Zum Inhalt springen

Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion ‚Schutzparagraph 112‘ “

- Es gilt das gesprochene Wort!

Mit ihrem Antrag möchte die AfD erreichen, dass wir die Landesregierung dazu auffordern, der hessischen Bundesratsinitiative zur Einführung eines sogenannten Schutzparagraphen zuzustimmen.

Gewalttätige Angriffe gegen Bedienstete der Polizei, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind auch aus unserer Sicht in jeder Beziehung inakzeptabel. Insbesondere dann, wenn sie Leib und Leben gefährden. Dennoch hat unsere bündnisgrüne Landtagsfraktion in Brandenburg erhebliche Bauchschmerzen mit der Einführung eines solchen Straftatbestandes im Strafgesetzbuch. Dies hat verschiedenste Gründe, die ich Ihnen gerne aufzählen möchte:

1. Der neu einzuführende § 112 StGB setzt auf Tatbestandsseite einen tätlichen Angriff auf einen Polizeibeamten oder auf Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes voraus. Auf Rechtsfolgenseite ist eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren vorgesehen, in besonders schweren Fällen, zum Beispiel im Falle der gemeinschaftlichen Begehung, sogar eine Freiheitsstrafe bis 10 Jahre.

Ich halte diesen Vorschlag für reine Symbolpolitik. Eine Lücke im Strafgesetzbuch gibt es nicht – Körperverletzung, bzw. die versuchte Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind bereits gemäß § 223 STGB und § 113 StGB strafbar. Selbst die hessische Landesregierung gesteht sich ein, dass die Handlungen, auf die der Paragraf anwendbar wäre, auch jetzt schon strafbar sind. So heißt es in der Gesetzesbegründung ausdrücklich, dass sich praktisch alle Fallgestaltungen zumindest unter die versuchte einfache Körperverletzung gemäß § 223 Absatz 2 StGB subsumieren lassen.

2. Es ist damit zu rechnen, dass das Demonstrationsrecht gemäß Art. 8 Grundgesetz ausgehöhlt wird – ein Grundrecht von Verfassungsrang - wenn Auseinandersetzungen zwischen Demonstrantinnen und Demonstranten und der Polizei für Demonstrierende mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten geahndet werden soll. Ich sehe es als höchst problematisch an, dass Menschen, die ihr Versammlungsrecht ausüben wollen, weit im Vorfeld von tatsächlichen Gewalthandlungen das Risiko eingehen, sich strafbar zu machen und festgenommen zu werden. Eine solche Regelung entfaltet Abschreckungswirkung für künftige Demonstrationen und schränkt demokratische Beteiligungsmöglichkeiten damit unangemessen ein.

3. Die Einführung eines Schutzparagraphen ausschließlich für die Polizei, die Feuerwehr und den Katastrophenschutz stellt eine Besserstellung dieser Berufsgruppe gegenüber anderen Berufsgruppen dar, die nicht zu rechtfertigen ist. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von beispielsweise Jobcentern und Sozialämtern sind Übergriffen ausgesetzt, die jedoch nicht gesondert bestraft werden sollen. Das empfinde ich als eine Ungleichbehandlung.

4. Das Strafmaß des sogenannten „Schutzparagraphen“ ist unangemessen hoch angesetzt. Allein die Mindeststrafe beträgt 6 Monate Freiheitsstrafe, obwohl ein „tätlicher Angriff“ noch nicht einmal den Eintritt eines Verletzungserfolges voraussetzt. Die einfache Körperverletzung wird gemäß § 223 Absatz 1 StGB hingegen im Mindestmaß mit Geldstrafe bestraft, und das, obwohl es hier zu einer Verletzung kommt. Dieser Vergleich zeigt, dass der Schutzparagraph gegen einen weiteren Verfassungsgrundsatz verstößt, nämlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Meist entstehen Auseinandersetzungen mit der Polizei aus Konfliktsituationen. Die Einführung weit gefasster Straftatbestände, die den Handlungsspielraum der Polizei erweitern, tragen dann nicht zur Deeskalation, sondern vielmehr zu Eskalation bei. Wir Bündnisgrüne fordern stets Deeskalationsstrategien. Um Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei zu lösen und das Vertrauen in das Handeln der Polizei zu verstärken setzen wir uns daher nicht für eine Ausweitung des Strafrechts, sondern für die Schaffung von Konfliktbereinigungsstellen ein, bei denen mit Mitteln der Kommunikation einvernehmliche Lösungen anstrebt werden. Das ist der Grund, weshalb wir auch in diesem Plenum einen Antrag zur Schaffung einer Polizeibeschwerdestelle eingebracht haben. Ihrem Antrag „Schutzparagraph 112“, der eine eindeutige Eskalationsstrategie verfolgt, werden wir daher nicht zustimmen.