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Bündnisgrüne wollen Zugang der BürgerInnen zu Behördenakten deutlich verbessern

(Nr. 154) Brandenburgs einst sehr fortschrittliches Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) ist längst in die Jahre gekommen. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion fordert daher seit geraumer Zeit ein moderneres Transparenzgesetz. Rückenwind bekommt sie durch den aktuellen Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftagten Dagmar Hartge (pdf-Datei), die ein 'Open Data Gesetz' fordert. Der Tätigkeitsbericht wird Mitte Dezember im Landtag diskutiert. Hierzu bringen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag ein.

„Darin werden wir unsere Forderung nach einer Gesetzesnovelle bekräftigen“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER am Wochenende. Der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu amtlichen Informationen soll dadurch verbessert werden, dass das Nebeneinander von Umweltinformations- und Akteneinsichtsrecht beendet und beide Gesetze zusammengeführt werden. Zudem fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine 'Open-Data-Regelung', die die Verwaltungen verpflichtet, Behördeninformationen von sich aus zu veröffentlichen. Hierzu hatte ihre Fraktion bereits 2012 einen Gesetzentwurf vorgelegt (Drucksache 5/5787, pdf-Datei). Dieser wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

„Die Rechtszersplitterung zwischen dem auf europäischen Vorgaben beruhenden, viel weiter gehenden Umweltinformationsgesetz und dem wesentlich restriktiveren brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) macht es den Verwaltungen schwer, bürgerfreundlich zu agieren. Vor allem bei Informationswünschen zu Planungen, Verkehrswegen und Bauvorhaben ist der Verwaltung und erst recht dem Bürger oft gar nicht bekannt, dass ein viel weiterer Auskunftsanspruch oder sogar Veröffentlichungspflichten auf Basis des Umweltinformationsgesetzes bestehen“, sagte URSULA NONNEMACHER.

Seit 2012 habe sich bundesweit zudem viel getan: Die Bundesregierung hat mehrere Regierungsprogramme zur Etablierung von Open-Government und zur Digitalisierung der Verwaltung beschlossen. Auf Landesebene hat neben dem Stadtstaat Hamburg im November 2015 Rheinland- Pfalz als erstes Flächenland ein Transparenzgesetz eingeführt. Hier wurden zwei Landesgesetze zusammengeführt. Das rheinland-pfälzische Transparenzgesetz sieht zudem – wie ebenfalls von uns gefordert – die Verpflichtung der Verwaltung zur aktiven Veröffentlichung vor.

„Die rot-rote Landesregierung sollte der Empfehlung der Datenschutzbeauftragten nachkommen und sich an den Vorreitern Hamburg und Rheinland-Pfalz ein Beispiel nehmen“, sagte URSULA NONNEMACHER. „Wenn Informationen über die Arbeit der Behörden und Dienstgeschäfte offen zugänglich sind, fördert dies die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln und damit das Vertrauen der Bürger in die Verwaltungen. Es kann die Qualität der Arbeit erhöhen und nicht zuletzt auch Korruption vorbeugen. Ein Transparenzgesetz trägt zudem zur Förderung der demokratischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger bei.“

Weiterführende Informationen

>> Entschließungsantrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Kommunales Informationszugang modernisieren, Transparenzgesetz einführen (pdf-Datei)

>> Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftagten Dagmar Hartge (pdf-Datei)