaufen, der Großteil wird in der Landwirtschaft eingesetzt. Seine Wirkung auf Menschen und Tiere ist hoch umstritten: 2015 hat das Krebsforschungsinstitut der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die International Agency for Research on Cancer (IARC), Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.

Weltweit wurden Rückstände des Pflanzenschutzmittels bereits in erheblichem Maße in Lebens- und Futtermittelproben sowie in Grund- und Oberflächengewässern ge-funden. Bei einer Untersuchung der Umweltschutzverbände NABU und BUND im Jahre 2013 konnte in vielen – vor allem ackernahen – Gewässern in Brandenburg Glyphosat nachgewiesen werden. Das Landesamt für Umwelt (LfU) beprobt Grund- und Oberflächengewässer auf ein Spektrum gängiger Pflanzenschutzmittel, einschließlich Glyphosat, während das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Futtermittel auf Pflanzenschutzmittel untersucht. Ernteprodukte (Lebensmittel) werden durch die Lebensmittelüberwachungsämter der kreisfreien Städte und Landkreise beprobt.

Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und weil in der Regel nur Über-schreitungen der Grenzwerte veröffentlicht werden, ist nicht in Gänze bekannt, in welchem Ausmaß Glyphosat und sein Hauptabbauprodukt AMPA bei diesen Proben gefunden wurden. Ebenso wenig ist bekannt, welche Maßnahmen die Landesregie-rung ergreift, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wirksam zu reduzieren. Ein diesbezüglicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag (pdf-Datei) wurde am 10. März 2016 abgelehnt.*

Ich frage daher die Landesregierung:

I. Rückstände von Glyphosat in Lebens- und Futtermitteln

1. Wie viele Proben auf Glyphosat- bzw. AMPA-Rückstände in Lebens- und Futtermitteln wurden in den Jahren 2011 bis 2015 durchgeführt?
2. Welche Lebensmittel bzw. Futtermittel wurden in diesem Zeitraum getestet?
3. Was waren die Ergebnisse der Beprobung? Kam es zur Überschreitung des jeweiligen Grenzwerts; wenn ja, in welchen Fällen und in welcher Höhe?
4. Wie viele Proben von gentechnisch veränderter Soja wurden genommen und welche Ergebnisse liegen vor? Kam es zur Überschreitung des Grenzwerts; wenn ja, in welchen Fällen und in welcher Höhe?
5. Von wem wird das im Jahr 2014 verhängte Teilverbot der Sikkation untersucht und überprüft? Wie werden diese Überprüfungen durchgeführt? Wie hoch waren die jeweils gemessenen Rückstände? Kam es zur Überschreitung des Grenzwerts; wenn ja, in welchen Fällen und in welcher Höhe und welche Kon-sequenzen hatte dies?

II. Rückstände von Glyphosat in Grund- und Oberflächengewässern

6. Wie viele Proben auf Glyphosat- bzw. AMPA-Rückstände aus Grund- und Oberflächengewässern wurden in den Jahren 2011 bis 2015 untersucht?
7. Was sind die Ergebnisse?
8. Was sagen die Ergebnisse über die Verbreitung von Glyphosat und AMPA in Grund- und Oberflächengewässern aus, und welche Entwicklung ist aus den Messergebnissen ablesbar?
9. Wurden auch Proben von Abwässern aus Kläranlagen genommen? Von wem und mit welchen Ergebnissen?
10. Gab es auch Untersuchungen von Niederschlagswasser? Von wem und mit welchen Ergebnissen?

III. Förderung des Einsatzes von Glyphosat im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen

11. Fließen bzw. flossen Mittel aus Agrarumweltmaßnahmen in die direkte oder indirekte Förderung des Glyphosateinsatzes?
12. Wenn ja, in welcher Höhe wurden diese Mittel in den Jahren 2011 bis 2015 abgerufen und mit welcher Begründung?
13. Wie viele Betriebe wurden gefördert? Wie viele Betriebe waren dies, bezogen auf die Gesamtzahl der Betriebe (in Prozent)?
14. Welche Größe hatten die geförderten Flächen (bitte in Hektar angeben)?

IV. Maßnahmen der Landesregierung zur Glyphosat-Reduktion

15. Strebt die Landesregierung eine Minderung des Glyphosat-Einsatzes in Brandenburg an und welche Maßnahmen wird sie dazu veranlassen?
16. Welche Alternativen zum Glyphosat-Einsatz sind der Landesregierung bekannt und welche finden ihre Unterstützung?
17. Wird die Landesregierung sicherstellen, dass im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen der Einsatz von Glyphosat ausgeschlossen ist und wenn ja, wie und wann wird sie dies tun?
18. Wird die Landesregierung per Erlass dafür Sorge tragen, dass Glyphosat auf Landesflächen und öffentlichen nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen verboten wird?
19. Sieht die Landesregierung nach den Erkenntnissen der WHO, wonach Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ ist, Bedarf für Schu-lungen für die AnwenderInnen von Glyphosat und entsprechend neue Informa-tionspflichten im Rahmen der Ausbildung von LandwirtInnen und GärtnerInnen sowie GrünpflegerInnen?
20. Hat die Landesregierung die Studie des Julius-Kühn-Instituts zum Glyphosat-Verzicht in Deutschland ausgewertet und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?