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Biologische Vielfalt und Hochwasserschutz an Oder und Elbe

Kleine Anfrage „Biologische Vielfalt und Hochwasserschutz an Oder und Elbe“ herunterladen (PDF, 231 KB)

(Nr. 1839 – Benjamin Raschke) Am 27. April 2015 unterzeichneten Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und der polnische Umweltminister Maciej H. Grabowski das deutsch-polnische Wasserstraßen-Abkommen mit dem erklärten Ziel, den Hochwasserabfluss an der Grenz-Oder zu verbessern und geeignete Fahrwasserverhältnisse für den Einsatz der deutsch-polnischen Eisbrecher sicherzustellen. Drei Monate später, am 23. Juli 2015, genehmigte die Weltbank das Odra-Vistula Flood Management Project auf polnischer Seite, ebenfalls für einen verbesserten Hochwasserschutz, aber auch für einen verbesserten Schiffsverkehr. Die Maßnahmen umfassen u.a. den Neu- und Ausbau von Regulierungsbauwerken und Buhnen, flankierenden Wellenbrechern, Deckwerken entlang der Ufer, Uferbefestigungen und Ausbaggerungen, um den Fluss von der Mündung der Lausitzer Neiße bis zur Mündung der Warthe auf Wasserstraßen-Klasse III auszubauen. Dieser Pläne, Programme und Maßnahmen werfen vielen Fragen hinsichtlich der Verträglichkeit mit Natur und Umwelt, insbesondere hinsichtlich der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie der Vogelschutz-Richtlinie auf.

Auf „Pläne“ und „Programme“ findet eine strategische Umweltprüfung nach der SUP-Richtlinie, auf „Projekte“ hingegen findet die Umweltverträglichkeitsprüfung nach der UVP-Richtlinie Anwendung. Einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bedarf es, wenn ein Projekt zugelassen oder ein Plan aufgestellt werden soll, bei dem ein NATURA 2000-Gebiet in seinen Erhaltungszielen erheblich beeinträchtigt werden könnte. Selbst für rein polnische Projekte ist eine grenzüberschreitende SUP bzw. UVP zu prüfen, wenn grenzüberschreitende Auswirkungen zu befürchten sind. Eine solche Prüfung kann bei Bedarf von Brandenburg eingefordert werden.
Zur Vermeidung und Bekämpfung von Eisständen auf der Elbe – und daraus resultierendem Hochwasser – erklärte das Umweltbundesamt (UBA) bereits 2005 (pdf-Datei), es sei „aus Gründen der Vorsorge und der Katastrophenabwehr günstig, eine Fahrrinne vorzuhalten, die sich am erforderlichen Tiefgang der Eisbrecher orientiert und eine hindernisfreie Abdrift des Treibeises gewährleistet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kommen auf der Elbe Eisbrecher mit einem Tiefgang von 1,30 m bis 1,80 m zum Einsatz. Um den hierfür notwendigen Unterhaltungsaufwand in der Unteren Mittelelbe zukünftig reduzieren zu können, sind Maßnahmen notwendig, die die Auswirkungen und Entstehungsursachen von Eishochwassern verringern. Zu diesen gehören in erster Linie Deichrückverlegungen, die Beseitigung von Engstellen in der Deichführung sowie naturgemäße Deichschutzmaßnahmen.“

Ich frage daher die Landesregierung:

I. Natur- und Umweltverträglichkeit

1. Welche SUP, UVP und Prüfungen im Rahmen der FFH-Richtlinie laufen derzeit in der Flusslandschaft Oder und welche sind in Planung? Welche dieser Prüfungen sind grenzüberschreitend? Wie ist deren aktueller Status? (Bitte tabellarisch auflisten)
2. Sind der Landesregierung rein polnische Projekte im Rahmen des oben beschriebenen Wasserstraßenabkommens und des Weltbank-Projekts in der Flusslandschaft Oder (insbesondere im Umfeld der Grenz-Oder) bekannt? Wenn ja, bei welchen werden grenzüberschreitende SUP/UVP durchgeführt? Falls keine grenzüberschreitenden SUP/UVP geprüft werden, weshalb nicht?
3. Zum 22. Dezember 2015 wurden gemäß WRRL die für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum (2016-2021) geltenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheit Oder verabschiedet, an denen das Land Brandenburg Anteile hat. Welche Auswirkungen werden die vorgesehenen Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung für den ökologischen Zustand der Oder gemäß der FFH-Richtlinie haben?
4. Welchen ökologischen Zustand weist die Oder gemäß WRRL aktuell auf und wie werden sich die oben genannten, geplanten Maßnahmen auf diesen Zustand auswirken?
5. Wie viele und welche der Arten, die in der Flusslandschaft der Oder vorkommen, stehen nach Wissen der Landesregierung auf der Roten Liste oder sind vom Aussterben bedroht bzw. stark gefährdet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus diesem Zustand?
6. Existieren gesetzlich geschützte Arten, die in Brandenburg vorkommen, für die durch aktuell geplante Maßnahmen im polnischen Teil der Oder eine Gefährdung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann? Wenn ja, plant die Landesregierung in einem solchen Falle, in Erfüllung der europäischen UVP-Richtlinie bzw. SUP-Richtlinie und der Aarhus-Konvention die polnischen Behörden um eine grenzüberschreitende UVP bzw. SUP zu bitten?
7. Inwieweit wird bei den Baumaßnahmen an der Oder den überwiegend vorherrschenden ästhetischen Wünschen der Bevölkerung nach naturnah gestalteten Flüssen und Bächen (pdf-Datei) entsprochen? Welche Rolle spielt das für den Naturtourismus, der in dieser Region besonders wichtig ist?

II. Hochwasserschutz

8. Gibt es ein gemeinsames Gefahrenabwehrkonzept der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und des Landes Brandenburg zu Eis auf der Elbe bzw. auf der Oder? Falls ja, wo können entsprechende Unterlagen eingesehen werden? Falls nein, weshalb gibt es ein solches Konzept nicht?
9. Inwiefern lassen sich die Verhältnisse an der Elbe bezüglich Eishochwasser und Eisstau auf die Oder übertragen? Inwiefern wurden die oben genannten vom UBA vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Landesregierung mit Blick auf die Verhältnisse an Oder und Elbe überprüft?
10. Wurden neben dem Einsatz von Eisbrechern Alternativen zur Verringerung des Eisversatzes geprüft (z.B. zusätzliche Überflutungsflächen zur Umleitung des Wassers um den Eisversatz, Umflutkanäle, Umwandlung von Trockenpoldern in Nasspolder, Gehölz im Deichvorland zum Schutz der Deiche vor Eisschurf) und falls ja, wie wurden diese bewertet?
11. Gibt es Fälle an Oder und Elbe, wo ein Eisbrechereinsatz wegen mangelnder Schiffbarkeit oder wegen Untiefen gescheitert ist? (Bitte Nennung von Jahr und Ort)
12. Weshalb hat der zuletzt in Dienst gestellte Eisbrecher an der Elbe „Keiler“ einen 10 cm geringeren Tiefgang (min. 1,45 m / max. 1,55 m zzgl. ca. 20 cm Absunk im Heckbereich) als die beiden zuletzt an der Oder gestellten Eisbrecher „Kietz“ und „Schwedt“ (min. 1,55 m / 1,86 m), wobei alle drei Eisbrecher die gleiche Leistung (810 KW) aufweisen?
13. Wo liegen die Schwachstellen an Oder und Elbe wie z.B. Brücken, starke Einengungen des Flussquerschnittes oder Buhnen, die die Gefahr eines Hochwassers durch Eisversatz fördern? (bitte Flusskilometer, Bauwerk, Problembewertung und erfolgte/angedachte Maßnahmen nennen)?
14. Welche Maßnahmen sind bei schnell anwachsenden Hochwasserständen durch Eisstau in zu großer Entfernung von Eisbrechern oder bei nicht für Eisaufbruch geeigneten meteorologischen Verhältnissen vorgesehen (z.B. Sprengungen oder Deicherhöhung mit Sandsäcken)? Gibt es für diese Fälle Übungen bei THW oder Bundeswehr?
15. Wie bewertet die Landesregierung Hochwasserschutzmaßnahmen mit Hilfe von Deichrückverlegungen an der Elbe und Oder, um diese Gefahr des Eisversatzes zu entschärfen? Sind nach Kenntnis der Landesregierung diesbezüglich Projekte in Planung? Wenn ja, welchen Umsetzungsstatus haben diese?
16. Wie bewertet die Landesregierung die Restaurierung der Deiche des polnischen Zwischenoderlandes als Teil des oben genannten Weltbank-Projekts (Subkomponente 1.A.3 – Restoring natural values of the Lower Odra Valley by improving retention and flood protection capacities of the Międzyodrze Wetland) hinsichtlich der Gefahr einer neuen, unter Umständen unnötigen Schaffung künstlicher Engstellen als Gefährdungspunkte für Eisversetzungen und Eishochwasser?
17. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Situation an der Brücke Mescherin, wo durch die Deichrestaurierung im polnischen Zwischenoderland der Wasserabfluss bei Eisstau zukünftig deutlich stärker als bisher behindert werden dürfte?
18. Plant die Landesregierung, die Entstehung eines neuen möglichen Gefährdungspunktes für Eisstau an der Brücke Mescherin der Republik Polen mitzuteilen? Plant die Landesregierung ferner, im Interesse des Hochwasserschutzes seiner Einwohner, insbesondere im unteren Ortsteil Mescherins, bei den polnischen Behörden um eine grenzüberschreitende UVP bzw. SUP zu bitten, in der diese Frage mit ihren Auswirkungen auf das Schutzgut „Mensch“ behandelt wird?