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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAGBbg)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Meine Fraktion hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder für eine Stärkung der Mitwirkungsrechte von Bürgern und Bürgerinnen bei direktdemokratischen Verfahren ausgesprochen, insbesondere durch Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes.
Erst am 19. März dieses Jahres haben wir einen Gesetzentwurf gleichen Titels, aber anderen Inhalts vorgelegt. Unser zentrales Anliegen ist die Absenkung der Hürden durch die freie Unterschriftensammlung beim Volksbegehren.

Eine punktuelle Ausweitung der Öffnungszeiten mag in Einzelfällen hilfreich sein, wie es in den Flughafenanrainergemeinden beim Volksbegehren zum Nachtflugverbot der Fall war. Es ist aber keine entscheidende Stallschraube und belastet bei genereller Anordnung nur die Kommunalverwaltungen. Das „Nachgeklecker im Detail“, das die AfD hier vorschlägt, kann nicht der Schlüssel sein. Weil Rot-Rot sich nicht zu einer wirklichen Reform durchringen konnte, soll die Arbeit nach dem Willen der AfD nun auf die Kommunen abgeladen werden. Dem können wir nicht zustimmen.

Auch durch diesen Billigaufguss zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes wird es Ihnen nicht gelingen, sich zum Gralshüter der Direkten Demokratie aufzuschwingen.