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Illegale Müllhalde in der Lindower Heide – Landesregierung muss umgehend Schadstoffmessungen veranlassen

(Nr. 124) Laut einem Bericht der Potsdamer Neuesten Nachrichten wurden bei einem Grundwassermonitoring in der Kiesgrube Lindower Heide, wo illegale Abfälle lagern, hohe Konzentrationen gefährlicher Stoff wie Bor, Polzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Phenole festgestellt. Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion BENJAMIN RASCHKE:

„Die Ergebnisse sind besorgniserregend, ich sehe dringenden Handlungsbedarf. Hohe Konzentrationen von Bor, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen oder Phenolen sind für den Menschen giftig und haben im Grundwasser nichts zu suchen. An anderen Stellen der Lindower Heide, wo bislang noch keine Proben genommen wurden, werden sogar noch höhere Schadstoffwerte erwartet. Wirtschaftsminister Gerber darf deshalb keine weitere Zeit verstreichen lassen und muss die von Fachleuten für erforderlich angesehenen zusätzlichen Grundwasseruntersuchungen umgehend selbst in Auftrag geben lassen. Hier ist Klarheit über das Ausmaß der Kontaminierung erforderlich, damit schnellstmöglich Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Bei Gefahr in Verzug muss das Land in Vorleistung gehen und handeln, ohne Wenn und Aber.“

Die Ergebnisse des Grundwassermonitorings stünden zudem im Widerspruch zu Aussagen von Umweltminister Jörg Vogelsänger, der behauptete, von den illegalen Müllkippen in Landeszuständigkeit gehe keine Gefahr aus. „Minister Vogelsänger muss das Thema endlich ernst nehmen und für die vielen anderen illegalen Abfallstandorte im Land Gefährdungsabschätzungen durchführen lassen“, sagte BENJAMIN RASCHKE.

Der für Bergbau zuständige Wirtschaftsminister Gerber hat im Fall der Kiesgrube Lindower Heide zwar dafür plädiert, das Messstellennetz auszuweiten, allerdings sieht er die Verantwortung hierfür beim Tagebaubetreiber. Dieser klagt jedoch bereits in sieben Fällen gegen Anordnungen des Landesbergamtes. Nach Auskunft des Ministers ist zu erwarten, dass auch die Anordnung für weitere Grundwassermessungen vor Gericht landen wird. Ob und wann bei diesem Vorgehen weitere Ergebnisse vorliegen würden und Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers eingeleitet würden, wäre nicht absehbar.