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Agrarministerium beschönigt geplante Förderpolitik für Tierställe

(Nr. 14) In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Thema Förderung von Tierhaltungsanlagen (Drs. 6/452) gibt die Landesregierung an, in der neuen EU-Förderperiode insgesamt höhere Anforderungen an das Tierwohl zu stellen. Doch teilweise würden Förderkriterien sogar abgeschwächt und ohnehin orientiere sich das Land nur an Minimalvorgaben, kritisiert der agrarpolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion BENJAMIN RASCHKE:

„Angeblich fördert das Land künftig nur Tierhaltungsanlagen, die die vorgeschriebenen tierschutzrechtlichen Vorgaben übererfüllten. Doch Landwirtschaftsminister Vogelsänger verschweigt, dass es sich dabei um höchst strittige Minimalstandards handelt, die keine tiergerechten Haltungsbedingungen sicherstellen und dringend überarbeitet werden müssen. Hier erwarten die Verbraucherinnen und Verbraucher zu Recht mehr.“ Ein Teil dieser Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sei in der Vergangenheit sogar vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz unvereinbar eingestuft worden.

„Auch die Behauptung des Ministers, das neue Fördersystem werde höhere Anforderungen an den Tierschutz stellen, erweist sich als falsch. Größtenteils wurden die alten Auflagen übernommen.“ Sie seien nun Bestandteil der neuen Premiumförderung, die mit der Förderung von 40 Prozent der Investitionssumme gegenüber der alten Förderperiode (35 Prozent) sogar noch aufgestockt worden ist. Verbesserungen seien hier sehr überschaubar, lediglich Kühen und Rindern sowie Abferkelbuchten wird etwas mehr Platz zugestanden.

„In der ebenfalls neu eingeführten Basisförderung (20 Prozent Zuschuss) werden die Standards sogar noch heruntergeschraubt“, sagte BENJAMIN RASCHKE. So seien beispielsweise an Investitionen in Stallbauten für Mastschweine, Legehennen, Mastputen oder Masthühner keinerlei Anforderungen mehr an Mindestflächen für die Tiere geknüpft, die über die niedrigen Standards der Nutztierhaltungsverordnung hinausgehen.

„Davon, dass Brandenburg in das Tierwohl investiert, kann wohl nicht die Rede sein“, sagte BENJAMIN RASCHKE. Schon in der vergangenen Förderperiode seien 70 Millionen Euro Fördermittel in Megaställe geflossen, wie zum Beispiel zwei Legehennenanlagen in Bestensee (Dahme-Spreewald) mit insgesamt 1,8 Mio. Tieren oder fünf Ställe in Neuhausen (Spree-Neiße), mit insgesamt 1,6 Mio. Legehennen. Die Basisförderung müsse komplett gestrichen und die Premiumförderung nur noch für besonders tierschutzgerechte Stallbaumaßnahmen gewährt werden, forderte er.

Weitere Informationen

>> Kleine Anfrage „Förderung von Tierhaltungsanlagen“ (pdf-Datei)