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Weitere Vorschläge für lebendigere Parlamentsdebatten

Seit dieser Wahlperiode experimentiert der brandenburgische Landtag mit Instrumenten, die die politische Debatte lebendiger machen sollen. Angeschoben worden ist das durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir wollen die eingeführten Experimentierklauseln nun zum Normalfall machen und haben weitere Vorschläge, um die Landtagsdebatten spontaner, lebendiger und für Bürgerinnen und Bürger wie für die Medien interessanter zu machen.

„Der Landtag ist der zentrale Ort der Auseinandersetzung mit allen landespolitischen Fragen – doch ein großer Teil der hier geführten Debatten wurde bislang von der Öffentlichkeit zu wenig wahrgenommen“, sagte der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL. Um hier gegenzusteuern, hat seine Fraktion mit ihrem Antrag „Das Parlament zum zentralen Ort der öffentlichen Debatte machen!“ (pdf-Datei) Ende 2014 eine Diskussion angestoßen, in deren Folge probeweise einige Neuerungen eingeführt wurden.

So wurde es im Rahmen einer Experimentierklausel möglich, einzelne Tagesordnungspunkte zu priorisieren. Seitdem können Fraktionen Anträge benennen, die vergleichsweise früh diskutiert werden und somit auch die Chance auf stärkere Beachtung durch die Medien haben. Ausprobiert wird seither auch die neue Redezeit 1a: Die Parlamentarischen GeschäftsführerInnen können sich dadurch bei einem Tagesordnungspunkt – bei dem jeder Fraktion regulär mindestens fünf Minuten Redezeit zusteht - auf eine verkürzte Redezeit von drei Minuten verständigen. Eine weitere Neuerung sind „verbundene Debatten“, das heißt, dass Anträge zu verwandten Themen zu einem Tagesordnungspunkt zusammengelegt werden können.

„Wir wollen diese inzwischen bewährten Instrumente verstetigen und schlagen darüber hinaus weitere Änderungen für eine lebendigere Parlamentsarbeit vor“, sagte AXEL VOGEL. Die Verstetigung der probeweise eingeführten Neuerungen und die neuen Vorschläge der bündnisgrünen Fraktion sollen im Zuge der Überarbeitung der Landtagsgeschäftsordnung festgeschrieben werden. Eine Novellierung ist durch das von der Gruppe der Freien Wähler im Juli erwirkte Verfassungsgerichtsurteil ohnehin notwendig geworden.

Zu den neuen Vorschlägen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zählen:

  • Die Einführung einer vierteljährlichen Regierungsbefragung durch die Abgeordneten zunächst im Rahmen einer Experimentierklausel. Die Abgeordneten sollen durch die Regierungsbefragung die Möglichkeit bekommen, Kabinettsmitglieder spontan zur Arbeit ihres jeweiligen Ressorts zu befragen. Die Regierungsbefragung soll die bestehenden Instrumente der mündlichen und der dringlichen Anfrage, bei denen die Fragen vorher schriftlich eingereicht werden müssen, nicht verdrängen. Das Instrument der Regierungsbefragung gibt es – in unterschiedlicher Form – derzeit im Bund, in Baden-Württemberg, in Berlin und in Sachsen.
  • Ein modifiziertes Verfahren zur Festlegung der Aktuellen Stunde. Die Verteilung der Aktuellen Stunden richtet sich nach der Größe der Fraktionen. Die Vergabe der Aktuellen Stunde folgt bislang einem starren Rhythmus. Dieses Verfahren geht häufig zu Lasten der Aktualität der „Aktuellen Stunden“. Wir schlagen ein flexibleres Verfahren vor, in dem sich – analog zum Berliner Vorgehen – die Parlamentarischen GeschäftsführerInnen über das Thema der jeweiligen Aktuelle Stunde verständigen.
  • Wichtige Debatten im Parlament wie Aktuelle Stunden und Debatten im Zuge von Regierungserklärungen sollen künftig von GebärdendolmetscherInnen übersetzt werden.
  • Da Landtagsdebatten in den späten Abendstunden i.d.R. weder von den Medien, noch von Besuchergruppen verfolgt werden, schlagen wir Instrumente zur zeitlichen Begrenzung der Tagesordnungen vor. Hierzu zählt, dass – analog zum Vorgehen im Bundestag – Reden zu einzelnen Tagesordnungspunkten – nach vorheriger Absprache der Parlamentarischen GeschäftsführerInnen – auch zu Protokoll gegeben werden können. In dieselbe Richtung zielt die Möglichkeit, Landtagsdrucksachen ohne Debatte zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen. Am seit dieser Wahlperiode bereits praktizierten Verfahren eines grundsätzlichen Debattenendes um 19 Uhr und dem möglichen dritten Sitzungstag am Freitag soll festgehalten werden.

In der Sitzung des Hauptausschusses am 21.9.16 wird die bündnisgrüne Fraktion beantragen, dass die Landtagsverwaltung zu den einzelnen Instrumenten Formulierungsvorschläge zur Änderung der Landtagsgeschäftsordnung macht, damit eine abschließende Befassung im Novemberplenum stattfinden kann.