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Erweiterung des Wiesenhof-Schlachthofs Königs Wusterhausen: Antragsunterlagen fehlerhaft

(Nr. 3) Die Lohmann & Co. Aktiengesellschaft, die ihr Geflügel unter dem Markennamen „Wiesenhof“ vermarktet, möchte die Kapazität ihrer Geflügelschlacht- und Verarbeitungsanlage in Königs Wusterhausen-Niederlehme auf 240.000 Tiere am Tag verdoppeln. Im Genehmigungsverfahren muss die Aktiengesellschaft nun, unter anderem durch die Aktivitäten der neu gegründeten Bürgerinitiative „KW stinkt's“, eine erste Schlappe hinnehmen. Auf Betreiben der Bürgerinitiative waren zahlreiche Einwendungen gegen die Schlachthoferweiterung erhoben worden. Wie sich kürzlich bestätigte, wiesen die im Oktober und November 2016 öffentlich ausgelegten Antragsunterlagen sowohl inhaltliche als auch formale Fehler auf. Die für den 25. Januar geplante Anhörung muss nun abgesagt und die korrigierten Unterlagen müssen erneut öffentlich ausgelegt werden

BENJAMIN RASCHKE, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hatte ebenfalls Einwendung gegen die Schlachthoferweiterung erhoben und sagte dazu: „Ich bewerte es als positiv, dass das Verfahren wiederholt werden muss. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der jüngst eingetroffenen Antwort auf unsere parlamentarische Kleine Anfrage.“

Demnach musste das Landesumweltamt bei den Betrieben des Konzerns in Brandenburg wiederholt eingreifen. Allein aus den vergangenen fünf Jahren wurden folgende Verstöße bekannt: In einem Hähnchenmastbetrieb in Biesenthal waren die Mastzyklen ohne Erlaubnis erhöht worden. In der größten Hähnchenmastanlage Brandenburgs in Königs Wusterhausen-Zernsdorf war eine Abgasreinigungsanlange defekt und Geflügelkot wurde unerlaubt auf einer Freifläche gelagert. Bei der in Rede stehenden Schlachtanlage selbst gab es eine Havarie der Abwasserleitung mit massiver Bodenverunreinigung und die Betriebszeiten waren ohne Genehmigung ausgeweitet worden.

„Das Ergebnis unserer Kleinen Anfrage ergibt für Wiesenhof kein Bild eines verlässlichen Partners“, so BENJAMIN RASCHKE. „Die gewonnene Zeit muss das Landesumweltamt nutzen, um genau hinzusehen. Vor diesem Hintergrund erwarte ich eine besonders strenge Prüfung.“

Weiterführende Informationen

>> Die Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)