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U-Ausschuss: Bündnisgrüne erneuern Kritik an Aktenschwärzung

(Nr. 123) Innenminister Karl-Heinz Schröter hat bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2016 die Kritik aus dem NSU-Untersuchungsausschuss an Aktenschwärzungen als unberechtigt zurückgewiesen, weil ein Großteil der Akten gar nicht aus seinem Haus gekommen sei. Dazu erklärt URSULA NONNEMACHER, die bündnisgrüne Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss:

„Die Kritik an Aktenschwärzungen, die ich geäußerte habe, bezieht sich auf Akten der Verfassungsschutzbehörde und des Landeskriminalamts Brandenburg. Diese beiden Sicherheitsbehörden gehören zum Geschäftsbereich des Innenministers. Für deren ausufernde Schwärzungspraxis gibt es schlicht keine Rechtsgrundlage. Es werden aus unerfindlichen Gründen nicht nur die Namen von Behörden-Mitarbeitern geschwärzt, deren Arbeit wir untersuchen sollen, sondern absurder Weise auch Namen von Rechtsextremisten bis hinauf zu einem früheren Führungskader des Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“. Und das sogar im Geheimschutzraum und obwohl diese Rechtsextremisten teilweise medienöffentlich bekannt sind.

Im Geheimschutzraum, in dem ein Höchstmaß an Geheimhaltung und Datenschutz sichergestellt ist, sind außer den Namen von aktiven V-Personen und aktiven V-Mann-Führern keine Schwärzungen gerechtfertigt. In dieser Haltung hat uns die Vorsitzende des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses, Dorothea Marx, bestärkt. Denn in einem demokratischen Rechtsstaat können Sicherheitsbehörden nicht selbst bestimmen, wie weitgehend sie sich vom Parlament kontrollieren lassen. Abgesehen davon stehen die Schwärzungen im Widerspruch zu den Versprechungen, die Minister Schröter höchstpersönlich gegenüber dem Untersuchungsausschuss im Januar gemacht hat.“

Darüber hinaus erneuerte URSULA NONNEMACHER ihre Kritik daran, dass vor der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses 2300 Seiten erst am Nachmittag zuvor geliefert worden sind, so dass sie nicht mehr für die Zeugenvernehmungen in der Sitzung ausgewertet werden konnten. Bei diesem wenig hilfreichen Vorgehen seien Sorgen berechtigt, dass der Untersuchungsausschuss seinem Auftrag überhaupt gerecht werden kann.

Weiterführende Informationen

>> Schwärzungen und Geheimniskrämerei der Brandenburger Behörden