Zum Inhalt springen

Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Der Kollege Dr. Redmann hat in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes das Problem sehr treffend auf den Punkt gebracht, als er sagte: „Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten aus dem Ritual ausbrechen, dass immer zu Beginn einer Legislaturperiode Fraktionen, die davon profitieren würden, für einen zweiten Vizepräsidenten sind, Fraktionen aber, die nicht davon profitieren, dagegen.“ Wir Bündnisgrünen waren diesem Ritual sowieso nicht verfallen, da wir qua Größe nie zum Kreis der potentiell Begünstigten zählten. Wir haben uns in der vergangenen Wahlperiode gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und FDP für die Einführung einer weiteren Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten ausgesprochen und hatten dabei vorrangig eine angemessene Beteiligung der Opposition an der Leitung des Landtages im Blick. Wir haben uns aber auch zu Beginn dieser Wahlperiode für einen zweiten Vizepräsidenten/in ausgesprochen, obwohl die Opposition mit Herrn Vizepräsidenten Dombrowski gut vertreten ist, weil wir aus der Aufgabenfülle der Präsidentin heraus eine weitere Vertretung für geboten halten. Prof. Schmidt von der Universität Potsdam hat diese in der Anhörung im Hauptausschuss umfassend dargestellt. Für unsere Fraktion ist die Wahrnehmbarkeit des Parlamentes im Außenverhältnis ein entscheidender Punkt. Ähnlich wie die Mitglieder der Landesregierung in ihrer täglichen Arbeit vielfach unterschiedlichste Termine im Land wahrnehmen, so ist es auch wünschenswert, dass das Verfassungsorgan Landtag vertreten durch die Präsidentin und weitere Vizepräsidenten überall im Land noch sichtbarer wird. Das Wahrnehmen von Außenterminen ist zudem ein Zeichen der Wertschätzung des gesellschaftlichen Lebens in unserem Land. Zwar ist bekanntermaßen das politische Leben in Brandenburg in den vergangenen 25 Jahren nicht zum Erliegen gekommen, aber gerade der Wunsch, unsere Demokratie zu stärken, den Austausch zwischen gewählten Repräsentanten und der Zivilgesellschaft zu intensivieren spricht für eine deutliche Ausweitung der Repräsentationsaufgaben.

So ist Brandenburg – dies wurde heute morgen mehrfach erwähnt – das einzige Land mit nur einer/einem Vizepräsidenten/-in und die Erhöhung der Stellvertreterposten wurde unisono empfohlen.

Die Zahl der Stellvertretungen hat aber nicht nur mit Repräsentationsaufgaben zu tun, sondern vorrangig mit Anzahl und Stärke der vorhandenen Fraktionen. Die Zahl von bis zu fünf Vizepräsidenten reflektiert den Wunsch, alle Fraktionen mit einem Vizepräsidentenposten zu bedenken und kann in ungekehrt proportionalem Verhältnis zu Einwohnerzahl und Fläche eines Landes stehen wie im Fall des Stadtstaates Hamburg. Die Beteiligung von Oppositionsfraktionen ist dabei allerdings vorbildlich gewährleistet.

Wir halten eine Erhöhung der Anzahl der Vizepräsidentenposten auf zwei für eine angemessene und vernünftige Lösung. Damit wird sowohl steigenden Repräsentationsverpflichtungen als auch einer Beteiligung der Opposition Rechnung getragen. Bei zwei Stellvertreterposten, die in der Reihenfolge der Fraktionsstärke festgelegt werden, ist eine Vertretung einer nicht die Regierung stützenden Fraktion zwar nicht absolut garantiert, aber doch hochwahrscheinlich. Wir hätten es allerdings bevorzugt, dass Anzahl und Rangfolge der Vizepräsidenten oder –präsidentinnen nicht in der Verfassung sondern in der Geschäftsordnung festgelegt werden. Die Verfassungsänderung hätte sich auf den Begriff „die Vizepräsidenten“ in Artikel 69 beschränken können. Nun geht Brandenburg wie Berlin und Sachsen-Anhalt den eher ungewöhnlichen Weg einer verfassungsrechtlichen Vorgabe.

Da es nicht unsere Absicht ist, die Zahl der VizepräsidentInnen weiter in die Höhe zu treiben und eine gewisse Bescheidenheit in unserem Land mit rückläufiger Bevölkerungszahl angebracht erscheint, können wir mit der jetzt gefundenen Lösung aber auch gut leben. Eine gesonderte Ausstattung einer weiteren Vizepräsidentin ist unserer Ansicht nach überflüssig, die Amtzulage von 35% wie sie im angepassten Abgeordnetengesetzt normiert ist, halten wir für angemessen. Die z.T. sehr scharfen Angriffe gegen eine weitere Vizepräsidentschaft finde ich völlig überzogen und völlig inakzeptabel gegenüber den geschätzten Kolleginnen und Kollegen, die für dieses Amt in dieser Wahlperiode im Gespräch waren. Wir Bündnisgrüne – weiterhin unverdächtig des Eigenvorteils – stimmen der Verfassungsänderung zu und freuen uns, dass wenigstens in der 7. Wahlperiode eine weitere Vizepräsidentin ihre Arbeit aufnehmen kann.

>> Zum Gesetzentwurf als pdf-Datei

>> Zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses als pdf-Datei