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Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschullehrer neuen Rechts

Kleine Anfrage „Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschullehrer neuen Rechts“ herunterladen (PDF, 227 KB)

(Nr. 2203 – Axel Vogel) Der Verein „Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschullehrer neuen Rechts und Angestellte im höheren Dienst der Behörden in den neuen Bundesländern e.V.“ (VAV) hat wiederholt auf die Versorgungsgerechtigkeit der sogenannten „Lückeprofessoren“ hingewiesen. Die Altersversorgung des betroffenen Personenkreises beträgt nur etwa 30 bis 35 Prozent im Verhältnis zum letzten Bruttogehalt.

Die Regionalkonferenzen der Regierungschefs ostdeutscher Bundesländer einschließlich Berlins haben sich in den Jahren 2012 bis 2016 wiederholt mit dem Problem befasst und in Protokollen der Jahre 2014 und 2016 die Bereitschaft zu einer Finanzierungsbeteiligung an einer Länder-Bund-Lösung zum Ausdruck gebracht sowie den Bund gebeten, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur organisatorischen Realisierung einer Versorgungsangleichung unter Leitung der Bundesbeauftragten für die neuen Bundesländer zu konstituieren und zu Beratungen einzuladen. Hierzu ist es in den vergangenen 5 Jahren nicht gekommen mit der Begründung seitens der Vertreter des Bundes, dass von den ostdeutschen Ländern „keine konkrete und belastbare Einigung […] über einen von ihnen zu erbringenden finanziellen Beitrag“ vorliegen würde und das Versorgungsproblem fälschlicherweise über das Rentenrecht gelöst werden müsste.

Ich frage die Landesregierung:
1. Liegt eine eindeutige Einigung und Bereitschaftserklärung aller neuen Bundesländer einschließlich Berlins über eine finanzielle Beteiligung der Länder an einer Versorgungsangleichung für angestellte Hochschullehrer durch Bund und Länder vor und wie sieht diese ggf. aus?
2. Was hat die Landesregierung konkret seit 2011 getan, um die Versorgungsangleichung voranzubringen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung den erreichten Stand in der Behandlung des Problems durch die Regionalkonferenzen der Regierungschefs ostdeutscher Bundesländer einschließlich Berlins in Verbindung mit dem jährlichen Vorsitzwechsel seit 2012?
4. Ist die Landesregierung bereit, nach dem anstehenden Wechsel des Vorsitzes in der Regionalkonferenz von Mecklenburg-Vorpommern nach Sachsen im November 2016 entschiedener eine Grundsatzentscheidung für eine politische Bund-Länder-Lösung und deren unverzügliche Umsetzung zu erwirken?
5. Hat die Landesregierung ein Konzept zur Erreichung dieses Ziels oder ist sie bereit, ein solches Konzept kurzfristig vorzulegen?
6. Ist die Landesregierung bei gegebenenfalls weiteren Schwierigkeiten zu einer landesspezifischen Detaillösung wegen des inzwischen hohen Alters ihrer betroffenen Landesbedientesten im Zusammenwirken mit dem Betroffenenverband bereit?