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Bohrschlammgruben in Brandenburg

Kleine Anfrage „Bohrschlammgruben in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 227 KB)

(Nr. 2149 – Benjamin Raschke und Heide Schinowsky) Recherchen von NDR und WDR zufolge könnte es in Brandenburg etwa 400 Verdachtsflächen geben, in denen - möglicherweise giftige - Abfälle aus der Erdöl- und Erdgasförderung aus der DDR geben soll. Der Bohrschlamm soll in der Vergangenheit ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen entsorgt worden sein. Der Bohrschlamm kann zum Beispiel krebserregende polyzyklische, aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten, aber auch giftige Schwermetalle, wie Quecksilber und Arsen, sowie radioaktive Stoffe. Die stoffliche Zusammensetzung von Bohrschlamm kann variieren und somit auch der Schadstoffgehalt. Wirtschaftsminister Albrecht Gerber erklärte im Plenum am 24. April 2016 auf eine mündliche Anfrage: „Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Bohrschlammgruben im Land flächig kontaminiert sind. Im Gegenteil, zahlreiche Gruben der ehemaligen Erdölindustrie der DDR, für die eine bergrechtliche Zuständigkeit festgestellt werden konnte, sind bereits zurückgebaut worden. Eine ausstehende richterliche Entscheidung wird die künftigen Zuständigkeiten ermitteln, aus denen das weitere Vorgehen abzuleiten wäre [… ] In den Fragen, in denen es eine bergrechtliche Zuständigkeit gibt, haben wir uns dem natürlich zu widmen.“

Rechtsnachfolger der ehemaligen DDR-Förderbetriebes „VEB Erdöl-Erdgas Gommern“ soll der französische Energiekonzern Engie sein. Das Unternehmen plant im Raum des Naturparkes Dahme-Heideseen bei Märkisch Buchholz die Förderung von Erdgas. In der Nähe soll es auch sogenannte Bohrschlammgruben geben. Die Vermutung wurde seitens des Unternehmens bestätigt. „Von Engie heißt es auf MAZ Nachfrage dazu: Die Existenz von Bohrschlammgruben an den in den 1980er Jahren angelegten Bohrplätzen in Märkisch Buchholz ist uns bekannt und wurde bereits den zuständigen Behörden angezeigt. Die fachgerechte Sanierung dieser Flächen im Rahmen des geplanten neuen Erdgasförderprojektes befindet sich bereits in Vorbereitung.“ (vgl. MAZ 17.09.2016)

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Bohrschlammgruben bzw. Verdachtsflächen gibt es im Land Brandenburg, bei denen sogenannter Bohrschlamm entsorgt worden ist und wo befinden sich diese? (Bitte Auflisten)
2. Welche Quellen hat das Land Brandenburg herangezogen, um sicherzustellen, dass die Altlasten aus der Öl- und Gasförderung vollständig erfasst wurden?
3. Welche dieser Flächen wurden durch den ehemaligen DDR- Förderbetriebes „VEB Erdöl-Erdgas Gommern“ verunreinigt?
4. Welche dieser Flächen wurden bereits saniert und welche Flächen sind noch unsaniert?
5. Welche der unsanierten Flächen wurden bereits untersucht?
6. Bei welchen der unsanierten Flächen wurden eine Grenzwertüberschreitung für welche Stoffe festgestellt?
7. Wie sieht der Zeit- und Sanierungsplan aus, um die Verdachtsflächen zu untersuchen, zu sichern und zu sanieren?
8. Welche dieser Flächen befinden sich in der bergrechtlichen Zuständigkeit des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe?
9. Wer trägt die Kosten für die Sicherung und Sanierung der Flächen bzw. ist für die Sicherung und Sanierung verantwortlich?
a. Lagerstätten in der Zuständigkeit des Bergrechts in Verantwortung des Landes
b. Lagerstätten in der Zuständigkeit des Bergrechts in kommunaler Verantwortung
c. Lagerstätten in der Zuständigkeit des Bergrechts in Verantwortung privater Eigentümer
d. Lagerstätten ohne Zuständigkeit des Bergrechts in Verantwortung des Landes
e. Lagerstätten ohne Zuständigkeit des Bergrechts in kommunaler Verantwortung
f. Lagerstätten ohne Zuständigkeit des Bergrechts in Verantwortung privater Eigentümer
10. Wie hoch werden die Kosten des Landes zur Sanierung der Bohrschlammgruben eingeschätzt?