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Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer aus Brandenburg

Große Anfrage „Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer aus Brandenburg“ herunterladen (PDF, 932 KB)

>> Unser Entschließungsantrag: Humanitärer Umgang mit Geflüchteten statt Isolation in AnKERzentren (pdf-Datei)

(Nr. 29) Im Land Brandenburg leben über 6.000 ausreispflichtige Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Viele von ihnen leben bereits seit Jahren hier, wobei ihr Aufenthaltsstatus nicht zwingend ein Gradmesser für ihre Integration ist. Zudem befinden sich viele Personen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus in einer komplexen Situation. Nicht immer aktuelle Einschätzungen zur Sicherheit in den Herkunftsländern, körperliche oder seelische Erkrankungen, die (beabsichtigte) Aufnahme einer Ausbildung oder lange Asylrechtsverfahren sind alles Gründe, die in die Frage nach einer Abschiebung einzubeziehen sind. Sowohl die genaue Analyse der politischen Situation des Herkunftslandes als auch eine genaue Kenntnis der jeweiligen Lebenslagen und individuellen Situation sind unerlässlich in der Beantwortung der Frage, ob Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in andere Länder zurückgeführt werden sollen und können, und wenn ja, in welche. Der Landesregierung kommt eine sehr weitgehende Verantwortung zu, auch wenn die Aufgabe der Durchführung von Abschiebungen an die 18 Kommunalen Ausländerbehörden übertragen worden ist. Wie etwa stellt sich die Situation ausreisepflichtiger Personen mit besonderem Schutzbedarf dar? Wie ist der Zugang zu rechtlicher Unterstützung für Menschen, die abgeschoben werden sollen? Wie adäquat sind die Ressourcen der Kommunalen Ausländerbehörden? Ein guter Datenüberblick muss die Voraussetzung für Entscheidungen darüber sein, wie lange Menschen bei uns bleiben und wie das Handeln im Land Brandenburg im Falle von Rückführungen ausgerichtet sein muss. Dazu soll diese Große Anfrage beitragen.

Wir fragen die Landesregierung:

A. Zahlen zu Abschiebungen, freiwilliger Ausreise, Aufenthaltsstatus, rechtlichen Rahmenbedingungen

I. Generelle Zahlen

1. Wie viele Menschen, die vollziehbar ausreisepflichtig waren, lebten in den letzten fünf Jahren in Brandenburg? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Herkunftsland)

2. Wie stellte sich jeweils die Altersstruktur der Betroffenen dar und welchen Geschlechts waren sie? (Bitte nach Altersgruppen und jeweils nach Geschlecht aufgliedern, z.B. 0-10 Jahre, 10-20 Jahre, 20-30 Jahre usw.) Wie viele waren davon UMAs?

II. Abschiebungen

[Zahlen]

3. Wie viele der unter A.I.1. genannten vollziehbar ausreisepflichtigen Personen wurden in den letzten fünf Jahren aus Brandenburg wohin abgeschoben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Veranlasser der Abschiebung (z.B. Landkreis), Herkunftsland und Abschiebeland.)

4. Wie viele Abschiebeversuche gab es darüber hinaus und aus welchen Gründen scheiterten diese?

5. Wie stellte sich jeweils die Altersstruktur der Betroffenen dar und welchen Geschlechts waren sie? (Bitte nach Altersgruppen und jeweils nach Geschlecht aufgliedern, z.B. 0-10 Jahre, 10-20 Jahre, 20-30 Jahre usw.) Wie viele davon waren UMAs?

6. Wie viele der Abgeschobenen waren zuvor straffällig geworden? Welche der Straftaten waren solche, die nur von Ausländern begangen werden können?

7. Wie definiert die Landesregierung Straftaten von erheblichem Gewicht im Sinne des § 23a Abs. 1AufenthG?

8. Wie viele der Abgeschobenen galten als sog. Gefährder? (Bitte nach Veranlassenden der Abschiebung (z.B. Landkreis) aufschlüsseln.)

9. Wie viele Abschiebeanordnungen nach § 58a Absatz 1 AufenthG wurden im genannten Zeitraum erlassen?

10. In wie vielen Fällen hat das Bundesministerium des Innern die Übernahme der Zuständigkeit nach § 58a Absatz 2 AufenthG erklärt?

[Praktische Umsetzung/Prozess/Aufenthaltsort vor Beginn der Abschiebung]

11. Wie viele Abschiebungen erfolgten jeweils aus Wohnungen, Flüchtlingsunterkünften, Schulen (incl. Berufsschulen, Kolleg, Sprachschulen, Arbeitsstätten, wie viele aus einem Krankenhaus oder aus einer Psychiatrie? (Bitte auch nach Veranlassern (Landkreisen/kreisfreien Städten usw.) aufschlüsseln.)

12. Wie viele Abschiebungen davon erfolgten direkt aus einer Erstaufnahmeeinrichtung?

13. Wem wurden abgeschobene UMA im Rückkehrstaat nach § 58 Absatz 1a AufenthG jeweils übergeben?

14. Wie werden Abschiebungen im Bereich von Wohnungen oder Flüchtlingsunterkünften unter Einhaltung von Artikel 13 Absatz 2 Grundgesetz durchgeführt bzw. werden richterliche Anordnungen zum Betreten sowie zur Durchsuchung der Räume eingeholt? (Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte die Zahl der Anordnungen nach Jahren und anordnenden Gerichten gesondert darstellen.)

15. In wie vielen Fällen erfolgte die Abholung direkt aus einem Gefängnis?

[Setzen einer Ausreisefrist]

16. In wie vielen Fällen wurde aus welchen Gründen nach § 59 Absatz 1

a. Satz 2 AufenthG von einer Fristsetzung für die freiwillige Ausreise abgesehen?

b. Satz 2 AufenthG eine Ausreisefrist von weniger als sieben Tagen gesetzt?

c. eine Ausreisefrist von nur sieben Tagen gesetzt?

d. eine Ausreisefrist zwischen 8 und 30 Tagen gesetzt?

17. In wie vielen Fällen wurde aus welchen Gründen nach § 59 Absatz 1 Satz 3 AufenthG von einer Abschiebungsandrohung abgesehen?

18. In wie vielen Fällen wurde aus welchen Gründen nach § 59 Absatz 1 Satz 4 AufenthG eine Ausreisefrist von mehr als 30 Tagen wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles, wie etwa Aufenthaltsdauer, Vorhandensein schulpflichtiger Kinder und das Bestehen anderer familiärer und sozialer Bindungen, gesetzt (Bitte nach jeweiligem Umstand aufschlüsseln)?

19. In wie vielen Fällen wurde aus welchen Gründen die Abschiebung vor Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise vollzogen?

[Vor der Abschiebung in der Bundesrepublik Deutschland verbrachter Zeitraum]

20. Wie viele Menschen wurden abgeschoben, nachdem sie seit mindestens zwölf Monaten, wie viele Menschen, nachdem sie seit mindestens drei Jahren in der Bundesrepublik mit Duldungsstatus lebten?

21. Wie viele davon waren die volle Zeit davon in Brandenburg geduldet (bitte gestaffelt angeben nach Aufenthaltsdauer und in Jahresscheiben)?

[Logistik der Abschiebung]

22. Wie viele Flüge wurden eigens zum Vollzug von Abschiebungen gechartert und an wie vielen Charterflügen anderer Bundesländer bzw. des Bundes haben sich das Land Brandenburg und die Kommunen im Land beteiligt und von welchen Flughäfen starteten diese gecharterten Maschinen jeweils?

23. Welche Räumlichkeiten stehen an den jeweiligen Flughäfen für vollziehbar ausreisepflichtigen Personen für welche Zwecke zur Verfügung und wie lang waren jeweils die Wartezeiten zwischen der Ankunft der vollziehbar ausreisepflichtigen Person am Flughafen und dem tatsächlichen Start der gecharterten Maschine?

24. Welche Zielländer steuerten diese gecharterten Maschinen an?

25. Wie hoch war die Platzkapazität in den gecharterten Maschinen und mit wie vielen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus welchen Herkunftsländern waren die gecharterten Maschinen jeweils besetzt?

26. Aus welchen Bundesländern kamen die vollziehbar ausreisepflichtigen Personen?

27. Welche weiteren Personen mit welchen Aufgaben waren in den gecharterten Maschinen während des Fluges anwesend?

28. In wie vielen Fällen weigerten sich Pilotinnen und Piloten Widerstand leistende vollziehbar ausreisepflichtigen Personen zu befördern und was geschah daraufhin in diesem Fall mit den Widerstand leistenden vollziehbar ausreisepflichtigen Personen?

29. Welche Vorkehrungen werden von wem für die Ankunft der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen im Zielland getroffen?

[Einsatz von Polizistinnen und Polizisten bei Abschiebungen]

30. Wie und in welchem Umfang leistet das Land den Kommunen personell Amtshilfe bei der Durchführung von Abschiebungen?

31. Bietet das Land Schulungen für Polizistinnen und Polizisten an, die Abschiebungen durchführen und gibt es für die betreffenden Beamte psychologische Betreuungsangebote?

III. Freiwillige Ausreise bzw. Rückkehr

[Zahlen]

32. Wie viele der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen (s.o. A.I.1.) reisten in den letzten fünf Jahren freiwillig aus Brandenburg in welche Länder aus? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Herkunftsland und nach Anzahl pro Land)

33. Wie stellte sich jeweils die Altersstruktur der Betroffenen dar und welchen Geschlechts waren sie? (Bitte nach Altersgruppen und jeweils nach Geschlecht aufgliedern, z.B. 0-10 Jahre, 10-20 Jahre, 20-30 Jahre usw.) Wie viele davon waren UMAs?

34. Wie groß war die Anzahl derer, die freiwillig ausreisen wollen/wollten, deren Ausreise aber an einem fehlenden Pass des Herkunftslandes scheiterte?

35. Wie viele der freiwillig Ausreisenden waren zuvor straffällig geworden? Welche der Straftaten waren solche, die nur von Ausländern begangen werden können?

[Ziel der Ausreise]

36. Wie viele der freiwillig Ausreisenden gelten/galten als sog. Gefährder? (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln.)

37. Wie viele Personen reisten freiwillig in Drittstaaten aus, wie viele in andere Dublin III-Staaten und wie viele kehrten in ihr Heimatland zurück (bitte aufschlüsseln)?

[Förderung der freiwilligen Rückkehr]

38. Wie viele freiwillig Zurückgekehrte haben eine Rückkehrförderung erhalten und wie hoch war diese jeweils?

39. Welche Beratungsangebote bestehen im Land Brandenburg zur Beratung über die freiwillige Rückkehr und mit welchen Organisationen arbeitet das Land hierbei zusammen? (Bitte unter Angabe des Trägers und der für die Rückkehrberatung zur Verfügung stehenden Vollzeitäquivalente (VzÄ).)

40. Wie und von wem werden diese Beratungsangebote in welcher Höhe finanziert?

41. Wie stellt das Land Brandenburg sicher, dass Rückkehrende ihnen zustehende finanzielle Hilfen im Zielland auch tatsächlich erhalten

42. Sind die Beratungsangebote unabhängig von kommunalen oder Landesbehörden? Wenn nicht, wie wird eine ergebnisoffene Beratung sichergestellt?

43. In welchem Umfang beteiligt sich das Land Brandenburg an der Förderung welcher Beratungsangebote?

44. Zu welchem Zeitpunkt des Aufenthaltes findet diese Beratung statt?

IV. Rechtliche Grundlagen auf Landesebene

45. Sind Berichte dahingehend, dass die Landesregierung einen neuen Rückführungserlass in Arbeit hat, zutreffend?

46. Falls ja, welchen Arbeitsstand gibt es diesbezüglich? Sind die Kommunen bereits beteiligt und welche Umstände erfordern den Erlass?

47. Was soll sich im Einzelnen gegenüber der jetzigen Rechtslage ändern, was soll normiert werden?

V. Rechtliche Beratung von (möglicherweise) ausreisepflichtigen AusländerInnen

48. Wie erfolgt die allgemeine asyl-und ausländerrechtliche Beratung von Antragstellern in der Erstaufnahmeeinrichtung und besteht eine unabhängige Verfahrensberatung?

49. Wie finanziert sich die Beratung, die Antragstellern in der Erstaufnahmeeinrichtung zur Verfügung steht, und wie kann nach Ansicht der Landesregierung eine weitgehende inhaltliche Unabhängigkeit von Behörden oder Trägern der Einrichtung sichergestellt werden?

50. Die EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, sieht die systematische Feststellung besonderer Schutzbedürftigkeit vor. Wie erfolgt die Prüfung in der Praxis? Wie ist sie in das Asylverfahren eingegliedert?

51. Wie und zu welchem Zeitpunkt wird das Prüfungsergebnis in Bezug auf eine drohende Abschiebung eingebunden, wann und wie wird es an die Kommunen weitergegeben und wie wird die Einbeziehung der Prüfungsergebnisse durch die Kommunen sichergestellt?

52. Wie wird die in Artikel 13 Absatz 4 Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG) vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger geregelte Verfahrensgarantie – kostenlose Rechtsberatung und kostenlose Rechtsvertretung – in Brandenburg realisiert?

53. Wie viele FachanwältInnen für Migrationsrecht sind im Land Brandenburg zugelassen?

54. Wie lange dauert durchschnittlich ein Verfahren zur Bewilligung von Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen (Bitte nach Gerichtsbezirken aufschlüsseln.) und in wie vielen Fällen wurden Anträge auf Bewilligung von Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe, die die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen die Abschiebungsandrohung zum Gegenstand hatten, abgelehnt, in wie vielen Fällen bewilligt? (Bitte nach Gerichtsbezirken aufschlüsseln.)

55. Welche Nichtregierungsorganisationen bieten an welchen Standorten in Brandenburg kostenfreie Rechts-oder Verfahrensberatung an? (Bitte unter Angabe des Trägers und der Aufgabe der Rechts- oder Verfahrensberatung zukommenden VzÄ.)

56. Welche Qualifikation weisen die BeraterInnen jeweils auf?

57. Durch wen werden ggf. in der Beratung tätige Nichtregierungsorganisationen finanziert?

58. Welche Nichtregierungsorganisationen haben Zugang zu den betreffenden Flughäfen (speziell BER/Berlin-Schönefeld) zur Beobachtung von Abschiebungen und zur Unterstützung von ausreisepflichtigen Personen, welche haben zur Durchführung von Rechtsberatung Zugang zu welchen Erstaufnahmeeinrichtungen? (Bitte unter Angabe des Ortes und Betreibers der Erstaufnahmeeinrichtung.)

VI. Rechtsbehelfe gegen Abschiebungen

59. Wie viele Rechtsbehelfe wurden gegen Ausreiseanordnungen eingelegt?

60. In wie vielen Fällen waren Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Ausreise erfolgreich?

61. Wie viele Fälle, in denen Rechtsbehelfe eingelegt wurden, sind derzeit noch vor den Verwaltungsgerichten Brandenburgs anhängig und wie lange beträgt ihre durchschnittliche Verfahrensdauer bereits?

62. In wie vielen Fällen konnten erfolgreiche Rechtsbehelfsführer*innen wieder in die Bundesrepublik, in wie vielen Fällen davon wieder nach Brandenburg einreisen? In wie vielen Fällen davon ist die Wiedereinreise tatsächlich erfolgt?

63. Wer trug die Kosten der Wiedereinreise?

VII. Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 3. März 2017 zur Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan (Drucksache 6/6143-B)

64. Was hat sich seit dem Landtagsbeschluss vom 3. März 2017, Drucksache 6/6143-B, im Verwaltungsverfahren bei Abschiebungen geändert (z.B. wie wird sichergestellt, dass vor jeder Abschiebung durch die Ausländerbehörden geprüft wird, ob besondere Schutzbedürftigkeit im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie vorliegt (Nr.7)?)?

65. Gab es explizite Instruktionen für die entscheidenden Behörden; falls ja, welche?

66. Falls es zu keiner Änderung der Verwaltungspraxis gekommen sein sollte: Wie gedenkt die Landesregierung des genannten Beschluss in Zukunft umzusetzen?

67. Gab es Anordnungen nach § 60a Absatz 1 AufenthG und ermessenslenkende Hinweise an die entscheidenden Behörden in den letzten 5 Jahren und für welche speziellen Herkunftsländer? Welche Anordnungen nach § 60a Absatz 1 AufenthG zur vorübergehenden Aussetzung von Abschiebungen hat das Ministerium für Inneres und Kommunales im Lauf der letzten fünf Jahre mit welcher Geltungsdauer für welche Herkunftsländer erlassen und welche ermessenslenkenden Hinweise existieren in Bezug auf den Umgang mit vollziehbar ausreisepflichtigen Personen für welche spezifischen Herkunftsländer?

VIII. Personalausstattung der Ausländerbehörden und Abschiebungskosten

68. Gibt es bei den Ausländerbehörden Richtwerte, wie viele Personen möglichst abgeschoben werden sollen („Quote“)?

69. Nach welchem Schlüssel wird derzeit die Anzahl der für Abschiebungen erforderlichen zuständigen Bediensteten in den Ausländerbehörden ermittelt?

70. Aus welchen Geldern erfolgt die Finanzierung der Stellen in den Ausländerbehörden?

71. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten (Personalkosten, Sachkosten) bei freiwillig Zurückkehrenden pro vollziehbar ausreisepflichtige Person?

72. Wie viel Personal, welcher Behörden wird im Rahmen einer freiwilligen Rückkehr pro vollziehbar ausreisepflichtiger Person maximal bzw. minimal gebunden?

73. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten (Personalkosten, Sachkosten) einer Abschiebung pro vollziehbar ausreisepflichtiger Person und wie viel Personal welcher Behörde wird dazu minimal und maximal gebunden? (Bitte differenzieren nach PKW, Bus, Bahn, Flugzeug)

74. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten (Personalkosten, Sachkosten) pro vollziehbar ausreisepflichtiger Person in den derzeit jeweils genutzten Abschiebungshafteinrichtungen?

75. Welche Kosten entstehen für die Errichtung einer neuen Abschiebungshafteinrichtung in Brandenburg?

76. In welcher Höhe nahm die Landesregierung Gebühren pro vollziehbarer ausreispflichtiger Person pro Tag aus anderen Bundesländern ein, die in Abschiebungshafteinrichtungen des Landes Brandenburg untergebracht waren und in welcher Höhe zahlt das Land Brandenburg nun gleichartige Gebühren an andere Bundesländer?

77. Wie viele Plätze für Abschiebungshaft strebt die Landesregierung zukünftig in Brandenburg an?

78. Wie viele dieser Plätze sind für die Unterbringung vollziehbar ausreispflichtiger Personen aus welchen anderen Bundesländern vorgesehen?

79. Wie viel Personal würde in einer solchen Abschiebungshafteinrichtung eingesetzt? (Bitte unter Angabe der VzÄ und der Eingruppierung sowie des Tätigkeitsbereichs (z.B. Vollzug, psychologische und Sozialbetreuung.).)

IX. Vorgehen bei Sammelabschiebungen

80. In Brandenburg melden die Ausländerbehörden dem MIK nicht zwingend im Voraus die Abschiebung einer ausreisepflichtigen Person. Dennoch hat sich Brandenburg als Land in der Vergangenheit auch an auf Bundesebene koordinierten Sammelabschiebungen beteiligt. Wer koordiniert die betreffenden Sammelabschiebungen? Wer meldet die abzuschiebenden Personen an die koordinierende Stelle im Bund?

81. Mit wem tritt das Bundesministerium des Innern zuerst in Kontakt, wird eine sog. Sammelabschiebung geplant, mit dem MIK, mit den einzelnen Ausländerbehörden oder ggf. mit wem sonst und zu welchen Zeitpunkten?

82. Was geschieht mit den Informationen, die das Bundesministerium des Innern weitergibt, wie verläuft die Koordination einer solchen Sammelabschiebung?

X. Zwangsmaßnahmen zur Umsetzung der Abschiebung

83. Welche konkreten Zwangsmittel nach §§ 27 ff. Verwaltungsvollstreckungs­gesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg) und nach §§ 54 ff. Brandenburgisches Polizeigesetz (BbgPolG) wurden zur Durchsetzung von Abschiebungen angewendet?

84. Wie viele Menschen wurden zur Durchsetzung der Abschiebung gefesselt? Wie viele davon waren minderjährig?

85. Welche Rechtswirkung entfalten diese Rechtsmittel auf die Abschiebung?

86. Welche Auswirkungen haben unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahmen während des Vollzuges der Abschiebung auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebung?

87. Wie vielen Menschen wurden zur Durchsetzung der Abschiebung zwangsweise welche Medikamente verabreicht?

88. In wie vielen Fällen wurde ausreisepflichtigen Personen während des Vollzuges der Abschiebung persönlicher oder telefonischer Kontakt mit Familienangehörigen, RechtsanwältInnen oder Nichtregierungsorganisationen ermöglicht, in wie vielen Fällen versagt? Aus welchen Gründen und auf welcher rechtlichen Grundlage?

89. In wie vielen Fällen wurde ausreisepflichtigen Personen während des Vollzuges der Abschiebung das in ihrem Eigentum und Besitz befindliche Mobiltelefon aufgrund welcher Rechtsgrundlage weggenommen? In wie vielen Fällen wurden die Betreffenden zur Abgabe des in ihrem Eigentum und Besitz befindlichen Mobiltelefons aufgrund welcher Rechtsgrundlage gezwungen? Wie erlangten sie jeweils wieder Besitz an ihrem Mobiltelefon?

XI. Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam

90. Das Abschiebegefängnis in Eisenhüttenstadt ist geschlossen worden. Wo wird derzeit die Abschiebehaft vollzogen, wie viele Personen wurden in die jeweiligen Einrichtungen verbracht und gab es Fälle, in denen aufgrund der Schließung Personen nicht wie angeordnet in Abschiebehaft genommen werden konnten?

91. Gibt es in Brandenburg derzeit Haft- und Gewahrsamsorte, die den Anforderungen Artikel 17 Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG) vom 16. Dezember 2008 entsprechen?

92. In wie vielen Fällen wurde vor der Abschiebung Abschiebehaft unter welchen Gründen angeordnet?

93. Wie viele ausreisepflichtige Personen wurden auf Anordnung Brandenburger Behörden und Gerichte in Vorbereitungshaft nach § 62 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Lebensalter und Staatsangehörigkeit und Dauer der Haft)

94. Wie viele ausreisepflichtige Personen wurden auf Anordnung von Brandenburger Behörden und Gerichte in Sicherungshaft nach § 62 Absatz 3 AufenthG genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Lebensalter und Staatsangehörigkeit, Landkreis/kreisfreier Stadt und Dauer der Haft)

95. Wie viele ausreisepflichtige Personen wurden auf Anordnung von Brandenburger Behörden und Gerichte in Ausreisegewahrsam nach § 62b AufenthG genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Lebensalter, Landkreis/kreisfreier Stadt und Staatsangehörigkeit und Dauer der Ingewahrsamnahme)

96. Wie viele unbegleitete minderjährige AusländerInnen wurden in Abschiebungshaft oder in Gewahrsam genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Lebensalter und Staatsangehörigkeit, Landkreis/kreisfreier Stadt und Dauer der Haft)

97. In welchen Einrichtungen wurden Haft und Gewahrsam jeweils vollzogen?

98. In welches Zielland wurden diese Menschen jeweils abgeschoben?

99. Welche milderen, ebenfalls ausreichenden anderen Mittel nach § 62 Absatz 1 AufenthG stehen im Land Brandenburg zur Verfügung?

100. Inwiefern wird von diesen ebenfalls ausreichenden anderen Mitteln nach § 62 Absatz 1 AufenthG Gebrauch gemacht?

101. Welche Nichtregierungsorganisationen unterstützen auf Anordnung Brandenburger Behörden und Gerichte inhaftierte ausreisepflichtige Personen?

102. Welche Nichtregierungsorganisationen haben Zugang zu Abschiebehafteinrichtungen, in denen auf Anordnung von Brandenburger Behörden und Gerichten ausreisepflichtige Personen inhaftiert sind?

103. In wie vielen Fällen war eine Abschiebung aus der Abschiebungshaft aus welchen Gründen nicht möglich? (Bitte unter Angabe des Vollzugsortes der Abschiebungshaft und der Haftdauer)

XII. Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG

104. In wie vielen Fällen wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach
§ 11 Absatz 1 AufenthG ausgesprochen?

105. Wie lang war jeweils die Befristung des Einreise und Aufenthaltsverbotes und in wie vielen Fällen überschritt die Befristung fünf Jahre? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten)

106. In wie vielen Fällen wurde die Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

a. aufgehoben?

b. verkürzt?

107. In wie vielen Fällen wurde die Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Absatz 4 Satz 2 AufenthG aufgehoben, weil die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes vorlagen?

108. Wie viele Anträge auf Verkürzung und/oder Aufhebung der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot wurden gestellt?

109. In wie vielen Fällen wurden Anträge auf Verkürzung und /oder Aufhebung der Frist für das Einreise und Aufenthaltsverbot bewilligt?

110. In wie vielen Fällen wurden Anträge auf Verkürzung und/oder Aufhebung der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot abgelehnt?

111. In wie vielen Fällen wurde die Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Absatz 4 Satz 3 AufenthG verlängert?

112. In wie vielen Fällen wurde ein Einreise und Aufenthaltsverbot nach § 11 Absatz 6 Satz 1 AufenthG

a. ausgesprochen?

b. ausgesprochen, obwohl die ausreisepflichtige Person unverschuldet an der Ausreise gehindert war und in wie vielen Fällen legten diese Personen Rechtsmittel gegen das Einreise und Aufenthaltsverbot ein? In wie vielen Fällen waren diese Rechtsmittel erfolgreich?

113. In wie vielen Fällen wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgesprochen, obwohl die ausreisepflichtige Person die Ausreisefrist nur in einem nicht erheblichen Maße überschritten hat und in wie vielen Fällen legten diese Personen Rechtsmittel gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot ein? In wie vielen Fällen waren diese Rechtsmittel erfolgreich? (siehe § 11 Absatz 6 Satz 1 AufenthG)

114. In wie vielen Fällen lagen die Anordnungsvoraussetzungen nach § 11 Absatz 7 Satz 1

a. Nr. 1 AufenthG vor und/oder wurde angeordnet und wie lange war jeweils die Frist des angeordneten Einreise- und Aufenthaltsverbotes?

b. Nr. 2 AufenthG vor und/oder wurde angeordnet und wie lange war jeweils die Frist des angeordneten?

115. In wie vielen Fällen überschritt die Frist der ersten Anordnung des nach
§ 11 Absatz 7 Satz 1 Nr. 1 und 2 AufenthG angeordneten Einreise und Aufenthaltsverbotes

a. ein Jahr?

b. drei Jahre?

B. Gesundheitliche und psychosoziale Rahmenbedingungen, besondere Schutzbedürftigkeit

I. Psychotherapeutische und ärztliche Versorgung und Beurteilung

116. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass im Prozess der Vorbereitung einer Abschiebung die Belange Geflüchteter mit psychischen Störungen und/oder psychischen Traumata in ausreichendem Maß berücksichtigt werden? Gibt es standardisierte/verpflichtende Verfahren der Kommunalen Ausländerbehörden zur diesbezüglichen Anamnese/Diagnostik ausreisepflichtiger Menschen? Wenn ja, durch wen wird diese ausgeführt (bitte Berufsbezeichnungen angeben).

117. Wie stellt die Landesregierung durch welche Maßnahmen sicher, dass der Situation besonders schutzbedürftiger Geflüchteter inklusiver solcher mit körperlichen und/oder seelischen Erkrankungen im gesamten Verfahren der Abschiebung sowie der Abschiebehaft und Rechnung getragen wird?

118. Wie wird das Prüfungsergebnis in Bezug auf eine drohende Abschiebung eingebunden?

119. In wie vielen Fällen hat eine gesonderte Prüfung besonderer Schutzbedürftigkeit stattgefunden?

120. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren psychotherapeutische Atteste ergänzend zu ärztlichen Attesten angefordert? (Bitte Landkreis angeben.)

121. Wie definiert die Landesregierung die Erheblichkeit gesundheitlicher Störungen, die eine Durchführung der Abschiebung nicht vertretbar erscheinen lässt und innerhalb welcher minimalen bzw. maximalen Fristen muss die durch die Ausländerbehörde veranlasste ärztliche Untersuchung erfolgen?

122. In wie vielen Fällen in den letzten fünf Jahren, in denen die Abschiebung einer ganzen Familie vorgesehen war und eine Ärztin/ein Arzt die Reiseunfähigkeit eines Familienmitglieds feststellte, aufgrund derer deren/dessen Abschiebung abgebrochen wurde, wurde die Abschiebung der übrigen Familienangehörigen fortgesetzt? (Bitte Anzahl der von einer Abschiebung betroffenen Familienmitglieder, Herkunftsland und Landkreis angeben.)

123. Stellt die Landesregierung sicher, dass die die Kommunalen Ausländerbehörden bei der Suche nach Sachverständigen zur Begutachtung psychischer oder somatischer Erkrankungen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Personen zurückgreifen, die an curricularen Fortbildungen dazu teilgenommen haben? Wenn ja, an welchen? Wenn nein, warum nicht?

124. Wie stellt die Landesregierung durch welche Maßnahmen sicher, dass die beteiligten ÄrztInnen und PsychotherapeutiInnen über entsprechende asylrechtliche Kompetenzen verfügen?

125. Wie viele Eltern wurden in den letzten fünf Jahren ohne ihre im Land Brandenburg lebenden Kinder abgeschoben? (Bitte aufschlüsseln nach Alter der Kinder und Landkreis/kreisfreier Stadt.)

126. Wie viele Eltern erhielten in den letzten fünf Jahren nur eine Duldung, obwohl ihr minderjähriges Kind rechtmäßig mit einem anderen Elternteil in Deutschland lebt? (Bitte aufschlüsseln nach Alter der Kinder und Herkunftsland.)

127. In wie vielen Fällen wurde in den letzten fünf Jahren ein ausländisches Elternteil eines in Deutschland lebenden Kindes abgeschoben, weil es nach der Trennung/Scheidung kein Sorgerecht erhalten hat? (Bitte aufschlüsseln nach Alter der Kinder, Herkunftsland und Landkreis/kreisfreier Stadt.)

128. In wie vielen Fällen wurden Menschen während des Vollzugs der Abschiebung aus gesundheitlichen Gründen von einer Ärztinnen oder einem Ärzte oder welchem anderen medizinischen Personal begleitet?

129. Wohin wurden in den letzten fünf Jahren Menschen verbracht, deren Abschiebung kurzfristig abgebrochen werden musste?

II. Selbst- oder Fremdgefährdung bei der Durchführung einer Abschiebung

130. Wie viele Menschen haben sich während der Durchführung der Abschiebung selbst verletzt?

131. Bei wie vielen Menschen war deshalb eine medizinische Behandlung erforderlich?

132. Wie viele Menschen sind dabei zu Tode gekommen?

133. Wie viele Abschiebungen mussten abgebrochen werden, weil eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung vorlag?

C. Abschiebung aus der Ausbildung

I. Abschiebung von SchülerInnen

134. Wie viele der unter A.I.1. genannten Personen in den letzten fünf Jahren waren schulpflichtig und wie viele gingen tatsächlich zur Schule?

135. Wie viele der unter A.I.1. genannten Personen nahmen oder nehmen an dem zweijährigen Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G-Plus) teil und wie viele davon wurden abgeschoben? (bitte nach Jahre und Landkreisen/ kreisfreien Städten aufschlüsseln)

136. Wie viele der unter A.I.1. genannten Personen wurden in den letzten fünf Jahren abgeschoben, obwohl sie zur Schule gingen (bitte nach Jahren und Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

II. Abschiebung von Auszubildenden

137. Ist für Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus vor Antritt einer Ausbildung eine behördliche Genehmigung einzuholen? Wenn ja, nach welchen Kriterien werden solche Genehmigung bzw. Ablehnungen entschieden?

138. Wie viele Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus haben eine solche Genehmigung in den letzten fünf Jahren beantragt? Wie vielen dieser Personen wurde die Genehmigung in den letzten fünf Jahren verweigert?

139. Wie viele der unter A.I.1. genannten Personen haben in Deutschland eine Ausbildung begonnen und wie viele von diesen wurden in den letzten fünf Jahren während dieser Ausbildung abgeschoben (bitte nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

140. Wie viele der unter A.I.1. genannten Personen haben in Deutschland eine Ausbildung abgeschlossen und wie viele von diesen wurden in den letzten fünf Jahren nach Abschluss dieser Ausbildung abgeschoben (bitte nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

III. Abschiebung von PraktikantInnen

141. Wie viele der unter A.I.1. genannten Personen haben in Deutschland ein Praktikum begonnen und wie viele von diesen wurden in den letzten fünf Jahren während des Praktikums abgeschoben (bitte nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

142. Wie viele der unter A.I.1. genannten Personen haben in Deutschland ein Praktikum oder mehrere Praktika abgeschlossen und wie viele von diesen wurden in den letzten fünf Jahren nach Abschluss dieses Praktikums oder dieser Praktika abgeschoben abgeschoben (bitte nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

IV. Abschiebung von Studierenden

143. Wie viele der unter A.I.1. genannten Personen haben in Deutschland ein Studium begonnen?

144. Wie viele von diesen wurden in den letzten fünf Jahren während des Studiums abgeschoben (bitte nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

V. Umstände der Abschiebung

145. Existiert im Land Brandenburg eine Vereinbarung, grundsätzlich eine Abschiebung nicht aus einer Bildungseinrichtung heraus zu vollziehen?

146. In wie vielen Fällen wurden vollziehbar ausreisepflichtige Personen zum Vollzug der Abschiebung aus einer Bildungseinrichtung (Schule, Berufsschule, Kolleg o.ä) abgeholt?

147. Wie viele der unter A.I.1. genannten Personen wurden in den letzten fünf Jahren abgeschoben, obwohl den Behörden bekannt war, dass eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber der jeweiligen Person eine Übernahmezusage nach einem Praktikum für eine Ausbildung oder ein Arbeitsverhältnis bzw. nach einer Ausbildung für ein Arbeitsverhältnis gemacht hatte (bitte nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

D. Härtefallprüfung und Petitionen

148. Wie häufig trat die Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes des Landes Brandenburg im Laufe der letzten fünf Jahre zusammen, wie viele Fälle lagen ihr in diesem Zeitraum vor und wie viele davon wurden beraten und entschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Herkunftsland und zuständigem Landkreis/kreisfreier Stadt.)

149. Wie stellte sich jeweils die Altersstruktur der Betroffenen dar und welchen Geschlechts waren sie? Wie viele der durch die Kommission behandelten Fälle waren UMAs?

150. In wie vielen der Fälle, mit denen sich die Härtefallkommission befasste, kam die Kommission zu der Entscheidung, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen und wie entschied in diesen Fällen daraufhin die oberste Landebehörde bzw. in wie vielen Fällen hat die Härtefallkommission das Ministerium für Inneres und Kommunales ersucht, einer vollziehbar ausreisepflichtigen Person eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (§ 6 Härtefallkommissionsverordnung (HFKV)? (Bitte getrennt nach Entscheidung der Härtefallkommission und des MIK, sowie nach Landkreisen/kreisfreier Stadt und Herkunftsland aufschlüsseln.)

151. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer Kenntnis von Ansprechpersonen der Härtefallkommission erhalten?

152. Wie erfolgt die Umsetzung von § 4 Absatz 4 Härtefallkommissionsverordnung (HFKV) und in wie vielen Fällen wurden ausreisepflichtige Menschen trotz eines laufenden Härtefallverfahrens abgeschoben?

153. In wie vielen Fällen wurde eine Abschiebung durch kurzfristiges Anhängigmachen eines Härtefalles abgebrochen?

154. Inwiefern kann das Vorhandensein einer den Lebensunterhalt sichernden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und das Beherrschen der deutschen Sprache einen dringenden Grund i.S.v. § 7 Absatz 2 Härtefallkommissionsverordnung (HFKV) darstellen?

155. Wann und wie informiert die Härtefallkommission welche Behörden über die Anhängigkeit eines Härtefallverfahrens?

156. Wie viele Petitionen mit dem Ziel der Aussetzung der Abschiebung wurden im Petitionsausschuss des Brandenburger Landtags behandelt und waren erfolgreich? (bitte beides getrennt aufführen)

157. Inwiefern hindert ein anhängiges Petitionsverfahren an der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht?

In wie vielen Fällen wurden ausreisepflichtige Menschen trotz eines laufenden Petitionsverfahrens abgeschoben?
laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2637