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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes und des Landesbeamtengesetzes“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

In der Rede zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes habe ich schon zum Ausdruck gebracht, dass wir den Wegfall der Altersgrenzen und Altersbeschränkungen im Kommunalwahlgesetz befürworten.

Die bisherige Regelung, wonach in Brandenburg als kommunale Wahlbeamtin oder –beamter nur kandidieren kann, wer das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in der Tat absolut unzeitgemäß und es ist gut, dass wir diese Einschränkung heute aufheben. Entsprechendes gilt für die Aufhebung des Mindestalters von 25 Jahren für die Wählbarkeit zur hauptamtlichen Bürgermeisterin oder zur Landrätin.

Wir sind der Meinung, dass durch den Wegfall der Altersbeschränkungen die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler über die ihrer Meinung nach besten Kandidatinnen und Kandidaten stärker ins Zentrum gerückt werden. Bewerberinnen und Bewerber für diese Ämter müssen überzeugen durch ihre fachlichen Eignung, ihre Durchsetzungsfähigkeit und ihre Dialogfähigkeit. Das Alter wird ein wichtiges Kriterium für Wahlentscheidungen bleiben. Die Wählerinnen und Wähler können aber selber entscheiden, ob sie einer oder einem 18- jährigen zutrauen, ein wichtiges Amt auszufüllen oder ob sie Zweifel an der Leistungsfähig-keit älterer Bewerberinnen und Bewerber haben.

Kein Thema für die Koalitionäre ist leider die Dauer der Amtszeit von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten. Mit einer 8-jährigen Amtszeit liegt Brandenburg ganz weit vorne, während andere Bundesländer hier schon längst wieder den Rückwärtsgang eingelegt haben. Wir halten es für sinnvoll, ähnlich wie es Nordrhein-Westfalen 2013 beschlossen hat, die Amtszeit auf fünf Jahre abzusenken und mit den Wahlen zu den Gemeindevertretungen und Kreistagen zu verbinden, denn sowohl die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte als auch die Vertretungen sollten an einem Strang ziehen. Das würde durch die Synchronisierung dieser beiden Wahlen besser erreicht werden. Ein solcher gemeinsamer Wahltermin würde dann gewiss auch positiv auf die Wahlbeteiligung wirken. Angereichert mit Verbesserungen bei der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, könnte ein solches Gesamtpaket wirklich eine Stärkung der lokalen Demokratie bewirken.

Solch ein größerer Wurf wird in Brandenburg aber sicher noch länger dauern. Einstweilen freuen wir uns, dass Altersgrenzen, die nicht nur diskriminierend, sondern vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auch zunehmend kontraproduktiv waren, fallen.

Dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes und des Landesbeamtengesetzes stimmen wir gerne zu.