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Erkenntnisse und Maßnahmen der Landesregierung zu illegalen Wildtiertötungen in Brandenburg

Kleine Anfrage „Erkenntnisse und Maßnahmen der Landesregierung zu illegalen Wildtiertötungen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 246 KB)

(Nr. 1435 – Benjamin Raschke) Nach mehreren bekannt gewordenen Fällen illegaler Tötungen von Wildtieren, ins-besondere von Wölfen, wurde seitens der Naturschutzverbände in Brandenburg mehrfach die Forderung aufgestellt, die Zuständigkeit für alle Straftaten mit Verstö-ßen gegen das Naturschutz-, Fischerei- und Jagdrecht von den örtlichen Polizeidienststellen in das Landeskriminalamt (LKA) - Dezernat „Wirtschafts- und Umwelt-kriminalität" zu verlagern.

Illegale Tötungen von Wildtieren sind kompliziert hinsichtlich biologischer und rechtlicher Fragen und bedürfen umfangreicher Ermittlungen. Eine zusammenhängende Betrachtung der über ganz Brandenburg gestreuten Fälle wird von Seiten der Naturschutzverbände befürwortet. Das erforderliche Spezialwissen ist beim LKA im Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkriminalität“ vorhanden, kann jedoch nicht immer bei allen örtlichen Polizeidienststellen vorgehalten werden. Der Präsident des Landeskriminalamtes hatte dem Innenminister die Zuständigkeitsverlagerung bereits vor ca. 1 ½ Jahren angeboten. Die diversen ungeklärten Fälle illegaler Wildtiertötungen lassen eine grundsätzliche Verlagerung als sinnvoll erscheinen.

Ich frage daher die Landesregierung:

I. Entwicklung der Delikte

1. Wie viele Delikte aus dem Bereich Umweltkriminalität wurden in Brandenburg insgesamt seit dem 01.01.2010 statistisch erfasst? Welche Bereiche waren wie stark betroffen und welchen Anteil hatten Fälle illegaler Verfolgung und/oder Tötung von Wildtieren (inklusive Greifvögeln)?
2. Welche Fälle illegaler Verfolgung und/oder Tötung von Wildtieren (inklusive Greifvögeln) gab es im Einzelnen in Brandenburg seit dem 01.01.2010 (Bitte auflisten nach Jahr, Landkreis und Methode (Falle, Köder, Abschuss, Sonstige))?
3. Wie viele Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme oder Tötung von geschützten Wildtieren/Greifvögeln wurden aus welchen Gründen erteilt?
4. Wie hoch war die Aufklärungsrate seit dem 01.01.2010 bei Fällen illegaler Verfolgung und/oder Tötung von Wildtieren im Land Brandenburg? Wie wird die Dunkelziffer eingeschätzt?
5. Wie erfolgte die Ahndung aufgeklärter Fälle und welche Konsequenzen haben sich für die TäterInnen ergeben?

II. Ausbildung

6. In welchem Maße ist Umweltkriminalität – insbesondere die Ahndung illegaler Verfolgung/Tötung von Wildtieren - Teil der bisherigen Ausbildung für Polizeibeamtinnen und -beamte in Brandenburg?
7. Ist geplant, eine eigene Fachausbildung zur Umweltkriminalität für Polizeibeamtinnen und -beamte in Brandenburg einzuführen?

III. Zuständigkeiten und Ausstattung

8. Wie ist die formale Zuständigkeitsverteilung für die Bearbeitung von Fällen illegaler Verfolgung/Tötung von Wildtieren in Brandenburg?
9. Wann wird das LKA-Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkriminalität“ eingeschaltet? In den Fällen, wo das LKA - Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkri-minalität" nicht eingeschaltet wurde: Warum ist dies nicht erfolgt?
10. Welche Polizeidienststellen in Brandenburg verfügen über speziell in Umwelt-kriminalität (insbesondere illegale Verfolgungen/Tötungen von Wildtieren) geschultes Fachpersonal? Welchen Anteil am Arbeitsaufkommen macht die Bearbeitung von Fällen im Bereich Umweltkriminalität (insbesondere Wildtierverfolgungen) aus? Haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hohe Überstundenanteile?
11. Gibt es geschulte Einheiten oder Koordinationsstellen gegen Wildtierverfolgungen?
12. Wie ist die Personalausstattung im LKA-Dezernat „Wirtschafts- und Umweltkriminalität“ für den Bereich Umweltkriminalität und wie hat sich diese in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
13. Nordrhein-Westfalen hat seit 2004 eine Stabsstelle am Umweltministerium für Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität. Ihre Aufgabe besteht in der Beobachtung, Koordination und Prävention auf dem Gebiet der Umweltkriminalität. Sie bietet den nachgeordneten Behörden ausdrücklich ihre Beratung und sonstige Unterstützung bei der Bearbeitung strafrechtlich relevanter Fallgestaltungen an, beispielsweise bei der Kontaktaufnahme zu den Strafverfolgungsbehörden. Ist die Einrichtung einer vergleichbaren Stabsstelle beim MLUL geplant? Falls ja, für welchen Zeitraum, falls nein, warum nicht?