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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Staatliches Gewaltmonopol wahren – Polizei stärken – Grenzkriminalität bekämpfen“

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ja, Herr Scharfenberg: „Wo bleibt der Neudruck?“ - das habe auch ich mich gefragt. Wir müssen uns auf der Zunge zergehen lassen, was wir hier beschließen sollen: Dass sich die Landesregierung - auch noch mit Nachdruck, wohlgemerkt - dafür einsetzt, dass das Gewaltmonopol und die Zuständigkeit für die innere Sicherheit beim Staat liegen. Herr Jung, Staat und Gewaltmonopol hängen nach einer langen historischen Entwicklung untrennbar zusammen. Wir säßen nicht hier, wenn wir das erst noch beschließen müssten.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Interessant ist auch die Begründung: „Um das Gewaltmonopol des Staates zu wahren, muss das Land seiner Pflicht zur Gewährleistung flächendeckender öffentlicher Sicherheit nachkommen.“

Nach der Logik der AfD muss sich der Staat das Gewaltmonopol sozusagen verdienen. Da sich über eine Gewährleistung flächendeckender Sicherheit trefflich streiten lässt, klingt hier immer der Vorwurf des Staatsversagens an. Wann ist denn die innere Sicherheit flächendeckend gewährleistet? Trotz kontinuierlichem Rückgang von Gewaltkriminalität wird sie ja ständig als bedroht angesehen. Wer definiert, wann innere Sicherheit gegeben ist? Gibt es dazu deliktbezogene Grenzwerte oder kann es für das vielbeschworene subjektive Sicherheitsempfinden eine Gewährleistungsgarantie geben?

Nein, es sind sehr widersprüchliche Signale, die die AfD mit ihrem Antrag aussendet. Vordergründig wird die Sorge über die Zunahme von Bürgerwehren und Sicherheitsinitiativen außerhalb von anerkannten Sicherheitspartnerschaften geheuchelt, andererseits wird deren Berechtigung und Erfolg nachdrücklich unterstrichen.

Und dann kommt es wieder: das Staatsversagen. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Bei einer ordnungsgemäßen ausreichenden Gewährleistung der für die innere Sicherheit zuständigen Polizeidienststellen wäre die Bildung derartiger Bürgerwehren und Sicherheitsinitiativen obsolet und das staatliche Gewaltmonopol vollumfänglich gewährt.“

Dieser Satz ist nicht nur von der Grammatik, sondern auch der inneren Logik her hanebüchener Unsinn. Natürlich ist es verständlich und nachvollziehbar, dass sich Bürger um ihr Eigentumsorgen und Vorsorge vor Einbruch und Diebstahl treffen wollen. Solange sich dies im Rahmen der Richtlinie zur kommunalen Kriminalitätsverhütung vollzieht, ist es ehrenwertes Engagement. Eine intakte und aufmerksame Zivilgesellschaft und gute Kontakte in der Nachbarschaft - sowohl in Mietshäusern als auch Eigenheimvierteln - sind die besten Präventionsmaßnahmen, die wir uns vorstellen können.

Natürlich sind Maßnahmen wie die Aktion „Wachsamer Nachbar“ auch hochwirksam. Löbliches Engagement in Sicherheitspartnerschaften in Zusammenarbeit mit Polizei und Kommunalverwaltungen ist aber klar abzugrenzen von selbsternannten Bürgerwehren. Falsch verstandene Law-and-Order-Mentalität, Aufrufe zur Gewaltanwendung oder die Unterwanderung durch Rechtsextremisten sind nicht zu tolerieren.

Die angeblich zunehmende Zahl von Sicherheitspartnerschaften wird gern als Indiz für das Versagen der Polizei angeführt. Erstaunlich ist nur, dass es vor zehn Jahren, bei einem höheren Personalbestand in der Brandenburger Polizei, doppelt so viele Sicherheitspartner wie heute gab.

Unsere Polizei muss gut und adäquat erreichbar sein. Sie muss vor allem mit guter Fachlichkeit ermitteln, um die professionell und international arbeitenden Verbrecherbanden zu überführen. Dass in einem großen Flächenland wie Brandenburg die Polizei in jeder Gemeinde und in jedem Viertel flächendeckend rund um die Uhr Streife fahren kann - von dieser Vorstellung sollten wir uns lösen.

Die AfD will nun zur Wahrung des von ihr nicht verstandenen Gewaltmonopols des Staates die aktuellen Stellen bei der Polizei von 7 800 auf mindestens 8 500 heraufsetzen und mindestens 400 Polizeianwärter jährlich einstellen. Dass dabei aktuell besetzte Stellen und Zielzahlen einer Reform verwechselt werden oder die Zahl der Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter gegenwärtig bei 275 liegt, spielt bei diesem chaotischen Antrag schon keine Rolle mehr - auch nicht, wie viel „mindestens 8 500“ sind und warum damit die öffentliche Sicherheit flächendeckend gewährleistet ist. Nein, mit solchen Anträgen können Sie uns nicht kommen. Stellen Sie vielleicht eine Referentin ein, die der deutschen Sprache mächtig ist - dann sehen wir weiter.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)