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„Ankunftszentren“ und beschleunigte Asylverfahren im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „„Ankunftszentren“ und beschleunigte Asylverfahren im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 226 KB)

(Nr. 2005 – Ursula Nonnemacher) Mit dem Asylpaket 2 wurde die Möglichkeit geschaffen, Flüchtlinge in gesonderten Aufnahmeeinrichtungen unterzubringen und beschleunigte Verfahren durchzuführen. Seit dem 27.07.2016 ist ein sogenanntes „Ankunftszentrum“ auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Eisenhüttenstadt offiziell in Betrieb. Dort sollen sämtliche Verfahren rund um die Aufnahme von Asylsuchenden gebündelt und das Asylverfahren beschleunigt werden. Nach Auskunft des Leiters der Erstaufnahmeeinrichtung Frank Nürnberger in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales vom 21.4.2016 werden die Asylverfahren in den „Ankunftszentren“ nach folgenden Kategorien „geclustert“ und bearbeitet:

Kategorie A: Flüchtlinge mit sogenannter hoher Bleibeperspektive,
Kategorie B: Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsländern,
Kategorie C: Flüchtlinge, deren Verfahren schwierig sind,
Kategorie D: Flüchtlinge, auf die die Dublin-Verordnung Anwendung findet.

Diese Einteilung entspricht dem sogenannten „Heidelberger Modell“. In Heidelberg besteht seit September 2015 ein „Ankunftszentrum“. Auf dem dortigen Gelände befinden sich Unterkünfte, die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, eine Asylberatung von Caritas und Diakonie sowie eine Einrichtung zur vorläufigen Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Insgesamt wurden 39 Stellen zur Verfahrensberatung und Ehrenamtskoordination eingerichtet.

Nach EU-Vorgaben aus der Aufnahme- und Verfahrensrichtlinie müssen in Schnellverfahren eine rechtliche, unabhängige Beratung sowie die Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit gewährleistet sein.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viel Personal steht in Eisenhüttenstadt für die Asylverfahrensberatung zum Stand 1.08.2016 zur Verfügung?
2. Wie viele DolmetscherInnen stehen in Eisenhüttenstadt zum Stand 1.08.2016 für welche Sprachen für die Asylverfahrensberatung zur Verfügung?
3. Was ist der Inhalt der Asylverfahrensberatung in Eisenhüttenstadt?
4. Findet für Flüchtlinge im „Ankunftszentrum“ eine Vorbereitung auf die Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statt? Wenn nein, warum nicht?
5. Werden Flüchtlingen im „Ankunftszentrum“, deren Bescheid abgelehnt wurde, durch SozialarbeiterInnen in Eisenhüttenstadt darauf hingewiesen, dass sie einen Rechtsanwalt und andere, unabhängige Beratungsstellen konsultieren dürfen? Wenn nein, warum nicht?
6. Wird RechtsanwältInnen und unabhängigen Beratungsstellen auf dem Gelände in Eisenhüttenstadt der Kontakt zu Flüchtlingen im „Ankunftszentrum“ gestattet? Wenn nein, warum nicht?
7. Wie und durch wen wird gewährleistet, dass in den Schnellverfahren in Eisenhüttenstadt besondere Schutzbedarfe festgestellt werden?
8. Wie und durch wen wird in den Schnellverfahren gewährleistet, dass z. B. eigene Fluchtgründe von Kindern identifiziert werden?