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Verbraucherschutzminister Ludwig muss landesweite Stallpflicht umgehend aufheben

(Nr. 43) Zur anhaltenden Stallpflicht zur Eindämmung der Vogelgrippe in Brandenburg äußert sich BENJAMIN RASCHKE, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie folgt:

„Verbraucherschutzminister Ludwig muss die landesweite Stallpflicht umgehend aufheben. Mit jeder weiteren Woche wird sein Umgang mit der Vogelgrippe fragwürdiger, von Verhältnismäßigkeit kann längst keine Rede mehr sein. Seit Monaten ist das Geflügel von Freilandhaltern, Hobbyhaltern und Rassegeflügelzüchtern nicht artgerecht untergebracht. Ein Blick in die Wetterprognose zeigt: Jetzt steigen auch noch die Temperaturen und in vielen Notställen werden die Zustände unerträglich. Seuchenschutz ja, aber die landesweite Stallpflicht muss jetzt ein Ende haben!“

Dem Tierleid und den wirtschaftlichen Schäden aber stehe ein fraglicher Nutzen gegenüber, sagte BENJAMIN RASCHKE. Bislang sei die Vogelgrippe ausschließlich in industriell geführten, geschlossenen Großställen ausgebrochen. Nach Erkenntnissen des Verbraucherschutzministeriums wurde es dabei mindestens in einem Fall direkt von einem infizierten Putenhaltungsbetrieb in Kyritz in einen Putenhaltungsbetrieb der gleichen Firma in Alt Zauche/Burglehn übertragen.

„Längst regt sich daher Widerstand gerade unter den privaten Geflügelhaltern. In vielen Dörfern sind Hühner unter freiem Himmel wieder zum vertrauten Anblick geworden.“ BENJAMIN RASCHKE sprach sich dafür aus, die landesweite Stallpflicht durch angemessenere Maßnahmen zu ersetzen. Denkbar seinen allenfalls risikoorientierte regionale Stallpflichten in besonders betroffenen Gebieten. Er kündigte einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion für das nächste Landtagsplenum an.

Hintergrund:

Seit Herbst 2016 grassiert in Europa die Vogelgrippe. Ende November 2016 wurde im Land Brandenburg der H5N8-Erreger erstmals nachgewiesen. Daraufhin ordnete das zuständige Verbraucherschutzministerium eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen an, darunter eine landesweite Stallpflicht für alle Geflügelarten. Seither wurden 27 Ausbrüche von Geflügelpest bei Wildvögeln mit insgesamt 36 infizierten Tieren festgestellt. Das Virus ist zudem in neun Puten- beziehungsweise Enten-Großmastanlagen ausgebrochen. 155.000 Tiere mussten infolgedessen getötet werden (Stand: 6. März 2017). Die Tierseuchenkasse entschädigt die direkten Verluste, die den Tierhaltern durch die Tötung entstehen. Die Höhe der Entschädigungsansprüche für die neun industriell geführten Betriebe wurde vom Verbraucherschutzministerium auf knapp vier Mio. EUR geschätzt. Das Land Brandenburg trägt die Hälfte der Entschädigungen.

Weiterführende Informationen:

>> Fachgespräch: „Vogelgrippe in Deutschland – Ist die Stallpflicht noch zeitgemäß?“