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Dr. Sönke E. Schulz und Ursula Nonnemacher (FG Open Govt Data) © Fraktion

Fachgespräch: „Moderne Verwaltung durch Open-Government-Data!“

„Open Data“ bedeutet, Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit sind, ohne jede Einschränkung zur freien Nutzung, Verbreitung und Weiterverarbeitung zugänglich zu machen. Im Zuge von Open-Government-Data veröffentlichen Behörden von sich aus und möglichst in Echtzeit Informationen, beispielsweise aus dem Verbraucherschutz- und Umweltbereich. Das Ziel ist, die auf Kosten der Bürgerinnen und Bürgern erhobenen Daten diesen auch zur Verfügung zu stellen, damit sie sich informieren und mit ihrer Kreativität aus den Verwaltungsdaten Neues schaffen können. So könnte neben der reinen Information auch das wirtschaftliche Potential der Daten genutzt werden.

Im Rahmen der Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes des Landes Brandenburg hatte der Landtag das Innenministerium in dem Antrag „Moderne Verwaltung durch Open-Government-Data!“ aufgefordert, dem Innenausschuss bis zum 30. April 2014 einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen zum Thema Open-Government-Data vorzulegen. Diesen Bericht haben wir am 20. Mai 2014 in einem öffentlichen Fachgespräch mit Expertinnen und Experten sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutiert.

Auf dem Podium:
* Dagmar Hartge, Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht
* Henning Heidemanns, Beauftragter des Innenministers für Open Government Data
* Dr. Sönke E. Schulz, Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
* Stefan Wehrmeyer, Open Knowledge Foundation Deutschland
Moderation: Ursula Nonnemacher, MdL

Laut dem Bericht der Landesregierung „erscheint es sowohl aus gesetzgeberischer und Verwaltungssicht wie auch aus Perspektive der unterschiedlichen Empfänger- und Adressatenkreise überlegenswert, die mit Open Government Data verfolgten staatlichen Zielstellungen durch gesetzgeberische Festlegung der Inhalte und der grundlegenden Rahmenbedingungen, unter denen die Bereitstellung und Nutzung erfolgt, zu verdeutlichen und damit für jedermann ‚transparent‘ zu machen“.

Wir fragen uns, warum die Koalition dann im letzten Jahr eine solche Rechtsgrundlage nicht erlassen hat, wo sie doch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz die Chance dazu hatte.

Inhaltlich wird also bis zur Landtagswahl am 14. September wohl nichts mehr passieren - die nächste Landesregierung sollte dann aber die Grundzüge für ein Informationsfreiheitsgesetz in Angriff nehmen und auch bereits in die Koalitionsverhandlungen einbringen.

In jedem Fall muss Open Data drin sein, wo Open Data draufsteht, d.h. man braucht eine klare Definition was „open“ bzw. „offen“ bedeutet. Des Weiteren müssen die Kommunen eingebunden werden. Kontrovers wurde die Einführung eines/r Landesbeauftragten für Open Government Data diskutiert.

>> Zum Bericht der Landesregierung zu Open Government Data als PDF-Datei

>> Zum Beschluss als PDF-Datei

>> Zum Antrag „Brandenburg braucht eine Open-Government-Data-Strategie“ als PDF-Datei

>> Zur Kleinen Anfrage „Open Data / Offene Daten in Brandenburg“