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Geäußerter Verdacht des Generalstaatsanwalts zu „Nationaler Bewegung“ muss Folgen haben

Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hat in der vergangenen Sitzung des Untersuchungsausschusses 6/1 am 18.11. als Sachverständiger Zweifel geäußert, dass die rechtsradikale Organisation „Nationale Bewegung“, die Anfang der 2000er Jahre u. a. für Anschläge auf eine Trauerhalle des jüdischen Friedhofs Potsdam und auf zwei türkische Imbissstände verantwortlich gemacht wurde, überhaupt existierte. Auf Nachfrage von Journalisten sagte er, er halte es für nicht ausgeschlossen, dass der Brandanschlag auf den jüdischen Friedhof eine Operation des Verfassungsschutzes gewesen sei. Dazu sagte heute die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Obfrau im Untersuchungsausschuss URSULA NONNEMACHER:

„Der Generalstaatsanwalt hat einen sehr schwerwiegenden Verdacht geäußert. Wir können hier nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.“ Im Untersuchungsausschuss seien bereits eine Reihe von Beweisanträgen gestellt worden, die auch den Komplex `Nationale Bewegung´ umfassten. Sie werde die bereits beschlossenen Anträge zu diesem Thema noch einmal prüfen und sich gegebenenfalls dafür einsetzen, dass sie ergänzt werden. „In Anbetracht der Brisanz der Aussagen Rautenbergs schlage ich zudem vor, die Erörterung des Komplexes `Nationale Bewegung´ in der Tagesordnung vorzuziehen.“

URSULA NONNEMACHER verwies darauf, dass der Generalstaatsanwalt in seinen Ausführungen wiederholt seine Auffassung zum Ausdruck gebracht habe, dass Gesetzgeber und Verfassungsschutzbehörden den V-Leuten keine Freibriefe zum Begehen von Straftaten ausstellen dürften. Da sie in verfassungsfeindliche Strukturen eingebunden seien und dort ihre Kontrolle faktisch nicht möglich sei, sprach er sich gegen das V-Mann-Wesen aus.

Rautenberg nannte die Zeit zwischen 2000 und 2004 Medienberichten zufolge `die finsterste Zeit der Behörde´. In diesen Zeitraum fällt auch der Skandal um den V-Mann Toni S., der mit Wissen des brandenburgischen Verfassungsschutzes eine volksverhetzende Neonazi-CD vertrieben hatte, auf der Mordaufrufe enthalten waren – unter anderem gegen den Generalstaatsanwalt.