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Konzessionsverträge in Brandenburg

Große Anfrage „Konzessionsverträge in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 214 KB)

(Nr. 4) Auf Grundlage des § 46 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) können Gemeinden mit privaten Dritten Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) für die Unterhaltung und Betreibung der Stromnetze abschließen. Die Verträge haben im Regelfall bisher eine Laufzeit von 20 Jahren. In den nächsten Jahren laufen in Brandenburg die Konzessionsverträge aus. Vor dem Hintergrund des liberalisierten Strommarktes und angesichts des entstandenen Wettbewerbs haben die kommunalen Gremien zunehmende Verhandlungsmacht, um beim Abschluss der neuen Konzessionsverträge mit dem bisherigen oder einem neuen Netzbetreiber faire, ökologische und somit zukunftsweisende Bedingungen auszuhandeln. Es besteht erstmals die Möglichkeit, die eigenen kommunalen Interessen gegenüber großen Netzbetreibern wie E.ON edis oder envia durchzusetzen oder mit einem anderen Energiedienstleister auszuhandeln. Die Kommunen halten mit der ureigenen, hoheitlichen Vergabe des sogenannten Wegerechts ein „wichtiges energiepolitisches Pfand“ in ihren Händen. Die Energiepolitik des Landes Brandenburg kann durch eine strategische Unterstützung der Kommunen in dieser Angelegenheit entscheidend gestaltet werden.