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Geflügelmast- und Schlachtanlagen des Wiesenhof-Konzerns in Brandenburg

Kleine Anfrage „Geflügelmast- und Schlachtanlagen des Wiesenhof-Konzerns in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 612 KB)

(Nr. 2321 – Benjamin Raschke) Der Wiesenhof-Konzern, Teil der PHW-Gruppe, ist der größte Geflügelmäster und -verarbeiter Deutschlands. Er gehört zugleich zu den umstrittensten Betrieben unseres Landes. Wiesenhof ist in Brandenburg mit mehreren Großbetrieben vertreten. In Niederlehme, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, steht eine erhebliche Kapa-zitätserweiterung der Wiesenhof-Geflügelschlacht- und Verarbeitungsanlage zur Genehmigung an. Entsprechend ist auch der Bau neuer Geflügelmastanlagen absehbar. Mit dem erfolgreichen Volksbegehren gegen Massentierhaltung haben knapp 104.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger der industriellen Tierhaltung und Fleischproduktion eine klare Absage erteilt und die Landesregierung zur Schaffung von mehr Tierwohl in der Landwirtschaft verpflichtet.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche zum Wiesenhof-Konzern gehörenden Geflügelvermehrungs-, zucht- und mastbetriebe gibt es in Brandenburg? Wo liegen diese, welche und wie viele Tiere werden dort gehalten bzw. können dort gehalten werden?
2. Welche zum Wiesenhof-Konzern gehörenden Schlacht- und Fleischverarbei-tungsbetriebe gibt es in Brandenburg? Wo liegen diese und wie viele Tiere können dort bei maximaler Auslastung geschlachtet und verarbeitet werden?
3. Wurden in den letzten fünf Jahren behördliche Kontrollen in diesen Betrieben vorgenommen? Wenn ja, wann, durch welche Behörde und in welchem Betrieb? Bitte einzeln auflisten.
4. Wurden die Kontrollen zuvor angekündigt? Wenn ja, in welcher Form und mit welcher Frist?
5. Was waren der Anlass, der Gegenstand und das Ergebnis der einzelnen Kontrollen? Gab es Beanstandungen? Falls ja, bitte Ort, Art und Umfang der einzelnen Beanstandungen benennen.
6. Gab es im Anschluss an die Kontrollen Auflagen? Bitte einzeln auflisten.
1. Welche Fristen wurden zu deren Einhaltung gesetzt und wann wurden diese durch wen kontrolliert?
7. Gab es in den genannten Wiesenhof-Betrieben seit deren Bestehen besondere Vorkommnisse wie Brände, Havarien und dergleichen? Wenn ja, wann und in welcher Anlage? Bitte die Art des besonderen Vorkommnisses benennen.
8. Ist die Kapazitätssteigerung der Wiesenhof-Schlachtanlage in Niederlehme (Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH) von 120.000 Tieren täglich auf 160.000 Tiere, bei Maximalauslastung auf 240.000 Tiere täglich, nach Förderkriterien des Landes Brandenburg mit Mitteln für die Ländliche Entwicklung förderungsfähig?
9. Wurde die Förderung des Vorhabens mit Landesmitteln beantragt? Falls nein, rechnet das Land mit einem Antrag auf Förderung des Vorhabens?
10. Wie ist die Erweiterung der Anlage mit dem erzielten Kompromiss zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung inhaltlich vereinbar?