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Dringender Diskussionsbedarf vor Einsatz von Polizeidrohnen

Angesichts der Berichterstattung der Märkischen Allgemeinen Zeitung zurAnschaffung einer Drohne durch die brandenburgische Polizei nimmt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER wie folgt Stellung:

„Die Anschaffung von Drohnen ist weitaus kostengünstiger als von Polizeihubschraubern, insofern war absehbar, dass die Polizeibehörde die Vorteile der technischen Entwicklung für sich nutzen will. Sie tut es in Ländern wie Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auch bereits. Doch wie bei der Videoüberwachung, gilt es auch beim Einsatz von Drohnen Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung möglichst zu verhindern.

Für die Aufklärung von Straftaten mit Drohnen setzt die Strafprozessordnung den Rahmen – das ist Bundessache. Dringenden Diskussionsbedarf in Brandenburg sehen wir beim Einsatz von Drohnen zur Gefahrenabwehr, die Ländersache ist.

Sofern es sich um Aufgaben wie Verkehrsüberwachung, Erstellung von Lagebildern von Tatorten, von schweren Unfällen oder Unwetterschäden geht, ist aus meiner Sicht nichts gegen den Einsatz von Drohnen einzuwenden. Was hingegen nicht geht, ist Drohnen als neue Form der Videoüberwachung von oben zu nutzen und zur Erstellung von Videos von Demonstrationen einzusetzen. Das muss durch Landesgesetzgebung ausgeschlossen werden.

Brandenburgs Landesregierung hat sich 2013 gegen die Anschaffung von Drohnen für die Polizei entschieden. Mich interessiert in der nun zu erwartenden Diskussion, welche Argumente die Landesbehörden für ihren Sinneswandel anführen werden.“

>> Brandenburgs Polizei will Drohne kaufen (Märkische Allgemeine Zeitung, paywall)