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Bündnisgrüne wollen Justizwachtmeister besser stellen

(Nr. 134) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat einen Antrag, zur Besserstellung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister des Landes eingebracht. Diese Vorschläge sollen nunmehr bei einer Anhörung zum Besoldungsgesetz im Finanzausschuss am 23.11. näher beleuchtet werden.

Der Fraktionsvorsitzende AXEL VOGEL hatte in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses beantragt, dass die Justizwachtmeister nicht mehr in den einfachen, sondern in den mittleren Dienst eingruppiert werden und damit die Perspektive erhalten, in höhere Gehaltsgruppen aufzusteigen. „Die Justizwachtmeister sind für die Sicherheit der Gerichtsgebäude verantwortlich und übernehmen damit höchst sensible Aufgaben. Zugleich sind sie die einzigen Beamten im Öffentlichen Dienst des Landes, die noch in den untersten Besoldungsgruppen A4 und A5 eingestuft sind“, sagte AXEL VOGEL. Sein Änderungsantrag zum Besoldungsgesetz sieht vor, den JustizwachtmeisterInnen durch Höherstufung in die Besoldungsgruppe A6 eine Aufstiegsperspektive zu geben.

„Der Beruf muss attraktiv bleiben, um auch in Zukunft qualifiziertes Personal zu finden. Die Herausforderungen, vor denen JustizwachtmeisterInnen heute stehen und der damit verbundene kontinuierliche Weiterbildungsbedarf sind nicht zu unterschätzen. So werden interkulturelle Kompetenzen eine immer größere Bedeutung erhalten. Diese gestiegenen Ansprüche müssen auch in der Eingruppierung ihren Niederschlag finden.“

AXEL VOGEL verwies darauf, dass in Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen JustizwachtmeisterInnen mittlerweile dem mittleren Dienst angehören. In Nordrhein-Westfalen ist der einfache Dienst generell abgeschafft worden. In Schleswig-Holstein wurden bereits bis zum Jahr 2009 alle JustizwachtmeisterInnen in die Besoldungsgruppe A 6 befördert.

Der Schritt betrifft in Brandenburg 68 Stellen in der Besoldungsgruppe A4 und 128 Stellen A5 an den ordentlichen Gerichten und Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten des Landes. Mittelfristig würden die Höhergruppierungen zu Mehrkosten von rund 120.000 Euro für den Landeshaushalt führen. Für die einzelnen Bediensteten würde es Besserstellungen bis maximal 100 € pro Monat mit sich bringen.