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Landesintegrationskonzept

Große Anfrage „Landesintegrationskonzept“ herunterladen (PDF, 3 MB)

(Nr. 19) Integration ist ein Schlüsselthema für die Zukunft des Landes Brandenburg. Im Landtag besteht ein weitestgehend überfraktioneller Konsens, Menschen mit Migrations-hintergrund gute und zeitnahe Chancen zur Integration und Partizipation zu ermöglichen- für eine interkulturell offene Gesellschaft ohne institutionelle Hindernisse. Be-reits vor der Diskussion über ein Landesintegrations- und Partizipationsgesetz exis-tierten gute Konzepte, wie Integration im Land gezielt befördert werden und dadurch gelingen kann.

Im Land Brandenburg leben rund 130.000 Menschen mit einem Migrationshintergrund. Zu diesen Menschen zählen sowohl die 28.124 Menschen, die im vergangenen Jahr gekommen sind, um Schutz vor Krieg und Verfolgung zu suchen, als auch Menschen, die schon vor vielen Jahren aus dem Ausland nach Brandenburg eingewandert sind. Mit dem Bericht der Landesregierung zu aktuellen Daten, Fakten und Entwicklungen zu Migration und Integration im Land Brandenburg 2016 (pdf-Datei; DS 6/4064) liegt ein guter Datenüberblick vor. Ergänzt wird diese Datenbasis durch das Landesintegrationskonzept (pdf-Datei; DS 5/8736), welches die Landesregierung bereits im Jahr 2014 erstellt hatte. Darin werden in sieben verschiedenen Handlungsfeldern integrationspolitische Ziele und dazu gehörenden Aktivitäten beschrieben.

Nun steht das Land Brandenburg vor Herausforderungen, die über jene im Frühjahr 2014, als das Integrationskonzept beschlossen wurde, hinausgehen. Jetzt ist es um-so dringender, die politisch festgelegten Ziele und lobenswerten Aktivitäten des Lan-desintegrationskonzeptes auf ihre Umsetzung zu überprüfen und aus dem Erreichten Schlüsse für das weitere integrationspolitische Handeln zu ziehen. Dazu soll diese große Anfrage beitragen.

Wir fragen die Landesregierung:

I. Integration gelingt durch interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur

a) Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte in den Schulen

1. Im Landesintegrationskonzept wird sich zur „Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte in den Schulen“ bekannt. Welche der dort aufgelisteten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss des Landesintegrationskonzeptes wie umgesetzt?
2. Wie steht die Landesregierung zum Artikel des Tagesspiegels vom 07.09.2016, in dem Brandenburg als eines von 5 Bundesländern aufgezählt wird, „in denen der Anteil der Fortbildungen zu sprachlicher und kultureller Vielfalt niedrig ist“?
3. Wie haben sich seit dem Beschluss des Landesintegrationskonzeptes die cur-riculare Ausbildung von Lehrkräften und die Fortbildungsangebote im Hinblick auf die Vermittlung interkulturelle Kompetenzen verändert?
4. Wie war die Inanspruchnahme der beschriebenen Maßnahmen unter der Überschrift „Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte in den Schulen“ auf S. 14 des Landesintegrationskonzeptes durch Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare? (Bitte ab 2012 nach Jahren aufschlüsseln)
5. Wie sieht die Landesregierung die Brandenburger Lehrkräfte auf die kulturelle Vielfalt in den Klassenzimmern vorbereitet?

b) Einordnung der Thematik in innerschulische Diskussionsprozesse

6. Wie viele Schulen setzen sich in ihren Schulprogrammen mit kultureller Vielfalt oder nötigen interkulturellen Kompetenzen auseinander? (Bitte ab 2012 nach Jahren und Schulformen aufschlüsseln)
7. Wie viele Schulen haben schuleigene Integrationskonzepte im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund entwickelt? (Bitte ab 2012 nach Jahren und Schulformen aufschlüsseln)

c) Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz von sozialpädagogischen Fachkräften und Beschäftigten der Kindertagesbetreuung

8. Welche Angebote werden regelmäßige durch das Sozialpädagogischen Fort-bildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) und andere Fortbildungsträger zur interkulturellen Bildung sowie zur Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leitungskräfte angeboten? Wie hat sich das Angebot seit 2012?
9. Welche Angebote zur interkulturellen Bildung sowie zur Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lei-tungskräfte für Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden von wem angebo-ten? Wie hat sich das Angebot seit 2012 entwickelt?

d) Verstärkung der interkulturellen Öffnung des Arbeitsmarkts

10. Welche Fortbildungs- und Beratungsangebote hat es für Jobcenter, Arbeitsagenturen und Kammern durch das IQ Netzwerk seit dem Jahr 2012 gegeben und wie war die Inanspruchnahme?
11. Wie viele Unternehmen und Institutionen in Brandenburg haben seit dem Jahr 2012 die Charta der Vielfalt unterschrieben?

e) Interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes

12. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde der Prozess der interkulturellen Öffnung des öffentlichen Landesdienstes gestärkt?
13. Hat zur Erhebung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg eine entsprechende Befragung der Beschäftigten stattgefunden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wur-de diese durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
14. Welche Werbemaßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um junge Menschen mit Migrationshintergrund für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu begeistern?
15. Welche und wie viele Fortbildungsangebote zur Förderung von interkultureller Kompetenz hat es für Beschäftigte der Landesverwaltung gegeben? Wie hoch war jeweils die Anzahl der Teilnehmenden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
16. Ist das Thema interkulturelle Kompetenz Bestandteil der modularen Fortbildung von Führungskräften bei der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

f) Interkulturelle Öffnung von kommunalen Einrichtungen

17. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde die interkulturelle Öffnung kom-munaler Einrichtungen unterstützt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 auf-schlüsseln)
18. Welche und wie viele Fortbildungsangebote zur Förderung von interkultureller Kompetenz wurden kommunalen Verwaltungen und Behörden angeboten? Wie hoch war jeweils die Anzahl der Teilnehmenden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)

g) Interkulturelle Öffnung der Gesellschaft und Stärkung des internationalen Bewusstseins im Land Brandenburg

19. Durch welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung ehrenamtliches Engagement im Bereich Integration? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
20. Welche und wie viele Fortbildungsangebote wurden zivilgesellschaftlichen Organisationen gemacht? Wie hoch war jeweils die Anzahl der Teilnehmenden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
21. Wie viele Brandenburger Schulen sind sogenannte „Europaschulen“?
22. Welche europapolitische Kommunikations- und Bildungsarbeit für Brandenburgerinnen und Brandenburger fördert die Landesregierung in welchem Umfang über entsprechende Bildungsangebote in Schulen hinaus?
23. Wie definiert die Landesregierung interkulturelle Kompetenz und interkulturelle Öffnung?

II. Willkommenskultur

24. Was sind die Aufgaben und Befugnisse
a. der Landesintegrationsbeauftragten? Wie haben sich diese entwickelt seit der Einbindung in die Stabsstelle Landesbeauftragte innerhalb des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie? Wird die Landesintegrationsbeauftragte auch in die Abläufe der dem Ministerium des Inneren und für Kommunales unterstellten Zentralen Ausländerbehörde einbezogen? Wenn ja, inwiefern?
b. des Landesintegrationsbeirates?
25. Wie setzt sich der Landesintegrationsbeirat personell zusammen?
26. Gibt es ein Verfahren für die Neuaufnahme von Mitgliedern in den Landesintegrationsbeirat oder ist ein solches geplant? Wenn nein, warum nicht?
27. Wie viele Stellen sind für die Arbeit der Landesintegrationsbeauftragten vor-gesehen (Bitte in Vollzeitäquivalent angeben)?
28. Plant die Landesregierung, Stellung, Aufgaben und Befugnisse
a. der Landesintegrationsbeauftragten und
b. des Landesintegrationsbeirates zu ändern und/oder zu erweitern?
c. Wenn ja, wie?

a) Auf Zuwanderinnen und Zuwanderer und Menschen mit Migrationshintergrund in den Kommunen zugehen

29. „Welcome-Center“:
a. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über „Welcome-Center“?
b. Wo sind die „Welcome-Center“ konkret angesiedelt? (bitte nach Landkrei-sen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)
c. Wen adressieren die „Welcome-Center“? (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)
d. Zu welchen Themen beraten die „Welcome-Center“? (bitte nach Landkrei-sen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)
e. Wie unterstützt die Landesregierung die „Welcome-Center“?
f. Plant die Landesregierung, die Förderung kommunaler „Welcome-Center“ auszubauen mit dem Ziel der Etablierung flächendeckender „Welcome-Center“? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie?
30. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über loka-le und regionale Konzepte zur Willkommenskultur aus welchem Jahr?
31. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über Netzwerke zur Integration? Wie gestalten sich Aufgaben und Arbeitsweise der Netzwerke?
32. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über ein Integrationskonzept aus welchem Jahr?
33. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erstellung von Konzepten zur Willkommenskultur sowie bei der Er-stellung von Integrationskonzepten?
34. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg verfügen über ei-ne/n
a. Integrationsbeauftragte/n?
b. Integrationsbeirat?
35. Durch welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die kommunalen Integrationsbeauftragten und die Integrationsbeiräte bei ihrer Gründung und Arbeit?
36. Beabsichtigt die Landesregierung eine Änderung der Regelung über die Einrichtung, Stellung und Befugnisse der kommunalen Integrationsbeauftragten und -beiräte in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg? Wenn ja, welche?

b) Vielfalt als Mehrwert im Land Brandenburg

37. Ist die Konzeption einer Internetseite, die das Thema Vielfalt in Brandenburg in das öffentliche Bewusstsein rücken soll, abgeschlossen? Wenn ja, wie lautet die Adresse? Wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung der Internetseite zu rechnen?
38. Welche Projekte freier Träger, die die Willkommenskultur in Brandenburg stärken, wurden durch die Landeszentrale für politische Bildung unterstützt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)

c) Erleichterung des sprachlichen Zugangs für Menschen mit Migrationshintergrund

39. Welche Angebote und Informationen des Landes und durch Landesmittel geförderte Angebote und Informationen sind in Broschüren oder im Internet in welchen Fremdsprachen zugänglich?
40. Sprachmittlungsangebot des Fachberatungsdienstes Zuwanderung, Integration und Toleranz im Land Brandenburg (FaZIT):
a. Inwieweit fördert die Landesregierung das Sprachmittlungsangebot von FaZIT? Bitte unter Nennung des/der Haushaltstitel(s) für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln.
b. Wie viele SprachmittlerInnen stehen Menschen mit Migrationshintergrund durch FaZIT zur Verfügung?
c. In welchen Bereichen stellt FaZIT Sprachmittlungsangebote zur Verfügung?
d. Sieht die Landesregierung einen erhöhten Bedarf an SprachmittlerInnen im Land Brandenburg? Wenn ja, was unternimmt die Landesregierung?
e. Gibt es über FaZIT hinaus weitere durch Landesmittel gefördertes Sprachmittlungsangebote? Wenn ja, welche?
f. Welche sonstigen Sprachmittlungsangebote von Vereinen, Initiativen u.ä. in Brandenburg sind der Landesregierung bekannt? Plant die Landesregierung, diese zu unterstützen?

d) Werbung um Fachkräfte, ausländische Studierende sowie Gastwissenschaft-lerinnen und Gastwissenschaftler

41. Wie bewertet die Landesregierung die Nutzung und Inanspruchnahme des Fachkräfteportals Brandenburg durch Brandenburger Unternehmen einerseits und ausländische Fachkräfte andererseits? Hat es diesbezüglich in den vergangenen Jahren nennenswerte Entwicklungen gegeben?
42. Welche Hochschulen in Brandenburg verfügen über welche Anlaufstellen für ausländische Staatsangehörige?

e) Weiterentwicklung der Ausländer- und Meldebehörden zu Willkommensbehörden

43. Ist das Pilotprojekt „Willkommensbehörden“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, an dem sich das Land Brandenburg mit der Ausländerbehörde Potsdam beteiligt, abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Schlussfolgerungen? Wurden und werden weitere Ausländerbehörden einbezogen? Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss des Pilotprojekts und konkreten Ergebnissen zu rechnen?
44. Was unternimmt die Landesregierung, um für eine verstärkte Zusammenarbeit von Ausländerbehörden, Migrationsberatungsstellen, Integrationsbeauftragten und MigrantInnenorganisationen zu werben?

f) Handlungsspielräume von Bundesgesetzen für einen sicheren Aufenthalt nutzen

45. Ein ungesicherter Aufenthaltstitel hat große Auswirkungen auf das Integrationsverhalten der betroffenen Menschen. Wer nicht sicher weiß, ob die eigene Zukunft in Deutschland liegt oder doch in einem anderen Land, hat es schwer, sich niederzulassen und Wurzeln zu schlagen. Werden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Brandenburg
a. in Bezug auf:
aa. den Erwerb und die Vorteile von Aufenthaltstiteln und
bb. über den Erwerb und die Vorteile der Einbürgerung aktiv informiert?
Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und durch wen?
b. ermutigt,
aa. einen Aufenthaltstitel oder
bb. eine Einbürgerung zu beantragen?
Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und durch wen? Bitte für a. aa. und bb. und b. aa. und bb. gesondert beantworten).
46. Wie viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
a. leben in Brandenburg?
b. haben in Brandenburg die deutsche Staatsangehörigkeit erworben?
c. leben in Brandenburg mit einer Aufenthaltserlaubnis?
d. leben in Brandenburg mit einer Duldung? Wie viele dieser Personen sind Kinder?
Bitte jeweils (a-d) für die Jahre 2012-2016 aufschlüsseln.
47. Wie viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben seit Inkraft-treten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in Brandenburg
a. eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §25a AufenthG erlangt?
b. eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §25b AufenthG erlangt?
c. eine Duldung zu Ausbildungszwecken erhalten?
48. Inwieweit hat sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Aufgabe des Prinzips der Vermeidung von Mehrstaatigkeit eingesetzt oder inwieweit plant sie dies zu tun?
49. Welche Handlungsspielräume bestehen auf Landesebene bei der Umsetzung von ausländerrechtlichen Vorschriften?
50. Gibt es in Brandenburg Leitlinien zur Umsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften? Wenn ja, welche?

III. Überwinden von Diskriminierung und Rassismus

a) Sicherung, Ausbau und Professionalisierung von Beratungsstrukturen

51. Wie und durch wen wird die Antidiskriminierungsberatung in Brandenburg durchgeführt? (Bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)
52. Wie fördert die Landesregierung Antidiskriminierungsberatung in Brandenburg? (Bitte den/die Titel im Haushalt angeben)
53. Inwieweit wurde in den vergangenen Jahren die Beratung nach dem Allge-meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausgebaut?
54. Wie viele AGG-Klagen gab es seit Inkrafttreten des Gesetzes an den Gerich-ten des Landes Brandenburg?
55. Besteht nach Auffassung der Landesregierung in Bezug auf den Ausbau der Antidiskriminierungsberatung in Brandenburg Handlungsbedarf? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
56. Wie steht die Landesregierung zu einer unabhängigen, außerschulischen Be-schwerdestelle für schulische Diskriminierungsfälle?

b) Konsequente und effektive Strafverfolgung beibehalten, Resozialisierung und Rechtsbewusstsein junger Menschen weiter stärken

57. Wie viele rechtsextremistisch orientierte GewaltstraftäterInnen befinden sich im Brandenburger Jugendvollzug? (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
58. Wie viele rechtsextremistisch orientierte GewaltstraftäterInnen im Branden-burger Jugendvollzug haben an welchen Veranstaltungen des Projektes „Ver-antwortung übernehmen- Abschied von Hass und Gewalt“ teilgenommen? (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
59. Wie viele Informationsveranstaltungen und rechtskundliche Arbeitsgemein-schaften zur Stärkung des Rechtsbewusstseins junger Menschen haben an welchen Brandenburger Schulen durch RichterInnen und StaatsanwältInnen stattgefunden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
60. Gibt es in Brandenburg ähnliche Informationsveranstaltungen/rechtskundliche Arbeitsgemeinschaften auch speziell für Flüchtlinge oder sind solche geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
61. Wie viele Ermittlungsverfahren mussten eingestellt werden, weil ZeugInnen und Betroffene aufgrund einer Abschiebung keine Aussage mehr machen konnten?

c) Einsatz für die Herstellung von Chancengleichheit

62. Welche Konzepte zur Prävention von Diskriminierung und welche Modellprojekte hat die Landesstelle für Chancengleichheit entwickelt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
63. Mit wie vielen Beratungsfällen hatte die Landesstelle für Chancengleichheit zu tun? In wie vielen Fällen ist sie interveniert? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
64. Inwieweit kann das Thema Diskriminierungsschutz nach Auffassung der Landesregierung in den Verfahren der Landesverwaltung als Querschnittsaufgabe verankert werden?

IV. Integration gelingt durch Bildung

a) Frühkindliche Bildung

65. In welchen Sprachen ist der Eltern-Informations-Flyer (z.B. zur Eingewöhnung, zu den Grundsätzen elementarer Bildung, zur Sprachförderung) wann übersetzt und veröffentlicht worden?
66. Wie viele Eltern-Kind-Gruppen gibt es im Land Brandenburg? Wie hat sich die Anzahl seit 2012 entwickelt? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Jahren aufschlüsseln)
67. Wurden die Kita-Fortbildungen der RAA Brandenburg insbesondere auch im Nachgang des Projekts „KITA Interkulturell“ durchgeführt und wenn ja wie war die Inanspruchnahme?
68. Wie wurde die Ermöglichung der Gewinnung von Fachkräften mit Migrationshintergrund für Kindertagesbetreuungseinrichtungen sichergestellt? Wie hat sich die Zahl der Fachkräfte mit Migrationshintergrund, die in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen im Land Brandenburg arbeiten seit 2012 entwickelt?
69. Wie wurden die Ziele und Aktivitäten aus dem Bereich „Förderung des frühestmöglichen Erlernens der deutschen Sprache“ auf S. 28 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt?
70. Wie bewertet die Landesregierung die Erreichung der Ziele und Aktivitäten im Bereich „Stärkung der Erziehungs- und Förderkompetenz von Eltern mit Migrationshintergrund“ auf S. 29 des Landesintegrationskonzeptes?
71. Welche Inhalte werden in der ErzieherInnenausbildung zum Themenbereich “Kinder mit Migrationshintergrund“ und „Grundlagen zur Sprachentwicklung und -förderung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache“ behandelt und wel-chen Anteil an der Gesamtausbildung machen diese aus?
72. Wie steht die Landesregierung zu der Idee, den Betreuungsschlüssel in den Kitas für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, und die über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen um 50% im ersten Jahr zu erhöhen?

b) Schulische Bildung

73. Auf S. 31 des Landesintegrationskonzeptes wird unter der Überschrift „Schuli-sche Förderung zur Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe von Anfang an“ eine Maßnahme aufgelistet. Wie hat die Landesregierung diese Maßnahme erfüllt und wie bewertet sie den Erfolg ihrer Bemühungen?
74. Auf S. 31 des Landesintegrationskonzeptes werden unter der Überschrift „Stärkere Berücksichtigung integrationspolitischer Aspekte in der Lehrkräftebildung insbesondere durch die Stärkung interkultureller Kompetenz“ mehrere Ziele und Aktivitäten aufgelistet. Wie werden Kenntnisse in den Bereichen „Deutsch als Zweitsprache“, „Grundlagen zur Sprachentwicklung und -förderung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache“ und „interkulturelle Kompetenzen“ in der Ausbildung für Primarschullehrkräfte an der Universität Potsdam gelehrt? Sind diese Bereiche verpflichtend? Wenn ja für welche Ausbildungsgänge?
75. Werden Aspekte des Erwerbs von Deutsch als Zweitsprache und der interkulturellen Gestaltung des Deutschunterrichts als Gegenstand der fachwissenschaftlichen und didaktischen Ausbildung der Sekundarstufenlehrkräfte für das Fach Deutsch in den Curricular an der Universität Potsdam berücksichtigt? Wenn ja, sind diese Bereiche verpflichtend? Wenn ja für welche Ausbildungsgänge?
76. Hat eine konzeptionelle Arbeit der Universität Potsdam an der fachbezogenen Berücksichtigung des Erwerbs von Deutsch als Zweitsprache stattgefunden? Wenn ja, wie sieht diese aus?
77. Welchen muttersprachlichen Unterricht gibt es im Land Brandenburg?
78. Wie ist eine Anerkennung der Herkunftssprache als Fremdsprache möglich? Kann die Herkunftssprache auch als 1. Fremdsprache anerkannt werden?
79. Wie sieht die Bestandsaufnahme der schulischen und berufsschulischen Bil-dungsmöglichkeiten für junge Flüchtlinge ohne anerkennungsfähigen Schul-abschluss zur Feststellung von Handlungsbedarfen aus?
80. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Zugang zum Bildungssystem für jugendliche Flüchtlinge durch Prüfung der Möglichkeit der Einführung eines Qualifizierungsangebots für jugendliche Flüchtlinge/junge Erwachsene zur Erlangung eines Schulabschlusses zu verbessern?
81. Wie wird die Zusammenarbeit der Schulen mit den Einrichtungen und Behörden, die für Integration und Migration zuständig sind, gefördert (S. 32 Landes-integrationskonzept)?
82. Inwieweit wird eine schulpsychologische Beratung zur Unterstützung der Schulen in der schulischen Förderung und der sozialen Integration von Kin-dern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund hinzugezogen? Wie bewer-tet die Landesregierung ihre Bemühungen auf diesem Feld?
83. Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Stärkung des sozialen Lernens und der sozialen Integration in die Peergroup“ auf S. 32 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung?
84. Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten in den beiden Bereichen „Unterstützung der beruflichen Integration in den Ausbildungs- und/oder Ar-beitsmarkt durch gezielte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in den Bildungsgängen der Berufsschule“ und „Förderung der Kompetenzentwicklung zur Berufsorientierung im Übergang Schule-Beruf“ auf S. 32/33 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung?
85. Wie steht die Landesregierung zu einem muslimischen Religionsunterricht? Wie müsste dieser ausgestaltet sein, bzw. von wem angeboten werden?
86. Wie sieht die Landesregierung die Schulen im Land Brandenburg hinsichtlich der Schulsozialarbeit aufgestellt? Müsste nicht gerade bei steigenden Zahlen von Einzugliedernden die Anzahl der Schulsozialarbeiter erhöht werden?
87. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Flüchtlinge mit 17/18 Jahren zwar eine Schulausbildung anfangen, diese aber wegen der fehlenden Schulpflicht nicht beenden können. Sind derartige Fälle der Landesregierung bekannt? Wäre eine Anhebung der Schulpflicht auf das 21. Lebensjahr nicht zielführend?
88. Gibt es Kenntnisse über die Gesamtzahl der nicht eingeschulten, schul- bzw. berufsschulpflichtigen geflüchteten Kinder und Jugendlichen in Brandenburg? Bitte nach Alter, Herkunftsland und Aufenthaltsstatus auflisten. Woran liegt es, dass diese noch nicht eingeschult worden sind?
89. Wie und von wem wird der Bildungsstand junger Flüchtlinge (Verlauf der Bil-dungsbiographie) im Vorfeld der Einschulung erhoben?
90. Wie viele geflüchtete Kinder und Jugendliche haben die Schule ohne einen allgemeinbildenden Schulabschluss verlassen? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
91. Wie viele geflüchtete Kinder und Jugendliche sind 2012 bis 2016 in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt eingeschult worden? (Bitte auf-listen nach Alter, Herkunftsland, Förderschwerpunkt, d.h. lernen, geistige Ent-wicklung, soziale und emotionale Entwicklung etc.)
92. Die Bereitstellung und Finanzierung von DolmetscherInnen bei Gesprächen zwischen Eltern und Schule liegen in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte, die für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes verantwortlich sind (§ 6 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz). Wie viele Mittel wurden seitens des Landes hierfür bereitgestellt und in Anspruch genommen? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)

c) Hochschulbildung

93. Wie haben sich die Zahlen ausländischer Studierende seit 2012 an den einzelnen Hochschulen des Landes entwickelt?
94. Welche speziellen Programme gibt es um den Zugang für ausländische Studierende an den Brandenburger Hochschulen zu erleichtern? Wie werden diese angenommen?
95. Wie sieht die mobile Bildungsberatung der Jugendmigrationsdienste im Rahmen der „Bildungsberatung Garantiefonds-Hochschule“ aus und wie haben sich die Teilnahmezahlen seit dem Jahr 2012 entwickelt?
96. Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Internationalisierung der Brandenburger Hochschullandschaft“ auf S. 35 des Landesin-tegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung?
97. Wie haben sich die Angebote der Hochschulen, die im Bereich „Stärkung der interkulturellen Kompetenzen aller Studierenden“ auf S. 35 des Landesintegrationskonzeptes aufgelistet sind, entwickelt? Sind neue ähnliche Angebote an (anderen) Hochschulen hinzugekommen? Wie viele Teilnehmende gab es seit dem Jahr 2012?
98. Wie haben sich die Zahlen ausländischer Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler seit dem Jahr 2012 an den einzelnen Hochschulen des Landes entwickelt? Wie viele konnten über Stipendienprogramme gewonnen werden?
99. Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Förderung der Integration ausländischer Absolventinnen und Absolventen in den regionalen Arbeitsmarkt“ auf S. 36 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? (Bitte zu jeder einzelnen der 5 Maßnahmen gesondert und ausführlich berichten)
100. Welche Hochschulen bieten welche speziellen Maßnahmen oder Kurse für Geflüchtete an?
101. Werden ausländische Studierende mit Fluchthintergrund bei dem Erwerb des notwendigen Sprachniveaus unterstützt und gefördert?

V. Integration gelingt durch berufliche Perspektiven

a) Ausbildung

102. Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Hinwirken auf Kooperation und stärkere Transparenz sowie Vernetzung der bestehen-den Strukturen und Fördermaßnahmen im Land“ auf S. 39 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung?
103. Wie bewertet die Landesregierung die Beteiligung weiblicher Menschen mit Migrationshintergrund im System der dualen Berufsausbildung? Sollte die Ausbildungsbeteiligung junger Frauen signifikant von der junger Männer abweichen, welche Erklärungen hat die Landesregierung dafür? Welche Maßnahmen plant sie, um das Ausbildungsbeteiligung junger Frauen und Männer mit Migrationshintergrund aneinander anzugleichen?
104. Welche Unterschiede sieht die Landesregierung hinsichtlich der Ausbildungsbeteiligung junger Geflüchteter im Land Brandenburg im Vergleich zu der Gesamtgruppe junger Menschen mit Migrationshintergrund?
b) Integration durch Sprache
105. Wie hat die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten im Bereich „Bessere Verzahnung der vorhanden Angebote zum Spracherwerb und stärkere Integration von Sprachmodulen in berufliche Fördermaßnahmen“ auf S. 41 des Landesintegrationskonzeptes umgesetzt? Wie bewertet sie diese Umsetzung? Bitte zu den folgenden Maßnahmen gesondert und ausführlich berichten:

  • Entwicklung von aufeinander aufbauenden Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Kompetenzen
  • Herstellung der Anschlussfähigkeit und Entwicklung von Angeboten zur Erhöhung des formalen Sprachniveaus über A2 bzw. B1 hinaus
  • Ermöglichung von Modulen berufsbezogener Deutschförderung auch in regulären arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach dem SGB II und SGB III

106. Wie bewertet die Landesregierung die Ziele und Aktivitäten, um die Ausschöpfung von Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen vorhandener Landesförderprogramme, z.B. der ausbildungsbegleitenden Unterstützung zum Erlernen der deutschen Sprache für junge Menschen mit Migrationshintergrund zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem zu verbessern? Bitte alle in Frage kommenden Landesförderprogramme seit dem Jahr 2012 einzeln auflisten und gesondert berichten.

c) Qualifizierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

107. Welchen Anteil haben Menschen mit Migrationshintergrund unter den Selbst-ständigen im Land Brandenburg? Hat sich dieser Anteil in den letzten fünf Jahren verändert, wenn ja in welcher Weise? (Bitte wenn möglich nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.)
108. Welche Angebote zur Qualifizierung, Beratung und Unterstützung bei der Unternehmensgründung gibt es, die speziell auf die Bedürfnisse von Gründungswilligen mit Migrationshintergrund zugeschnittenen sind?
109. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für das fast dreifach erhöhte Armutsrisiko bei Menschen mit Migrationshintergrund gegenüber dem von Menschen ohne Migrationshintergrund (vgl. DS 6/4064 pdf-Datei)? Welche Maßnahmen existieren bereits, um das Risiko für diese Bevölkerungsgruppe zu ver-ringern? Welche Maßnahmen sind zukünftig noch geplant? Wenn keine spezifischen Maßnahmen existieren oder geplant sind, warum nicht?

d) Bekämpfung des Menschenhandels und der Arbeitsausbeutung

110. Mit wie vielen Beratungsfällen hatte die für Opfer von Menschenhandel zu-ständige Koordinations- und Beratungsstelle IN VIA e.V. in Königs Wusterhausen zu tun? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
111. An welche weiteren Beratungsstellen können sich Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung richten? Wie viele Beratungsfälle waren dort zu verzeichnen? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
112. Auf welchen Sprachen existiert das Beratungsangebot?
113. Wie viele Fortbildungen zur Sensibilisierung für das Thema Arbeitsausbeu-tung und Menschenhandel mit wie vielen Teilnehmenden aus welchen Bereichen (Ermittlungsbehörden, Jobcenter, Gewerkschaften etc.) haben in Brandenburg durch das Teilprojekt „Unsichtbar“ stattgefunden? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
114. Inwieweit werden die Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschen-rechte von Oktober 2013 zur besseren Koordination der Aktivitäten zur Be-kämpfung von Menschenhandel auf Landesebene berücksichtigt?

VI. Integration gelingt durch gesundheitliche Versorgung

115. Wie beurteilt die Landesregierung die Versorgung geflüchteter Menschen durch die medizinische Regelversorgung? Sieht sie Defizite? Und wenn ja:
a. Wo?
b. Durch welche Maßnahmen könnten diese Defizite behoben werden?
116. Werden regelmäßig (kinder-)ärztliche und zahnärztliche Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt, wie als Maßnahme im Landes-integrationskonzept auf S. 51 aufgeführt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Größe der Unterkunft aufschlüsseln. Wenn hierzu keine Informationen vorliegen:
a. Warum wird diese Maßnahme aus dem Landesintegrationskonzept nicht von der Landesregierung verfolgt bzw. ihre Durchführung nicht überprüft?
b. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Durchsetzung der Durchführung regelmäßiger (kinder-)ärztliche und zahnärztliche Sprech-stunden in den Gemeinschaftsunterkünften?
c. Welche Alternativen sieht die Landesregierung zur Durchführung regelmäßiger (kinder-)ärztlicher und zahnärztliche Sprechstunden in den Ge-meinschaftsunterkünften?
117. Wie regelmäßig erfolgt eine aufsuchende Beratungsarbeit der Gesundheits-ämter, der Sozialpsychiatrischen Dienste und der Psychiatrischen Institutsambulanzen in den Gemeinschaftsunterkünften, wie als Maßnahme im Landesintegrationskonzept auf S. 51 aufgeführt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Größe der Unterkunft aufschlüsseln. Wenn hierzu keine Informationen vorliegen:
a. Warum wird diese Maßnahme aus dem Landesintegrationskonzept nicht von der Landesregierung verfolgt bzw. ihre Durchführung nicht überprüft?
b. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Durchsetzung aufsuchenden Beratungsarbeit der oben aufgeführten Dienste in den Gemeinschaftsunterkünften?
c. Welche Alternativen sieht die Landesregierung zur aufsuchenden Beratungsarbeit der oben aufgeführten Dienste in den Gemeinschaftsunterkünften?
118. Wie beurteilt die Landesregierung die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung geflüchteter Menschen durch Angebote der Regelversorgung? Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund, im Speziellen geflüchtete Menschen, wurden in den Psychiatrischen Institutsambulanzen seit dem Jahr 2012 behandelt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.
Wenn der Landesregierung hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?
119. Wie beurteilt die Landesregierung die interkulturelle Kompetenz der MitarbeiterInnen in der medizinischen und psychotherapeutischen Regelversorgung? Bitte differenziert für die verschiedenen Versorgungformen aufführen. Wenn die Landesregierung die interkulturelle Kompetenz der MitarbeiterInnen in der medizinischen und psychotherapeutischen Regelversorgung nicht beurteilen kann, wie stellt sie sicher, dass die medizinische und psychotherapeutische Versorgung geflüchteter Menschen in ausreichender Qualität und Quantität erfolgt und keine Zusatzangebote geschaffen werden müssen?
120. Wenn Versorgungsangebote außerhalb der Regelversorgungssysteme vorgehalten werden, mit welchen Mitteln (Haushaltstitel) werden diese von der Landesregierung gefördert? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach medizinischen und psychotherapeutischen Angeboten aufschlüsseln.
121. Welche Chancen sieht die Landesregierung für die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Ermöglichung von Sonderzulassungen für fremdsprachige PsychotherapeutInnen? Wie kann die Landesregierung hierfür beim Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinwirken, dass das Kriterium der Verfügbarkeit fremdsprachiger psychotherapeutischer Behandlungsangebote bei der Prüfung des zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs ergänzt wird?
122. Wird die Arbeit der ambulanten Diagnose- und Behandlungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde weitergeführt?
Wenn ja:
a. Wie erfolgt die Finanzierung der Diagnose- und Behandlungsstelle? Bitte nach Höhe, Herkunft der finanziellen Mittel und nach der bewilligten Dauer der Zuwendung aufführen (Haushaltstitel).
b. Wie viele MitarbeiterInnen sind in der Diagnose- und Behandlungsstelle beschäftigt? Bitte nach beruflicher Qualifikation und Stellenumfang auf-schlüsseln.
Wenn nein:
c. Welche alternativen Behandlungsangebote sichern die Versorgung traumatisierter Geflüchteter im Land Brandenburg? Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit dieser alternativen Behandlungsangebote im Vergleich zu den Angeboten der Diagnose- und Behandlungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde?
d. Wie erhält die Landesregierung die hochspezialisierte Fachkompetenz der dort ehemals beschäftigten MitarbeiterInnen für die Versorgung traumatisierter geflüchteter Menschen im Land Brandenburg?
e. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Beschäftigte innerhalb der Strukturen, welche eine frühzeitige Hinweisnahme auf traumatisierte Asylsuchende erfassen, über die alternativen Behandlungsangebote informiert sind?
123. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde die Sicherstellung angemessener kultursensibler Hilfen für pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund gewährleistet, vgl. Landesintegrationskonzept S. 53? Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln. Wie definiert die Landesregierung die Angemessenheit kultursensibler Hilfen für pflegebedürftige Menschen?

VII. Integration gelingt durch eine zeitgemäße Asyl- und Flüchtlingspolitik

124. Plant die Landesregierung, von der Ermächtigung gemäß § 12a Absatz 9 Aufenthaltsgesetz Gebrauch zu machen und Regelungen zu treffen, mit der Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden, ihren Wohnsitz an einem bestimmten Ort innerhalb des Landes zu nehmen oder nicht zu nehmen? Wenn ja wie? Wenn nein warum nicht?
125. Plant die Landesregierung, eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 12a Absatz 9 Aufenthaltsgesetz zur näheren Regelung der Wohnsitzauflage zu erlassen? Wenn ja, wann ist mit dem Erlass der Rechtsverordnung zu rech-nen?
126. Welche weiteren wichtigen Punkte gilt es aufgrund des am 6. August 2016 in Kraft getretenen Bundes- Integrationsgesetzes auf Landesebene und auf kommunaler Ebene umzusetzen?

a) Erstaufnahme, Verteilung, Unterbringung

127. Über wie viele Standorte mit wie vielen Kapazitäten verfügt die Erstaufnahme des Landes Brandenburg? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
128. Wie viele Flüchtlinge befanden sich in der Erstaufnahme des Landes Bran-denburg (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 und nach Standorten aufschlüs-seln)
129. Wie viel Personal ist in der Erstaufnahme des Landes Brandenburg beschäf-tigt (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln sowie nach Funktion und Standorten)
130. Wie viele Sanierungs- und Neubaumaßnahmen haben in der Erstaufnahme stattgefunden (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 und nach Standorten auf-schlüsseln)
131. An welchen Standorten der Erstaufnahme findet in welchem Umfang
a. Schulunterricht und
b. muttersprachlicher Unterricht für Kinder statt?
132. Inwieweit findet in der Erstaufnahme eine Kooperation mit welchen ehren-amtlichen Kräften/Willkommensinitiativen statt? (bitte nach Standorten auf-schlüsseln)
133. Finden Wegweiserkurse für Neuankömmlinge statt? Wenn ja, an welchen Standorten, wie viele, mit welchen Inhalten, auf welchen Sprachen und mit wie viel Teilnehmenden (Durchschnitt)?
134. Über welche Qualifikationen verfügen MitarbeiterInnen, die die Verfahrensbe-ratung durch das Ministerium des Innern durchführen? Wie viele Mitarbeite-rInnen führen die Verfahrensberatung an welchen Standorten durch und zu welchen Themen?
135. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die unabhängige Beratung in der Erstaufnahme durch Wohlfahrtsverbände, Kirchen u.ä.?
136. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der geflüchteten Menschen in der Erstaufnahme? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
137. Existieren Vorgaben, Richtlinien oder Hinweise seitens der Landesregierung, dass auch in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften der notwendige persönliche Bedarf durch Bargeld und nicht durch Sachleistungen gedeckt wird? Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung diesbezüglich über die Praxis der Kommunen vor?
138. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der geflüchteten Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte? Gibt es Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Verweildauer deutlich über oder unter dem Landesdurchschnitt liegt? Wenn ja in welchen? Welche Gründe sieht die Landesregierung in überdurchschnittlich niedrigen bzw. überdurchschnittlich hohen Verweildauern in den betreffenden Kreisen und kreisfreien Städten?

b) Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

139. Welche Vorstufen für ein Beurteilungsverfahren besonderer Schutzbedürftigkeit hat Brandenburg entwickelt und welche personellen und finanziellen Vorkehrungen wurden in der Erstaufnahmeeinrichtung getroffen?
140. Wie häufig wurden als besonders schutzbedürftig eingestufte Personen von der „Kooperation für Flüchtlinge“ in der Erstaufnahme an spezialisierte Fachstellen weitergeleitet? (bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln und nach Art/Name der Beratungsstelle aufschlüsseln)
141. Was sind die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der interministeriellen Ar-beitsgruppe zur Entwicklung eines landesweiten Verfahrens zur Feststellung und Anerkennung besonderer Schutzbedürftigkeit in der Erstaufnahme und in den Kommunen?
142. Welche Initiativen hat die Landesregierung auf Bundesebene unternommen, damit ein bundesweit gültiges Verfahren zur Identifizierung besonderen Schutzbedarfs erarbeitet wird?
143. In den Haushaltsentwurf 2017/2018 Einzelplan 03 wurden 850.000 Euro im Bereich der Zentralen Ausländerbehörde für die Feststellung der Schutzbedürftigkeit eingestellt. Welche Behörden und welche nichtstaatlichen Akteure sind an welcher Stelle in das Verfahren (Erkennung, Vermittlung, Versor-gung) eingebunden und wer hat die Fachaufsicht über das Verfahren? Findet ein solches auch in den Kommunen statt? Bitte den Ablauf des Verfahrens beschreiben.
144. Haben Fortbildungen zur Sensibilisierung und im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen stattgefunden? Wenn ja, wie viele und mit wie viel Teilnehmenden welcher Berufsgruppen?
145. Durch wen erfolgt in Brandenburg eine Fachberatung gegen häusliche und sexualisierte Gewalt? Welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfü-gung? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 auflisten)
146. Durch wen erfolgt in Brandenburg die Beratung von LSBTTIQ* Flüchtlingen? Welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 auflisten?)
147. Wie oft hat die ZABH von ihr gemäß Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU festgestellte Schutzbedarfe dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übermittelt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
148. Wie ist der Umsetzungsstand der Landtagsbeschlüsse zum Themengebiet „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ 6/1119(ND)–B und 6/3204-B?
149. Wie haben sich die Zahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge entwickelt? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 auflisten) Gab es Veränderungen hinsichtlich der Altersstruktur dieser Gruppe?
150. In welche Schulformen gehen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge? (Bitte nach Anzahl und Schulform differenziert darstellen)

c) Resettlement und Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen

151. Wie viele Flüchtlinge sind über das Landesaufnahmeprogramm für syrische Staatsangehörige nach Brandenburg gekommen? (Bitte nach Jahren seit Start des Programms aufschlüsseln)
152. Welche sonstigen Landesaufnahmeprogramme existieren oder existierten in Brandenburg und plant die Landesregierung, neue Programme aufzulegen?

d) Vermeidung von Abschiebung und Abschiebehaft, faire Schnellverfahren

153. Was unternimmt die Landesregierung, um Abschiebungen und Abschiebehaft zu vermeiden?
154. Wie viele Personen
a. wurden abgeschoben?
b. in einen anderen EU- Mitgliedsstaat (rück)überstellt?
c. sind freiwillig ausgereist?
Bitte (a-c) für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln und zwischen Abschie-bung/(Rück)überstellung/freiwilligen Ausreisen aus
aa. Landkreisen und kreisfreien Städten und
bb. aus der Erstaufnahme unterscheiden.
Wie viele dieser Personen waren minderjährig?
Was sind die haupt- Herkunftsländer dieser Personen?
155. Wie viele Personen befanden sich auf welcher Grundlage (bitte aufschlüsseln nach: § 62 Absatz 2 AufenthG, § 62 Absatz 3 AufenthG, §62b AufenthG, § 2 Absatz 15 i.V.m. Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013) in welchen Abschiebehafteinrichtungen des Landes Brandenburg? Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln.
156. Mit welchen Ländern bestehen auf welcher Grundlage Kooperationen bei der Abschiebehaft?
157. Welche Vorgaben der Landesregierung aufgrund welcher Vorschriften (Erlass o.ä.) sind von den Ausländerbehörden bei der Vollziehung der Abschiebung zu beachten?
158. Wie viele Flughafenasylverfahren hat es am Flughafen Schönefeld gegeben (bitte ab dem Jahr 2012 aufschlüsseln)?
159. Inwiefern fördert die Landesregierung dort eine unabhängige Verfahrensberatung?
160. Fördert die Landesregierung auch eine unabhängige Verfahrensberatung für die beschleunigten Verfahren gemäß § 30a AsylG? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie?

VIII. Integration gelingt durch gesellschaftliche Teilhabe

a) Integration vor Ort

161. Welche Projekte wurden im Programm „Soziale Stadt“ gefördert? (Bitte für die Jahre 2012-2016 aufschlüsseln)
162. Wie viele Mittel wurden von wem für das Programm „Soziale Stadt“ bereitgestellt? (Bitte für die Jahre 2012-2016 aufschlüsseln)

b) Bürgerschaftliches Engagement

163. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund absolvieren in Brandenburg einen Bundesfreiwilligendienst? (Bitte für die Jahre 2012 bis 2016 aufschlüsseln)
164. Wie viele Seniorenbeiräte gibt es in Brandenburg? Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind Mitglied in den Seniorenbeiräten? (Bitte nach Seniorenbeiräten aufschlüsseln)
165. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind im Brandenburger Brand- und Katastrophenschutz tätig?
166. Wie viele Ehrenamtlerinnen bzw. Ehrenamtler wurden von der Landesregierung durch welche Aktionen gewürdigt? Wie viele dieser Personen haben einen Migrationshintergrund? (Bitte für die Jahre 2012-2016 aufschlüsseln)
167. Wie viele Flüchtlings-Patenschaftsprojekte existieren in Brandenburg? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.
168. Welche Flüchtlings-Patenschaftsprojekte werden mit welchen Mitteln (Haushaltstitel) von der Landesregierung gefördert? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.
169. Wie viele „Bildungspatenschaften“ sind im Rahmen des Projekts „Wissen-Engagieren-Lernen-Tolerieren“ im Landkreis Elbe Elster entstanden? Fördert die Landesregierung dieses Projekt und wenn ja, wie? Besteht das Ziel, das Projekt auf andere Landkreise auszuweiten?

c) Sport

170. Wie viele Sportvereine gibt es in Brandenburg? Wie viele Menschen mit Mig-rationshintergrund sind Vorstandsmitglied von Brandenburger Sportverei-nen? (Bitte nach Sportvereinen aufschlüsseln)
171. Wie viele Flüchtlinge treiben Sport in den Brandenburger Sportvereinen? Wie haben sich die Zahlen seit dem Jahr 2012?
172. Welche Förderungen oder Maßnahmen gab oder gibt es für Sportvereine, um die interkulturelle Kompetenz der Sportfunktionärs- und Übungsleiterebene oder der Mitglieder zu steigern?
173. Welche zielgruppenspezifischen Bewegungsangebote gibt es in den Brandenburger Sportvereinen für Flüchtlinge? (Bitte nach Platzanzahl und Sport- oder Bewegungsarten aufschlüsseln)
174. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund konnten als freiwillig Engagierte gewonnen und dann qualifiziert werden (S. 73)?
175. Laut Integrationskonzept S. 73 soll es ca. 25 Sportvereine als Stützpunktvereine geben. Welche sind dies und was zeichnet diese aus, um Stützpunktverein zu werden?
176. Welche Kooperationsbeziehungen von Sportvereinen zu Trägern der sozialen Arbeit sowie Vernetzung im kommunalen Raum gibt es und wie wurden diese beim Aufbau dieser Beziehungen unterstützt?
177. Wie viele Tandems zur Förderung der Übernahme von Verantwortung in Vereinsvorständen wurden gebildet?

d) Kultur

178. Wie bewertet die Landesregierung die auf S. 74 des Landesintegrationskonzeptes aufgeführten Ziele und Aktivitäten aus dem Bereich 7.4. Kultur?
179. Welche Maßnahmen im Bereich der Kultur gibt es darüber hinaus?

e) MigrantInnenorganisationen und Partizipation

180. Wie viele und welche MigrantInnenorganisationen existieren im Land Brandenburg?
181. Inwieweit hat die Landesregierung die MigrantInnenorganisationen in der Vergangenheit durch welche konkrete Maßnahmen gefördert?
182. Welche
a. Fortbildungen für MigrantInnenorganisationen
b. Projekte von MigrantInnenorganisationen wurden von der Landesregierung gefördert?
183. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung mit welchen Dachverbänden von MigrantInnenorganisationen?
184. Existiert in Brandenburg ein Dachverband der kommunalen Integrationsbeiräte oder befindet sich ein solcher in Gründung? Wenn ja, welcher? Inwieweit wird dies seitens der Landesregierung unterstützt?
185. Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für Menschen mit Migrationshintergrund in Brandenburg?
186. Welche Projekte freier Träger fördert die Landesregierung, die über Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund informieren?

f) Religion

187. Wie fördert die Landesregierung die Religionsgemeinschaften als Partner im Integrationsprozess?

IX. Allgemeines

188. Wurde oder wird das Integrationskonzept der Landesregierung evaluiert? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis bzw. wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Wenn nein, plant die Landesregierung, eine Evaluation, die über den Migrationsbericht der Landesregierung (Drucksache 6/4064) hinausgeht, vorzunehmen? Wann wird der Landtag über das Ergebnis unter-richtet?
189. Welche Bundes- und EU-Programme hat die Landesregierung für das Thema Migration und Flüchtlinge eingesetzt?
190. Welche Initiativen hat die Landesregierung im Bereich Integration, Migration und Flüchtlinge auf Bundesebene
a. gestartet
b. im Grundsatz unterstützt?

>> Die Große Anfrage als pdf-Datei