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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Vor Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften - kommunale Mitbestimmung stärken“

[Diese Rede wurde nicht gehalten.]

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Die in den Artikeln 1-19 unseres Grundgesetzes enthaltenen Menschenrechte sind unteilbar, nicht verhandelbar und nicht Gegenstand direktdemokratischer Beteiligungsverfahren. Und somit ist auch das grundgesetzlich verankerte Recht auf Asyl unteilbar, nicht verhandelbar und nicht Gegenstand von Volksabstimmungen.

Die AfD möchte jetzt aber unter dem Deckmäntelchen der Bürgerbeteiligung und der demokratischen Legitimierung die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften von einer Mehrheitsentscheidung abhängig machen. Adressiert wird die bekannte Haltung: „Ich hab ja nichts gegen Flüchtlinge, aber bitte doch nicht hier“. Wie eine solche Mehrheitsentscheidung herbeigeführt werden soll, darüber schweigen Sie sich wohlweislich aus, wohl wissend, dass dies die Rechtslage überhaupt nicht hergibt.

Was zeigt uns der vorliegende Antrag? Er zeigt uns, dass die AfD zumindest ein gestörtes Verhältnis zu Grundrechten hat und was es mit ihrem Eifer für die direkte Demokratie für eine Bewandtnis hat. Wer die direkte Demokratie hauptsächlich als Blockadeinstrument sieht, der hat den Gedanken der Weiterentwicklung unserer parlamentarischen Demokratie nicht verstanden. Dieser Antrag der AfD-Fraktion ist der erneute Versuch, Ängste vor Unbekanntem zu instrumentalisieren und Vorurteile zu bedienen. Dass Sie, die Sie den ideologischen Zunder liefern, mit heuchlerischer Verlogenheit weitere brennende Asylbewerberheime heraufbeschwören, verursacht mir nur noch Übelkeit! Jede von Rechtsradikalen und Neonazis gesteuerte „Nein zum Heim“-Bewegung nehmen Sie zum Anlass, das Thema hoch zu kochen und fragwürdige parlamentarische Aktivitäten daraus abzuleiten. Wenn es Ihnen wirklich darum gehen würde, Lösungen für eine menschenwürdige Unterbringung, für ein gelingendes Miteinander, für Offenheit und Kennenlernen zu erarbeiten und wie die Politik die Kommunen dabei unterstützen kann, so würden Sie nicht solche, die gesetzlichen Grundlagen missachtende Anträge stellen.

Gute Unterbringungskonzepte der Kommunen, eine rechtzeitige Beteiligung der AnwohnerInnen, eine transparente Informationspolitik, Begleitung und kompetente Ansprechpartner sowie die Unterstützung der zahlreichen BürgerInnen, die ehrenamtlich bei der Integration von Geflüchteten helfen wollen, sind das A und O einer gelingenden Integrations- und Flüchtlingspolitik.

Große kommunale Gemeinschaftsunterkünfte sind in unseren Augen keine glückliche Lösung – weder für die untergebrachten Flüchtlinge, noch für die ortsansässige Bevölkerung. Sie erschweren das Kennenlernen und die Intergration. Wir bevorzugen deshalb die dezentrale Unterbringung in Wohnungen und Wohnverbünden. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für 130 Geflüchtete in einem Ort mit 100 EinwohnerInnen - wie aktuell aus Kittlitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz berichtet wird - ist keine gute Idee. Deshalb setzen wir uns bei der anstehenden Novellierung des Landesunterbringungskonzepts für verträgliche Standards ein. Wir dürfen nicht nur kurzfristig nach möglichst großen Heimen schauen, also von der leerstehenden Immobilie her denken, sondern müssen längerfristig die Bedingungen für eine verträgliche und integrationsfreundliche Unterbringung schaffen.

Dass es anders als in Kittlitz geht, zeigt die Kleiststadt Frankfurt (Oder). Sie hat ihr Unterbringungskonzept überdacht und letzte Woche Stadt eine Rahmenvereinbarung für die Unterbringung von bis zu 255 Geflüchteten in Wohnungen des kommunalen Wohnungsunternehmens unterzeichnet. Gerade für berlinferne Kommunen kann dies ein Signal sein, vermehrt leerstehende Wohnungen zu nutzen. Dass dies in Frankfurt (Oder) sogar kostengünstiger ist, sollte für die zahlreichen Städte mit einer hohen Leerstandsquote Anlass sein, die Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen zu forcieren.

Die Mehrheit der Menschen in Brandenburg will den Geflüchteten helfen. Das Land ist gefordert, die Kommunen bei dieser großen Aufgabe zu unterstützen. Aber genau dies wollen Sie von der AfD nicht. Und genau deshalb lehnen wir diesen Antrag deutlich und entschieden ab.