Zum Inhalt springen

Land muss bei Verkauf von Braunkohlesparte an EPH Sicherheitsleistungen verlangen

(Nr. 115) Die Umweltschutzorganisation Greenpeace veröffentlicht heute ihr „Schwarzbuch EPH“ zum potenziellen Käufer von Vattenfalls Braunkohlesparte. Greenpeace bezeichnet das tschechisch-zypriotische Unternehmen als „undurchsichtiges Firmengeflecht“, durch das die Braunkohlewirtschaft in der Lausitz finanziell ausgeblutet werden könnte - mit unabsehbaren Folgen für Wirtschaft, Umwelt und Arbeitskräfte. Insbesondere sei zu befürchten, dass aufgrund fehlender Rücklagen Milliardenkosten für die Rekultivierung von Braunkohletagebauen am Steuerzahler hängen blieben. Dazu sagt der Vorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion AXEL VOGEL:

„Das antiquierte Festhalten von Rot-Rot an der Braunkohle droht zum finanziellen Desaster zu werden. Mit verantwortungsvollem Regierungshandeln hat das nichts zu tun. Kommt es zur Übernahme der Braunkohlesparte durch EPH, muss die Landesregierung dafür sorgen, dass das Unternehmen jederzeit verfügbare Sicherheitsleistungen erbringt. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass kleine Unternehmen auf Heller und Pfennig genau Rückstellungen für Renaturierungsauflagen nachweisen müssen, bei Großinvestoren aber beide Augen zugedrückt werden.“

Im Juni kündigte die Landesregierung zwar an, ein Gutachten erstellen zu lassen, in dem geprüft werden soll, ob es gesetzliche Regelungslücken bei der Sicherheit der Rückstellungen der Braunkohleunternehmen gibt. „So sehr wir es begrüßen, dass inzwischen auch in der Landesregierung zaghafte Zweifel an EPH auftauchten, ist aber klar, dass eine juristische Prüfung allein nicht ausreicht“, sagte AXEL VOGEL.

Hintergrund: Unternehmen können derzeit auch Kraftwerke oder Braunkohlevorräte als Vermögen für die Rückstellung verbuchen. Mit der Akzeptanz solcher Pseudosicherheiten wäre damit dem Recht Genüge getan. Das reicht aber nicht aus, um Schaden vom Steuerzahler abzuwenden.

„Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Sicherheitsleistungen für die Rekultivierung von Braunkohletagebauen in Form realer Geldanlagen und nicht durch die Anrechnung von fiktiven Vermögenswerten erbracht werden. Die Kosten der Braunkohlesanierung zu begleichen ist alleinige Pflicht des Energiekonzerns. Es darf nicht sein, dass am Ende der Steuerzahler dafür aufkommen muss.“

Zum Herunterladen:

>> Schwarzbuch EPH: Wie ein windiger Investor Politik und Wirtschaft zum Narren hält