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Richterspruch zu Schweinemast in Tornitz: Klare Ansage an die Landesbehörden

(Nr. 109) In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Cottbus einem Baustopp für die Erweiterung der Schweinemastanlage Tornitz/Vetschau verhängt. Der Betreiber will diese Anlage von 65.000 auf 80.000 Plätze erweitern. Das Gericht stellte nun Mängel im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren und bei der Beteiligung der Öffentlichkeit fest. Gegen die Genehmigung hatte der NABU gemeinsam mit der örtlichen Bürgerinitiative „Schweinewind“ Widerspruch eingelegt und nunmehr erfolgreich beim Verwaltungsgericht die Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit beantragt.

Dazu nimmt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE wie folgt Stellung:

„Die Gerichtsentscheidung ist ein wichtiger Zwischenschritt in dem Verfahren. Sie beinhaltet klare Ansagen an die Landesbehörden, bei der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen Umwelt- und Anliegerinteressen nicht zu vernachlässigen. Der Richterspruch dürfte auch Signalwirkung für die Genehmigungsverfahren anderer Anlagen haben. Somit ist er eine gute Nachricht für alle, die sich für eine umweltverträgliche Landwirtschaft und eine tierwohlorientierte Tierhaltung einsetzen.“