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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede!

Zuallererst einmal freue ich mich, dass es in der Diskussion in den Ausschüssen gelungen ist, an der ersten Fassung dieses Vierten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes substanzielle Änderungen zu erreichen. Das Gesetz ist nach der Ausschussbefassung deutlich besser geworden. Die Koalitionsfraktionen haben die auch von meiner Fraktion vorgeschlagenen Regelungen für den Jugendhilfelastenausgleich übernommen. Damit wird ein erster Schritt zu einer bedarfsgerechteren Finanzierung kommunaler Aufgaben gemacht. Das ist ein kleiner Erfolg, der auch der guten Zusammenarbeit mit der kommunalen Familie zu verdanken ist.

Mit den jetzt in den Gesetzentwurf genommenen Änderungen beim Jugendhilfelastenausgleich, die deutlich auch eine grüne Farbe tragen, setzt der Landtag den Entschließungsantrag vom 13. Dezember letzten Jahres so um, dass auch meine Fraktion dem zustimmen kann. Für die betroffenen Gebietskörperschaften ist dies wenigstens eine Linderung ihrer finanziellen Probleme. Diese Änderung des FAG enthebt uns aber nicht der Pflicht, vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung eine grundlegende Neuorientierung der Kommunalfinanzen zusammen mit der anstehenden Reform der Kommunal- und Landesverwaltung in den Blick zu nehmen. Ein weiteres Drehen am Demografiefaktor, wie wir es jetzt noch mal richtigerweise tun, wird dann nicht mehr weiter helfen.

In Anbetracht der Finanzlage und der wachsenden Kassenkredite der berlinfernen Landkreise und kreisfreien Städte ist dieser neue Jugendhilfelastenausgleich – so richtig er ist – natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Für Brandenburg/Havel könnten dies 2015 netto ca. 1 Mio. Euro mehr sein. Denn insgesamt wird den Kommunen ja nicht mehr Geld im Finanzausgleichssystem zur Verfügung gestellt. Um beim Beispiel Brandenburg/Havel zu bleiben: Bei defizitären Haushalten und einer weiter wachsenden Belastung durch Kassenkredite von ca. 140 Mio. Euro 2011 wird deutlich, dass die strukturelle Unterfinanzierung nur marginal behoben wird.

Durch die völlige Abschaffung des sogenannten Vorwegabzugs, der immerhin 50 Mio. Euro umfasste, könnten wir schon 2014 deutlich mehr Geld für den Jugendhilfelastenausgleich zur Verfügung stellen und so den vom Anstieg der Sozialausgaben ganz besonders betroffenen Kommunen wirksamer helfen. Für die Jahre 2014 und 2015 würde dies immerhin insgesamt 30 Mio. Euro mehr bedeuten. Leider haben die Koalitionsfraktionen diesen Teil unserer Änderungsanträge nicht übernommen.

Unabhängig von unserer landespolitischen Diskussion sollte in diesem Haus Einigkeit bestehen, dass auch der Bund bei der Finanzierung der Soziallasten der Kommunen stärker in die Pflicht genommen werden muss. Darauf sollten wir gerade in der jetzigen Situation gemeinsam hinwirken.

Ich bleibe allerdings auch bei meiner Aussage, die ich schon bei der 1. Lesung hier vorgetragen habe: Rot-Rot hinterlässt den Kommunen zahlreiche Baustellen: Mit großen Bauchschmerzen denke ich an die finanziellen Folgen der geplanten KAG-Änderung, den Umgang mit den Landesstraßen des Grünen Netzes oder die Entwicklung zukunfts- und demografiefester Konzepte bei der Infrastruktur der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie der Kitakosten.

Unsere Zustimmung heute ist deshalb eine Zustimmung in einer Sachfrage und für die Not leidenden Kommunen. Sie soll nicht darüber hinweg täuschen, dass wir die kommunalpolitische Bilanz der rot-roten Landesregierung für nicht ausreichend halten.

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