Zum Inhalt springen

Tierschutz- und immissionsschutzrechtliche Überwachung Brandenburger Tierhaltungsanlagen

Große Anfrage „Tierschutz- und immissionsschutzrechtliche Überwachung Brandenburger Tierhaltungsanlagen“ herunterladen (PDF, 2 MB)

(Nr. 37) Die Tierhaltung in Brandenburg konzentriert sich in wenigen großen Betrieben. Diese Haltung steht aus Umwelt- wie aus Tierschutzperspektive in der Kritik:

Zum einen werden systembedingt die Tiere durch Maßnahmen wie bspw. die betäubungslose Kastration, das Kupieren der Schwänze oder dem eigentlich verbotenen Kupieren der Schnäbel an die Bauweise der Ställe sowie die Haltungsform angepasst. Aufgrund der Tierkonzentrationen in den Anlagen werden zudem Grundbedürfnisse der Tiere, wie die Bewegungsfreiheit und die Beschäftigung häufig missachtet. Grundsätzlich gilt jedoch nach §1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Tierschutzrechtliche Verstöße können nach §17 des TierSchG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Verstöße betreffen oft gleich Tausende bis Zehntausende Tiere.

Zum anderen wird das Umfeld von Tierhaltungsanlagen durch Geruchs- und Lärmemissionen beeinträchtigt, Stoffe und Stäube gefährden die Umwelt und Gesundheit in deren Nachbarschaft. Aufgrund der Größe der Anlagen spielen sich auch Verstöße gegen das Umweltrecht oft in großen Dimensionen ab. Industrielle Tierhaltungsanlagen sollen nach §52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) überwacht werden, bei Verstößen können nach §62 BImSchG Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 € verhängt werden.

Insbesondere DDR-Altanlagen liegen im Fokus, publik wurde unter anderem Brandenburgs größte Schweinemastanlage in Tornitz/Vetschau (Spreewald) mit wasser- und immissionsrechtlichen Verstößen.

Eine Aufstellung zur Entwicklung der Anzahl von Tierhaltungsanlagen im Land Brandenburg gibt es für die nach BImSchG genehmigungspflichtigen Anlagen (Drucksache 6/7070) und für Geflügelhaltungsanlagen (Drucksache 6/1068). Einen Überblick über die Anzahl und Art der Straftaten gegen das Tierschutzrecht für den Zeitraum 2011-2016 zeigte die Antwort auf die die kleine Anfrage Nr. 1500 „Verfolgung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes im Land Brandenburg“ (Drucksache 6/3594).

Eine systematische Übersicht über Verstöße gegen TierSchG und BImSchG liegt bisher jedoch nicht vor. Eine solche ist unter anderem nötig, um die Menge des zuständigen Personals in den zuständigen Behörden bis hin zu den Ministerien ermitteln zu können.

Wir fragen die Landesregierung:

Bestand und Planungen

1. Wie viele nach BImSchG genehmigungspflichtige Nutztier- bzw. Tierhaltungen waren im Jahr 2018 in Brandenburg registriert? Bitte listen Sie diese nach Landkreisen sortiert, mit Angabe von Tierart, Ort, Ortsteil, Betreiber und Anzahl der genehmigten Tierplätze auf.

2. Wie viele Tierplätze gibt es aktuell im Land Brandenburg in nach BImSchG nicht-genehmigungspflichtigen Anlagen?

3. Wie hat sich der Bestand in den letzten 5 Jahren entwickelt? Bitte geben Sie je Landkreis sowie für das Land Brandenburg die Gesamtzahl der Anlagen sowie die Gesamtzahl der Tierplätze und -art an.

4. Wie viele nach BImSchG genehmigungspflichtige Tierhaltungsanlagen befinden sich aktuell in der Planung bzw. sind beantragt? Bitte listen Sie diese nach Landkreisen sortiert, mit Angabe von Tierart, Ort, Ortsteil, Betreiber und Anzahl der Tierplätze sowie Planungsstand auf. Bitte geben Sie je Landkreis sowie für das Land Brandenburg zudem die Gesamtzahl der jeweiligen Tierarten an.

Tierschutzkontrollen

5. Wer hat nach welchen rechtlichen Bestimmungen wie oft, in welchem Abstand und nach welchen Kriterien Tierschutzkontrollen durchzuführen, wann sind Kontrollen angekündigt bzw. unangekündigt? Bitte schildern und Rechtsquellen angeben.

6. Wie viel Personal steht in den jeweiligen Behörden zur Verfügung? Bitte benennen Sie je Landkreis die Behörden und das Personal nach Funktion, schlüsseln sie nach Zuständigkeit für die Tierhaltungen auf und geben die jeweilige Zahl an Stellen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an.

7. Wie viel Personal ist für die Fachaufsicht der kontrollierenden Behörden im Ministerium abgestellt?

8. Wie viele Tierschutzkontrollen wurden seit 2013 durchgeführt? Bitte geben Sie die Gesamtanzahl der durchgeführten Tierschutzkontrollen je Betrieb an (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil) und gliedern Sie nach Landkreisen.

9. Wie viele dieser Kontrolle waren Routinekontrollen, wie viele anlassbezogen? Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen) und kennzeichnen Sie unangekündigte Kontrollen.

10. Wie viele Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden bei den durchgeführten Tierschutzkontrollen festgestellt? Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen) und kennzeichnen Sie unangekündigte Kontrollen.

11. Wie hoch ist jeweils der prozentuale Anteil von Verstößen gegen das TierSchG in nach BImSchG nicht-genehmigungspflichtigen Anlagen und in nach BImSchG genehmigungspflichtigen Anlagen in Bezug auf die gesamte Anzahl der Verstöße im Land Brandenburg?

12. Wie viele Verstöße gegen das TierSchG und das BImSchG wurden durch die zuständigen Kontrollbehörden und wie viele durch externe Akteure, wie Animal Rights Watch (ARIWA), und PETA, aufgedeckt?

13. Welche konkreten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes wurden bei den festgestellten Verstößen missachtet? Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen) und kennzeichnen Sie unangekündigte Kontrollen.

14. Wurden nach der Feststellung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz Tiere beschlagnahmt? Falls ja, schlüsseln Sie bitte je Betrieb die Anzahl auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße Ort, und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen) und geben Sie an, in welchem Zustand sich die Tiere befanden und was mit Ihnen geschehen ist.

15. Wie viele Nachkontrollen wurden aufgrund der ermittelten Verstöße durchgeführt?
Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen) und geben Sie die Zeitpunkte der Nachkontrollen an sowie, ob die Verstöße abgestellt waren.

16. In welchen Fällen wurden die kontrollierenden Behörden ihrerseits durch eine Fachaufsicht überprüft? Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen) und geben Sie das Ergebnis der Überprüfung an.

Emissionen und Immissionen

17. Wer hat nach welchen rechtlichen Bestimmungen wie oft, in welchem Abstand und nach welchen Kriterien immissionsschutzrechtliche Kontrollen durchzuführen, wann sind Kontrollen angekündigt? Bitte schildern und Rechtsquellen angeben.

18. Wie viel Personal steht in den jeweiligen Behörden zur Verfügung? Bitte benennen Sie je Landkreis die Behörden und das Personal nach Funktion, schlüsseln sie nach Zuständigkeit für die Tierhaltungen auf und geben die jeweilige Zahl an Stellen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an.

19. Wie viel Personal ist für die Fachaufsicht der kontrollierenden Behörden im Ministerium abgestellt?

20. Wie viele Kontrollen nach BImSchG wurden seit 2013 insgesamt durchgeführt, wie viele waren anlassbezogen, wie viele Routinekontrollen? Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen), geben dabei die Art der Kontrolle (Stoff, Geruch, Lärm, Staub etc.) und ggf. den Anlass an und kennzeichnen Sie unangekündigte Kontrollen.

21. Wie viele Verstöße gegen das BImSchG in Tierhaltungsanlagen wurden dabei dokumentiert? Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen).

22. Welche konkreten Haltungsbedingungen lagen bei den festgestellten Verstößen gegen das BImSchG vor? Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen).

23. In welchen Fällen war die Gesundheit von MitarbeiterInnen aufgrund der Verstöße gegen das BImSchG gefährdet? Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen).

24. Wie viele Nachkontrollen wurden aufgrund der ermittelten Verstöße durchgeführt?
Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen) und geben Sie die Zeitpunkte der Nachkontrollen an sowie, ob die Verstöße abgestellt waren.

25. In welchen Fällen wurden die kontrollierenden Behörden ihrerseits durch eine Fachaufsicht überprüft? Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen) und geben Sie das Ergebnis der Überprüfung an.

26. In welchen 10 Anlagen kommt es prozentual gesehen zu den meisten Verstößen gegen das TierSchG bzw. das BImSchG in Bezug auf die gesamte Anzahl der Tierplätze? Bitte listen Sie auf nach Ort, Ortsteil, Betreiber, Tierart, Zahl der Tierplätze.

Folgen von Verstößen

27. Welche Maßnahmen wurden bei den festgestellten Verstößen gegen das TierSchG und das BImSchG eingeleitet? Bitte führen Sie die Verstöße und Maßnahmen je Betrieb (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen) konkret auf, etwa Bußgelder (einschließlich Höhe), Verwarnungen, Ordnungsverfügungen, Auflagen, Entzug der Betriebserlaubnis, etc.

28. Welche juristischen Maßnahmen wurden von der zuständigen Behörde unternommen, wenn die zuvor festgestellten Mängel bei den Nachkontrollen nicht abgestellt waren oder erneut auftraten? Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen) und geben Sie die konkreten Maßnahmen an, etwa Bußgelder (einschließlich Höhe), Verwarnungen, Ordnungsverfügungen, Auflagen, Entzug der Betriebserlaubnis, etc.

29. Welche Maßnahmen wurden von der zuständigen Behörde unternommen, wenn angeordnete Auflagen nicht erfüllt wurden? Bitte konkret je Betrieb (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen) aufführen.

30. In welchen Fällen wurden bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und/oder das BImSchG Strafanzeigen bestellt? Bitte führen Sie je Betrieb auf (unter Angabe von Tierart, Betriebsgröße, Ort und Ortsteil, gegliedert nach Landkreisen) und geben den Vorgang (betroffene Tiere und Verstöße), Ermittlungsstand, die zuständige Strafverfolgungsbehörde und ggf. die Einstellung des Verfahrens bzw. das Strafmaß an.

Bewertung der Landesregierung

31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Zahl der aufgetretenen Rechtsverstöße?

32. Ist aus Sicht der Landesregierung das Personal in den Kontrollbehörden sowie in der Fachaufsicht ausreichend?

33. Wie bewertet die Landesregierung mit Blick auf die Zahl der nach Maßnahmen der kontrollierenden Behörden erneut auftretenden Verstöße die Möglichkeiten der Kontrollbehörden?

34. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Zahl der Strafanzeigen sowie der Höhe der Strafmaße?