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Lasst die Sau raus – Landwirtschaftsminister zieht falsche Schlüsse aus Gerichtsurteil zur Sauenhaltung

(Nr. 16) Sauen, die trächtig sind oder ihre Ferkel säugen, stehen durchschnittlich ein Drittel des Jahres in beengenden Kastenständen. Ihnen muss es ermöglicht werden, jederzeit in Seitenlage mit ausgestreckten Gliedmaßen zu ruhen, ohne dabei an ein Hindernis zu stoßen, etwa an eine Sau im Nachbarstand. Das hatte das Bundesverwaltungsgericht im November 2016 entschieden. Das Urteil stellt eine höchstrichterliche Auslegung der Tierschutznutztierverordnung dar und ist damit bindend für alle in Deutschland ansässigen Schweinezüchter.

Zum Umgang des brandenburgischen Landwirtschaftsministeriums mit dem Urteil hatte der landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BENJAMIN RASCHKE, eine Kleine Anfrage gestellt, zu der nun die Antwort der Landesregierung vorliegt.

Dazu sagt der Abgeordnete: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird tief greifende Veränderungen bringen, der Großteil der bisherigen Ställe kann so nicht bleiben. Minister Vogelsänger will grundsätzlich an der Kastenhaltung festhalten und sieht für Schweinezüchter zwei Möglichkeiten: Entweder müsse jeder zweite Kastenstand leer bleiben oder die einzelnen Kastenstände verbreitert werden.“

„Die Landesregierung erkennt zwar an, dass das Urteil die Belange des Tierschutzes in den Mittelpunkt stellt, sie zieht daraus aber die falschen Schlüsse. Statt kurzfristig darauf zu setzen, dass Tierhalterinnen und Tierhalter für teuer Geld ihre Kastenstände verbreitern oder jede zweite Bucht frei lassen und damit finanzielle Einbuße hinnehmen müssen, sollte die Landesregierung beim Um- und Neubau besser gleich eine tiergerechte Haltung fördern, die auch die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen.“

Die Landesregierung plane weder ein Programm zur Schaffung rechtskonformer Kastenstände, noch zur Förderung einer Sauenhaltung, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientiert, etwa die Geburt in Bewegungsbuchten oder die Gruppenabferkelung. Solche Möglichkeiten müssten deshalb im Tierschutzplan verankert werden, der derzeit erarbeitet wird, so BENJAMIN RASCHKE.

>> Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)